Full text: (1902/1903)

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ordentliche Professor Dr. Arnold Berger, der in gleicher Eigen 
schaft infolge Erlasses vom 4. September an die Universität Halle 
überging. — Der Privatdozent Professor Dr. Johannes Stosch wurde 
von dem Herrn Minister beauftragt, während des Wintersemesters 
1902/03 in der philosophischen Fakultät der Universität Greifswald 
vertretungsweise Vorlesungen und Übungen über deutsche Sprache 
und Literatur abzuhalten. 
Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät Dr. Franz 
Feist und dem Privatdozenten in der theologischen Fakultät, Studien 
direktor Lizentiat Rendtorff ist durch Verfügung vom 10. Mai bezw. 
23. Dezember 1902 das Prädicat Professor beigelegt worden. 
Dem Senior des geistlichen Ministeriums in Lübeck Friedr. 
Ranke hat die theologische Fakultät am 30. September 1902 den 
Doktorgrad honoris causa verliehen; von der medizinischen Fakultät 
wurde dem Sanitätsrat Dr. Josias Heinr. Anton Jensen in Itzehoe 
am 6. Mai das Diplom erneuert. 
Die Zahl der immatrikulierten Studierenden betrug 
1207 im Sommersemester 1902 
gegen 1079 im Sommersemester 1901, 
914 im Wintersemester 1902/03 
gegen 870 im Wintersemester 1901/02. 
Als Flospitanten waren eingeschrieben 
im Sommer 55, im Winter 50, 
als Hospitantinnen im Sommer 13, im Winter 14. 
Der Anteil der einzelnen Fakultäten an der Gesamtzahl der 
Studierenden betrug für die theologische Fakultät im Sommer 4,3 
und im Winter 3,6%, für die juristische 31,4 und 28,2%, für die 
medizinische 38,3 und 35,7 %, für die philosophische 26,0 und 
32,5 %. Es hat demnach in der theologischen und medizinischen 
Fakultät eine relative Verminderung um 1,0 und 1,6 bezw. 3,1 und 
6,8 % stattgefunden, während die juristische Fakultät um 2,5 und 
5,1, die philosophische um 1,6 und 3,3% gewachsen ist. 
Die Disziplin unter den Studierenden war im ganzen be 
friedigend. Nur zweimal hat der Senat einschreiten müssen, und 
zwar handelte es sich in einem Falle um eine grobe Verletzung 
der den akademischen Lehrern gebührenden Achtung, sodaß auf 
mehrtägige Karzerstrafe und Entfernung von der Universität erkannt 
werden mußte. Es ist dies ein Fall, der in den Annalen unserer 
Hochschule glücklicherweise zu den Seltenheiten gehört. Im übrigen 
handelte es sich meist um nächtliche Ruhestörungen, vor denen
	        
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