Ich freue mich, Ew. Magnificenz als Erster beglückwünschen zu
dürfen und wünsche Ihnen eine segensreiche Amtsführung.
b. Die Verleihung der Neu-Schassischen Preise des Jahres 1894/95.
Die theologische Fakultät hatte folgendes Thema gestellt:
„Luthers Lehre vom Sonntag ist darzustellen und auf ihrem Zu
sammenhang mit seinem Verständniss von Gesetz und Evangelium zu
prüfen.“
Es sind zwei Bearbeitungen eingegangen. I. mit dem Motto:
Markus 2, 27: der Sabbath ist um des Menschen Willen gemacht und
nicht der Mensch um des Sabbaths willen. 2. mit dem Motto: M<fvs
xvQioq Iguv o vlog rov Üv&qwtcov xccl rov Gaßßaxov (Markus 2,28).
Die erste Bearbeitung zeugt zwar von lobenswerthem Fleiss, zumal in
der Durcharbeitung der Luther’schen Werke, leidet aber an einem so
erheblichen Mangel an geschichtlicher Auffassung und systematischer
Darstellungsgabe und fasst, indem sie zuerst die Lehre vom Sonntag,
dann die Lehre vom Gesetz und Evangelium darstellt und endlich die
beiden Lehrstücke mit einander vergleicht, das Thema so äusserlich
auf, dass darin keinerlei Förderung des vorliegenden Problems zu er
kennen ist.
Die zweite Bearbeitung lässt allerdings auch stilistische Gewandt
heit, besonders im Eingang, vermissen, zeichnet sich aber durch Reife
des geschichtlichen Urtheils, Klarheit und Bestimmtheit in der Ausein
anderlegung der verschiedenen Gesichtspunkte, geschlossenen und
sicheren Fortschritt in der Beweisführung und selbstständige Ver
arbeitung der Vorarbeiten aus; die Fakultät erkennt in ihr einen sehr
werthvollen Beitrag zur Lösung der verwickelten Frage und spricht
ihr den vollen Preis zu.
Der Verfasser ist der cand. theol. Wilhelm Claudius aus Tolk.
Von der juristischen Fakultät ist folgende Preisaufgabe
gestellt worden:
„Ueber das negotium mixtum cum donatione.“
Es ist bei ihr eine mit dem Motto: „Ohn Fleiss kein Preis“
versehene Bearbeitung derselben eingereicht worden. Das Urtheil der
Fakultät lautet: Der Verfasser hat zwar in der in Messendem und ge
wandtem Stil geschriebenen Arbeit das auf das Thema bezügliche
Material aus den Quellen, der Literatur und der Rechtsprechung mit
annähernder Vollständigkeit zusammengetragen. Aber er hat es an
der erforderlichen Durcharbeitung desselben fehlen lassen und ins
besondere die für eine wissenschaftliche Erörterung nach zahlreichen
Richtungen hin reichen Stoff bietenden Quellen mit einer auffallen
den Oberflächlichkeit behandelt. Ferner aber ist bei seiner Unter