Full text: (1905/06)

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Am 6. Mai habilitierte sich in der philosophischen Fakultät 
Dr. August Becker für das Fach der Physik. 
In der medizinischen Fakultät habilitierte sich am 15. Oktober 
Dr. Hans Piper für das Fach der Physiologie. 
Zufolge Ministerial-Erlasses vom 15. April 1905 resp. 11. Ok 
tober 1905 wurde der Privatdozent in der philosophischen Fakultät 
Professor Dr. Stosch für das Sommersemester 1905 und für das 
Wintersemester 1905/06 mit der vertretungsweisen Haltung von 
Vorlesungen an der Universität Greifswald beauftragt. 
Für das Sommersemester 1905 wurden beurlaubt: Herr Ge 
heimrat Professor Dr. Lenard, Herr Professor Dr. Sudhaus, Herr 
Professor Dr. Berend, für die beiden letzten Semester Herr Privat 
dozent Dr. Preuner, für das Wintersemester 1905/6 Herr Professor 
Dr. Noack. 
Zufolge Ministerialerlasses vom 3. Juli 1905 ist der ordentliche 
Professor in der philosophischen Fakultät Geheimer Regierungsrat 
Dr. Seelig mit dem Schlüsse des Sommersemesters von seinen 
amtlichen Verpflichtungen entbunden worden. 
Die Universität hat leider auch eine Anzahl Todesfälle zu 
beklagen. 
Am 4. April starb in Rostock der Privatdozent in der medi 
zinischen Fakultät Professor Dr. Ludwig Glävecke. 
Am 4. August starb der Geheime Medizinalrat Professor Dr. 
Walter Flemming. Ihm zu Ehren veranstaltete die Universität am 
13. Dezember eine Gedenkfeier. 
Am 3. September starb der Universitätsbibliothekar Dr. Walter 
Wischmann. 
Am 22. Mai starb stud, ehern. Oskar Bodenburg, am 17. No 
vember stud, juris Ludwig Hütt, am 1. Dezember der Studierende 
der Zahnheilkunde Johannes Boyens, am 31. Dezember stud, juris 
Otto Meyer. 
Fräulein Marie Brigitte Steffensen hat am 8. Juli 1889 zum 
ehrenvollen Andenken an ihren am 12. Dezember 1888 in Basel 
verstorbenen Bruder Professor Dr. Karl Steffensen, welcher in 
Flensburg geboren war und seine akademische Lehrtätigkeit an der 
Kieler Universität begonnen hatte, ein Kapital von 30000 dt. 
gestiftet. 
Der jährliche Zinsertrag soll in ungeteiltem Betrage jedesmal 
einem Studierenden als Stipendium gewährt werden. 
Die Verleihung soll durch Rektor und Senat erfolgen.
	        
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