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Das Urteil der Fakultät lautet: Der Verfasser hat zwar mit
Fleiß und Selbständigkeit das einschlägige Quellenmaterial studiert
und eine Reihe richtiger Beobachtungen gewonnen, ist aber doch
wenig in den Stoff eingedrungen und verrät so wenig allgemeine
historische Kenntnis und Schulung, daß es der Fakultät un
möglich erschien, seiner Arbeit den Preis zuzuerkennen.
2. Die von der juristischen Fakultät gestellte Preisaufgabe:
„Interpretation des Artikel 3 der Reichsverfassung“
hat keine Bearbeitung erfahren.
3. Die medizinische Fakultät hatte folgende Preisaufgabe
gestellt:
„Es soll untersucht werden, wie sich die Hautreflexe bei
Gesunden und Kranken, besonders Nerven- und Geistes
kranken, verhalten und welche diagnostische Bedeutung
den verschiedenen Erscheinungsweisen derselben beizu
messen ist.“
Es ist eine Arbeit eingegangen mit dem Motto: „Stillstand ist
Rückschritt“.
Über diese Arbeit urteilt die Fakultät wie folgt: Verfasser hat
unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur an einem großen
Material seine Untersuchungen über das Verhalten der Hautreflexe
bei Gesunden und Kranken, vorwiegend Nerven- und Geisteskranken
angestellt. Er gibt eine geschickte Darstellung der angewandten
Methoden und eine übersichtliche Formulierung der erhaltenen
Resultate. Die Arbeit ist mit großem Fleiß und entschiedener Sorg
falt gefertigt und bringt wertvolle Resultate über die Bedeutung der
Hautreflexe für die Diagnose der Nerven- und Geisteskrankheiten.
Der ausgesetzte Preis wird ihr zuerkannt.
Der Verfasser ist der cand. med. Johannes Hobohm aus
Klosterhäseler.
4. Die philosophische Fakultät hatte drei Preisaufgaben
gestellt:
a) „Die Übersetzungstechnik des Wulfila ist auf Grund der
Bibelfragmente des Codex argenteus zu untersuchen“.
b) „Die Theorie der Affekte in der neueren Psychologie.“
c) „Eine kritische Dogmengeschichte der Geldwerttheorien“.
Von diesen Aufgaben hat nur die erste und letzte je einen
Bearbeiter gefunden.