Full text: (1898/99)

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zustellen und mit Berücksichtigung des Urkundenmaterials 
(eventuell auch der heutigen Mundart) sprachgeschichtlich zu 
einer Lautlehre zu verarbeiten.“ 
ist je eine Bewerbung eingegangen und zwar unter dem Motto: 
„Ut sementem feceris, ita metes,“ bezw. „Res severa est verum gaudium.“ 
Das Urteil der Fakultät über die erste Arbeit lautet: Die Arbeit bringt 
die erste durch Beschreibungen und Abbildungen erläuterte Aufzählung 
der im Kieler Hafen gefundenen, Chromatophoren führenden Flagellaten. 
Wenn auch diese Liste durch spätere Untersuchungen vervollständigt 
werden dürfte, dem Verfasser auch anzuraten ist, die Abhandlung vor 
etwaiger Veröffentlichung einer erneuten Durcharbeitung zu unterziehen, 
so wird demselben doch in Anerkennung der erzielten Ergebnisse der 
Preis zuerkannt. 
Der Verfasser ist der stud. rer. nat. Julius Büttner aus Beuthen 
in Schlesien. 
Über die zweite Arbeit urteilt die Fakultät wie folgt: „Die Arbeit 
entspricht nicht ganz den gestellten Anforderungen. Der Verfasser hat 
die Rechtsdenkmäler nicht herangezogen, in den Sprachformen die 
Belege nicht gegeben und versäumt, die datierten Urkunden chrono 
logisch zu verwerten. 
Die Fakultät ist daher nicht in der Lage, dem Verfasser einen 
Preis zuzuerkennen, wohl aber für die vortreffliche sprachwissenschaftliche 
Gruppierung seines Materials ihm warme Anerkennung auszusprechen.“ 
c. Die Ausschreibung der Neuschassischen Preisaufgaben für das 
Rektoratsjahr 1899/1900. 
1. Die theologische Fakultät stellt folgende Aufgabe: 
„Das Seelsorgerecht des evangelischen Geistlichen ist nach den 
reformatorischen Prinzipien zu bestimmen und gegen Über 
schreitungen zu umgrenzen.“ 
2. Die juristische Fakultät fordert zur Bearbeitung folgender 
Preisaufgaben auf: 
a. „Die juristische Fakultät wünscht eine kritische Darstellung 
der Lehre vom Wahnverbrechen.“ 
b. „Die rechtliche Natur der Hypothek nach dem bürgerlichen 
Gesetzbuch für das deutsche Reich“. 
3. Die medizinische Fakultät stellt folgende Aufgabe: 
„Die Dimensionen der Teile des knöchernen und häutigen 
Labyrinths, mit Ausnahme der Schnecke, sollen, soweit es für 
die physiologische Akustik von Wichtigkeit ist bei mindestens 
12 den verschiedenen Wirbeltier - Klassen zu entnehmenden
	        
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