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Rektor unserer Universität Gelegenheit gegeben wurde, Wünsche und
Bedürfnisse derselben persönlich zum Ausdruck zu bringen; ferner
dass der Droguist Herr Julius Meister in Hamburg aus Liebe
zu seiner holsteinischen Heimat am 26. Juni 1896 einen Schrank mit
einer vorzüglichen Drogensammlung unserer Universität als Geschenk
übergab.
Aus den Überschüssen des Neuschassischen Stipendiums wurden
vom Konsistorium verliehen:
dem Privatdozenten Herrn Dr. Lidzbarski d. Zt. in Paris 1200 Jk
und dem Privatdozenten Prof. Dr. Tönnies wohnhaft in Altona 600 Jk
b. Die Verleihung der Neuschassischen Preise des Jahres 1898/99.
i. Die von der theologischen Fakultät gestellte Preis
aufgabe :
„Die Bedeutung von Klaus Harms für die Entwickelung der
deutsch-evangelischen Kirche überhaupt und die Schleswig-
Holsteinische Landeskirche im besonderen“
hat keinen Bearbeiter gefunden.
2. Die von der juristischen Fakultät gestellten beiden Preis
aufgaben :
a. „Darstellung der neueren Ansichten über die Ursprünge der
deutschen Stadtverfassung“ und
b. „Die Bedeutung der unvordenklichen Zeit auf dem Gebiete
des Zivilrechts nach dem Inkrafttreten des deutschen bürger
lichen Gesetzbuches“
haben je eine Bearbeitung gefunden.
Das Urteil der Fakultät über die unter dem Motto: „Imperium et
libertas“ eingegangene Bearbeitung des ersten Themas lautet: Der
Verfasser dieser Schrift hat derselben ein sorgfältiges Studium des bei
weitem grössten Teiles der in Betracht kommenden allgemeinen und
einer Anzahl der wichtigeren spezialrechtlichen Untersuchungen, soweit
dieselben in Deutschland selbst entstanden sind, zu Grunde gelegt. Er
hat mit Verständnis gelesen, sich ein klares Bild von der Art und dem
gegenseitigen Verhältnis der verschiedenen neueren Ansichten über die
Ursprünge der deutschen Stadtverfassung zu gestalten gewusst und die
Ergebnisse seiner Arbeit anschaulich und im wesentlichen ohne Fehler
zur Darstellung gebracht. Dabei hat er es aber prinzipiell unterlassen,
mit den von ihm erwähnten Theorieen auch das Beweismaterial vor
zuführen, das sie zu ihren Gunsten verwerten. Nur in wenigen Fällen
würde ein Leser der Abhandlung, der nicht aus eigener Kenntnis diese
Lücken ausfüllen könnte, im Stande sein, dies auf indirektem Wege