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ordentliche Professor Dr. Arnold Berger, der in gleicher Eigen
schaft infolge Erlasses vom 4. September an die Universität Halle
überging. — Der Privatdozent Professor Dr. Johannes Stosch wurde
von dem Herrn Minister beauftragt, während des Wintersemesters
1902/03 in der philosophischen Fakultät der Universität Greifswald
vertretungsweise Vorlesungen und Übungen über deutsche Sprache
und Literatur abzuhalten.
Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät Dr. Franz
Feist und dem Privatdozenten in der theologischen Fakultät, Studien
direktor Lizentiat Rendtorff ist durch Verfügung vom 10. Mai bezw.
23. Dezember 1902 das Prädicat Professor beigelegt worden.
Dem Senior des geistlichen Ministeriums in Lübeck Friedr.
Ranke hat die theologische Fakultät am 30. September 1902 den
Doktorgrad honoris causa verliehen; von der medizinischen Fakultät
wurde dem Sanitätsrat Dr. Josias Heinr. Anton Jensen in Itzehoe
am 6. Mai das Diplom erneuert.
Die Zahl der immatrikulierten Studierenden betrug
1207 im Sommersemester 1902
gegen 1079 im Sommersemester 1901,
914 im Wintersemester 1902/03
gegen 870 im Wintersemester 1901/02.
Als Flospitanten waren eingeschrieben
im Sommer 55, im Winter 50,
als Hospitantinnen im Sommer 13, im Winter 14.
Der Anteil der einzelnen Fakultäten an der Gesamtzahl der
Studierenden betrug für die theologische Fakultät im Sommer 4,3
und im Winter 3,6%, für die juristische 31,4 und 28,2%, für die
medizinische 38,3 und 35,7 %, für die philosophische 26,0 und
32,5 %. Es hat demnach in der theologischen und medizinischen
Fakultät eine relative Verminderung um 1,0 und 1,6 bezw. 3,1 und
6,8 % stattgefunden, während die juristische Fakultät um 2,5 und
5,1, die philosophische um 1,6 und 3,3% gewachsen ist.
Die Disziplin unter den Studierenden war im ganzen be
friedigend. Nur zweimal hat der Senat einschreiten müssen, und
zwar handelte es sich in einem Falle um eine grobe Verletzung
der den akademischen Lehrern gebührenden Achtung, sodaß auf
mehrtägige Karzerstrafe und Entfernung von der Universität erkannt
werden mußte. Es ist dies ein Fall, der in den Annalen unserer
Hochschule glücklicherweise zu den Seltenheiten gehört. Im übrigen
handelte es sich meist um nächtliche Ruhestörungen, vor denen