9
6. Der vom Rektor am 7. April mit dem Bauunternehmer
Paap über denVerkauf des alten Willegrundstücks um die
Summe von 130000 dl. geschlossene Vertrag ist vom Senate am
25. November, vom Herrn Minister am 12. Dezember genehmigt
worden, nachdem ein Kollege die Erfüllung der ministeriellen
Forderung, daß der Universität aus dem Verkaufe mindestens ein
Erlös von 155000 dl. zufließe, durch eine Schenkung von 25000 dl.
zu dem Seeburgfonds ermöglicht hat. Die Allerhöchste Genehmigung
zur Annahme dieser Schenkung ist am 20. Januar erteilt worden.
Der im Vertrage auf Neujahr festgesetzte Auflassungstermin mußte
auf das auch hier auf die Verzögerung der Genehmigung ge
gründete Gesuch des Bauunternehmers Paap in einer vom Rektor
am 22. Dezember notariell geschlossenen, am 23. Dezember vom
Senate genehmigten Nachtragsvereinbarung bis spätestens zum
1. Juli 1909 ausgesetzt werden. Die nachgesuchte ministerielle
Genehmigung zu dieser Vereinbarung steht noch aus. Inzwischen
hat Paap bereits am 2. Januar eine Anzahlung von 20000 JL
geleistet, die nach der Nachtragsvereinbarung der Universität verfällt,
wenn durch die Schuld des Käufers die Auflassung gegen Zahlung
der Restsumme bis zum 1. Juli 1909 nicht bewirkt werden kann.
7. Die Erträgnisse von Klein-Elmeloo, aus einer von Herrn
Professor Neumann veranstalteten Rembrandt-Ausstellung und aus
der Vermietung eines Raumes als Atelier, sind nach Beschluß des
Senates vom 17. Juni unter der Bezeichnung „Korporatives
Eigentum der Universität Kiel“ bei der Sparkasse belegt
worden. Nach Beschluß des Senats vom 19. September 1906 stehen
diese Gelder Herrn Professor Neumann für das Kunsthistorische
Institut zur Verfügung. Insgesamt sind eingezahlt worden 269.55 dl.,
zur Auszahlung sind gelangt 190.38 dl., so daß ein Rest von
79.17 dl verbleibt.
8. Das Steffensen sehe Stipendium ist am 8. Juli dem
stud. med. Christian Hansen auf ein Jahr verliehen worden.
B. Die Studierenden.
Allgemeines.
Es haben sich zwei neue Korporationen, die Freischar
und der Klinizisten-Verein aufgetan, deren Statuten dem Senate am
25. März und am 12. September Vorgelegen haben; nachdem einige
Änderungen in ihnen vorgenommen worden sind, hat der Senat
gegen diese Statuten kein Bedenken erhoben.