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ordentlichen Professor in der hiesigen theologischen Fakultät ernannt
worden.
Durch Allerhöchste Ordre vorn 20. Juli 1894 ist der ausserordent
liche Professor Dr. Hermann Ebert in Leipzig zum ordentlichen Pro
fessor in der hiesigen philosophischen Fakultät ernannt worden.
Durch Allerhöchste Ordre vom 22. Dezember 1894 ist dem
Direktor der Königlichen Universitätsbibliothek, Dr. Steffenhagen, der
Charakter als Geheimer Regierungsrath verliehen worden.
Durch Allerhöchste Ordre vom 31. Dezember 1894 ist der ausser
ordentliche Professor Dr. Leonhard Weber hierselbst zum ordentlichen
Professor in der hiesigen philosophischen Fakultät ernannt worden.
Durch Allerhöchste Ordre von demselben Tage ist der Professor
Dr. Ferdinand Mühlau in Jurjew zum ordentlichen Professor in der
hiesigen theologischen Fakultät ernannt worden.
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Durch Allerhöchste Ordre vom 12. Januar 1895 ist dem Professor
Dr. Heller der Charakter als Geheimer Medizinal-Rath verliehen worden.
Am 1. Januar 1895 wurde der Amtsdiener Albert Schultz aus
Wendelstein als Hülfspedell angestellt.
b. Berufungen nach auswärts.
Durch Ministerial-Erlass vom 16. April 1894 ist der ausserordent
liche Professor Dr. Ritschl in die evangelisch-theologische Fakultät der
Universität Bonn versetzt worden.
Durch Ministerial-Erlass vom 3. August 1894 ist der ordentliche
Professor Dr. Schürer in gleicher Eigenschaft in die theologische
Fakultät der Universität Göttingen versetzt worden.
c. Beurlaubungen.
Durch Erlass des Ministers der geistlichen etc. Angelegenheiten
vom 28. April 1894 ist dem Geheime Regierungs-Rath Professor Dr.
Backhaus zur Wiederherstellung seiner Gesundheit der ihm bewilligte
Urlaub bis auf weiteres verlängert worden.
d. Habilitationen.
Am 12. März 1894 habilitirte sich in der juristischen Fakultät
Herr Dr. jur. Julius Rehme.
Am 16. Juni 1894 in der philosophischen Fakultät Herr Dr.
Ernst Stolley aus Kiel.
Am 28. Januar 1895 in derselben Fakultät Herr Professor Dr.
Johannes Stosch.