Full text: (1903/1904)

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Das Urteil der Fakultät lautet: Der Verfasser hat zwar mit 
Fleiß und Selbständigkeit das einschlägige Quellenmaterial studiert 
und eine Reihe richtiger Beobachtungen gewonnen, ist aber doch 
wenig in den Stoff eingedrungen und verrät so wenig allgemeine 
historische Kenntnis und Schulung, daß es der Fakultät un 
möglich erschien, seiner Arbeit den Preis zuzuerkennen. 
2. Die von der juristischen Fakultät gestellte Preisaufgabe: 
„Interpretation des Artikel 3 der Reichsverfassung“ 
hat keine Bearbeitung erfahren. 
3. Die medizinische Fakultät hatte folgende Preisaufgabe 
gestellt: 
„Es soll untersucht werden, wie sich die Hautreflexe bei 
Gesunden und Kranken, besonders Nerven- und Geistes 
kranken, verhalten und welche diagnostische Bedeutung 
den verschiedenen Erscheinungsweisen derselben beizu 
messen ist.“ 
Es ist eine Arbeit eingegangen mit dem Motto: „Stillstand ist 
Rückschritt“. 
Über diese Arbeit urteilt die Fakultät wie folgt: Verfasser hat 
unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur an einem großen 
Material seine Untersuchungen über das Verhalten der Hautreflexe 
bei Gesunden und Kranken, vorwiegend Nerven- und Geisteskranken 
angestellt. Er gibt eine geschickte Darstellung der angewandten 
Methoden und eine übersichtliche Formulierung der erhaltenen 
Resultate. Die Arbeit ist mit großem Fleiß und entschiedener Sorg 
falt gefertigt und bringt wertvolle Resultate über die Bedeutung der 
Hautreflexe für die Diagnose der Nerven- und Geisteskrankheiten. 
Der ausgesetzte Preis wird ihr zuerkannt. 
Der Verfasser ist der cand. med. Johannes Hobohm aus 
Klosterhäseler. 
4. Die philosophische Fakultät hatte drei Preisaufgaben 
gestellt: 
a) „Die Übersetzungstechnik des Wulfila ist auf Grund der 
Bibelfragmente des Codex argenteus zu untersuchen“. 
b) „Die Theorie der Affekte in der neueren Psychologie.“ 
c) „Eine kritische Dogmengeschichte der Geldwerttheorien“. 
Von diesen Aufgaben hat nur die erste und letzte je einen 
Bearbeiter gefunden.
	        
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