Full text: (1898/99)

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Rektor unserer Universität Gelegenheit gegeben wurde, Wünsche und 
Bedürfnisse derselben persönlich zum Ausdruck zu bringen; ferner 
dass der Droguist Herr Julius Meister in Hamburg aus Liebe 
zu seiner holsteinischen Heimat am 26. Juni 1896 einen Schrank mit 
einer vorzüglichen Drogensammlung unserer Universität als Geschenk 
übergab. 
Aus den Überschüssen des Neuschassischen Stipendiums wurden 
vom Konsistorium verliehen: 
dem Privatdozenten Herrn Dr. Lidzbarski d. Zt. in Paris 1200 Jk 
und dem Privatdozenten Prof. Dr. Tönnies wohnhaft in Altona 600 Jk 
b. Die Verleihung der Neuschassischen Preise des Jahres 1898/99. 
i. Die von der theologischen Fakultät gestellte Preis 
aufgabe : 
„Die Bedeutung von Klaus Harms für die Entwickelung der 
deutsch-evangelischen Kirche überhaupt und die Schleswig- 
Holsteinische Landeskirche im besonderen“ 
hat keinen Bearbeiter gefunden. 
2. Die von der juristischen Fakultät gestellten beiden Preis 
aufgaben : 
a. „Darstellung der neueren Ansichten über die Ursprünge der 
deutschen Stadtverfassung“ und 
b. „Die Bedeutung der unvordenklichen Zeit auf dem Gebiete 
des Zivilrechts nach dem Inkrafttreten des deutschen bürger 
lichen Gesetzbuches“ 
haben je eine Bearbeitung gefunden. 
Das Urteil der Fakultät über die unter dem Motto: „Imperium et 
libertas“ eingegangene Bearbeitung des ersten Themas lautet: Der 
Verfasser dieser Schrift hat derselben ein sorgfältiges Studium des bei 
weitem grössten Teiles der in Betracht kommenden allgemeinen und 
einer Anzahl der wichtigeren spezialrechtlichen Untersuchungen, soweit 
dieselben in Deutschland selbst entstanden sind, zu Grunde gelegt. Er 
hat mit Verständnis gelesen, sich ein klares Bild von der Art und dem 
gegenseitigen Verhältnis der verschiedenen neueren Ansichten über die 
Ursprünge der deutschen Stadtverfassung zu gestalten gewusst und die 
Ergebnisse seiner Arbeit anschaulich und im wesentlichen ohne Fehler 
zur Darstellung gebracht. Dabei hat er es aber prinzipiell unterlassen, 
mit den von ihm erwähnten Theorieen auch das Beweismaterial vor 
zuführen, das sie zu ihren Gunsten verwerten. Nur in wenigen Fällen 
würde ein Leser der Abhandlung, der nicht aus eigener Kenntnis diese 
Lücken ausfüllen könnte, im Stande sein, dies auf indirektem Wege
	        
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