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Disziplin.
Der Rektor und der Herr Syndikus haben sich in der Berichts
zeit vom 21. Februar 1908 bis 8. Februar 1909 mit 35 Studierenden
(gegen 55 im Vorjahr) beschäftigt, von denen 29 (gegen 40 im Vor
jahr) vorher von der Polizei mit Geldstrafen durchweg wegen un
beträchtlicher Verstöße gegen die öffentliche Ordnung belegt worden
waren. In 2 dem vorigen Rektorate angehörigen Fällen wurde auf
je eintägige Karzerstrafe, in 5 Fällen auf Verweis erkannt; in den
übrigen 22 Fällen konnte entweder gänzlich von einer disziplinarischen
Nachbehandlung oder wenigstens von einer Bestrafung abgesehen
werden. In den 6 übrigen Fällen handelte es sich um Verstöße
gegen die Vorschriften für die Studierenden vom 1. Oktober 1879.
In 4 dieser Fälle, wo es sich um Verfehlung gegen die §§ 13,
27, 26 2 und 26 8 handelte, wurde das Verfahren eingestellt, in
den 2 übrigen Verstöße gegen die §§ 25 8 , 26® betreffenden Fällen
wurde auf einen Verweis erkannt.
Anwesenheitskontrolle der Studierenden.
Die Kontrolle der Ortsanwesenheit der Studierenden wurde
im Sommersemester am 15. Juli, im Wintersemester am 9. Februar
beendet. Bei der ersten Kontrolle ergaben sich 2 Fälle unerlaubten
Wohnens außerhalb der Stadt und eine Unterlassung der Umzugs
anzeige. Bei der zweiten Kontrolle wurde nichts Ordnungswidriges
bemerkt.
Berichte von Kommissionen.
Akademische Krankenkasse.
1. Das Rechnungsjahr 1907 ergab einen Überschuß von
1226.14 Jl., der zum Kapital des Schleswig-Holstein-Lauenburgschen
Stipendiums geschlagen wurde.
Das laufende Rechnungsjahr wird sich voraussichtlich weniger
günstig gestalten, da die Verpflegungskosten für die in den akade
mischen Heilanstalten behandelten Studierenden bei gleich ge
bliebenem Beitrag der Studierenden zum ersten Male für das ganze
Jahr in dem seit dem 1. Oktober 1907 erhöhten Betrage von 4 JC.
zu zahlen sind.
2. Die von der Krankenkassenkommission ausgearbeiteten und
von dem akademischen Konsistorium am 20. Januar angenommenen
neuen Statuten, die tiefgreifende Änderungen in den Einrichtungen