mit zwei Tagen Karzer bestraft. Im zweiten Falle erkannte der Senat
gegen einen Studierenden wegen anstößigen Benehmens infolge von
Trunkenheit während des Kollegs sowie wegen Verstoßes gegen
§ 25 Ziffer 4 der Vorschriften für die Studierenden auf 5 Tage Karzer.
Im dritten Falle handelte es sich um gröbliche tätliche Beleidigung
eines Kommilitonen, welche mit Unterschrift des consilium abeun i
und einer Woche Karzer geahndet wurde.
Rektor und Syndikus hatten sich bis zum 21. Februar 1908
mit 55 Studierenden disziplinarisch zu beschäftigen, von denen 40
(gegen 53 im Vorjahr) vorher mit Polizeistrafen fast durchweg
wegen nicht erheblicher Verstöße gegen die öffentliche Ordnung,
belegt waren. In 18 dieser Fälle (gegen 8 im Vorjahr) wurde gegen
28 Studierende disziplinarisch eingeschritten, wobei in 3 Fällen
gegen 17 Studierende Freisprechung erfolgte, in 5 Fällen gegen
6 Studierende auf Verweis erkannt wurde, während gegen 4 Stu
dierende das Disziplinarverfahren eingestellt wurde und gegen
5 Studierende noch nicht erledigt ist; außerdem wurde in einem
Falle auf eine Geldstrafe von 2 Mark wegen Verstoßes gegen § 8
der Vorschriften und gegen 4 Studierende auf dreitägige, zweitägige,
in zwei Fällen eintägige Karzerstrafe erkannt. Im ersten Falle
lag Ungehorsam gegen eine Anordnung des Syndikus vor, in
den anderen Fällen gröbliche Verfehlung gegen die öffentliche
Ordnung.
Anwesenheitskontrolle der Studierenden.
Die Ortsanwesenheit der Studierenden wurde wie bisher in
jedem Semester nach Maßgabe des Ministererlasses vom 18. Juli
1890 und des Senatsbeschlusses vom 11. Juli 1900 überwacht.
Hierbei ergab sich im Sommersemester 1907 ein Fall von unerlaubter
längerer Abwesenheit eines Studierenden von Kiel. In einigen Fällen
wurden Verstöße gegen die Vorschrift, daß der Wohnungswechse
binnen 3 Tagen anzumelden sei, ermittelt und geahndet.
Berichte von Kommissionen.
Akademische Krankenkasse.
Der Kommission für die akademische Krankenkasse gehörten
im Sommersemester 1907 als Mitglieder außer dem Rektor an. ie
Herren Professoren Dr. Pochhammer und Dr. Fischer (Stellver
treter: die Professoren Dr. Harzer und Dr. Klingmüller) und die