Full text: (1907/08)

mit zwei Tagen Karzer bestraft. Im zweiten Falle erkannte der Senat 
gegen einen Studierenden wegen anstößigen Benehmens infolge von 
Trunkenheit während des Kollegs sowie wegen Verstoßes gegen 
§ 25 Ziffer 4 der Vorschriften für die Studierenden auf 5 Tage Karzer. 
Im dritten Falle handelte es sich um gröbliche tätliche Beleidigung 
eines Kommilitonen, welche mit Unterschrift des consilium abeun i 
und einer Woche Karzer geahndet wurde. 
Rektor und Syndikus hatten sich bis zum 21. Februar 1908 
mit 55 Studierenden disziplinarisch zu beschäftigen, von denen 40 
(gegen 53 im Vorjahr) vorher mit Polizeistrafen fast durchweg 
wegen nicht erheblicher Verstöße gegen die öffentliche Ordnung, 
belegt waren. In 18 dieser Fälle (gegen 8 im Vorjahr) wurde gegen 
28 Studierende disziplinarisch eingeschritten, wobei in 3 Fällen 
gegen 17 Studierende Freisprechung erfolgte, in 5 Fällen gegen 
6 Studierende auf Verweis erkannt wurde, während gegen 4 Stu 
dierende das Disziplinarverfahren eingestellt wurde und gegen 
5 Studierende noch nicht erledigt ist; außerdem wurde in einem 
Falle auf eine Geldstrafe von 2 Mark wegen Verstoßes gegen § 8 
der Vorschriften und gegen 4 Studierende auf dreitägige, zweitägige, 
in zwei Fällen eintägige Karzerstrafe erkannt. Im ersten Falle 
lag Ungehorsam gegen eine Anordnung des Syndikus vor, in 
den anderen Fällen gröbliche Verfehlung gegen die öffentliche 
Ordnung. 
Anwesenheitskontrolle der Studierenden. 
Die Ortsanwesenheit der Studierenden wurde wie bisher in 
jedem Semester nach Maßgabe des Ministererlasses vom 18. Juli 
1890 und des Senatsbeschlusses vom 11. Juli 1900 überwacht. 
Hierbei ergab sich im Sommersemester 1907 ein Fall von unerlaubter 
längerer Abwesenheit eines Studierenden von Kiel. In einigen Fällen 
wurden Verstöße gegen die Vorschrift, daß der Wohnungswechse 
binnen 3 Tagen anzumelden sei, ermittelt und geahndet. 
Berichte von Kommissionen. 
Akademische Krankenkasse. 
Der Kommission für die akademische Krankenkasse gehörten 
im Sommersemester 1907 als Mitglieder außer dem Rektor an. ie 
Herren Professoren Dr. Pochhammer und Dr. Fischer (Stellver 
treter: die Professoren Dr. Harzer und Dr. Klingmüller) und die
	        
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