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Übertrag 6480 —Pf.
3. aus dem von Qualenschen Stipendium 1 Sti
pendium _ ”
4. aus der Bartels-Stiftung 1 Stipendium • • • •
5. aus dem von Kaupschen Stipendium 1 Stipendium
6- aus dem Sophie von Hollenschen Stipendium
1 Stipendium ^65 ”
400 „ -
760 „ —
Im ganzen 17 Stipendien etc. von zusammen
8669,
Pf.
Die Verleihung der Neuschassischen Preise
des Jahres 1907/08.
Die von der theologischen Fakultät gestellte Preisaufgabe.
„Die Theokratie Calvins soll mit der Theokratie Savona-
rolas verglichen werden“
hat keine Bewerber gefunden.
Die juristische Fakultät hatte zwei Preisaufgaben gestellt:
a) „Die juristische Fakultät wünscht eine wissenschaftliche Unter
suchung über die in den strafrechtlichen Nebengesetzen des
Deutschen Reiches enthaltenen Abweichungen von den all
gemeinen Lehren des Strafrechts.“
b) „Das Liegenschaftspfand im ältesten Kieler Rentebuch.“
Von diesen ist nur die erstere bearbeitet worden und
zwar sind drei Bearbeitungen eingegangen, über welche das
Urteil der Fakultät folgendermaßen lautet:
1. Die Arbeit mit dem Motto : „Nullum crimen sine lege! gibt
zwar einen Überblick über die wichtigsten in den straf
rechtlichen Nebengesetzen des Deutschen Reiches vorkommen
den Abweichungen von allgemeinen Grundsätzen des Straf
rechts, aber ihr Verfasser hat eine auch nur annähernde
Vollständigkeit der Stoffsammlung nicht angestrebt. Des
halb zeigt die Arbeit weder, in welchem Umfange die
einzelnen Abweichungen Vorkommen, noch läßt sie die zahl
reichen Verschiedenheiten erkennen, welche die Neben
gesetze in ihrer Abweichung von einzelnen allgemeinen
Lehren aufweisen. Im übrigen hat diese Arbeit auch die
juristischen Probleme, welche in den Abweichungen ent
halten sind, nicht in befriedigender Weise behandelt. Die
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