Full text: (1893/94)

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Während somit diesen beiden Arbeiten ein Preis nicht zuer 
kannt werden kann, empfiehlt sich die 3. mit dem Motto: „Pectus etc.“ 
durch eine sorgsame Analyse der Schriften nach, ihrer geschichtlichen 
Reihenfolge, durch grossen Fleiss und ein verständiges Urtheil, das zu 
einem annehmbaren Resultat führt. Es fehlt dagegen eine tiefere 
Verarbeitung des Stoffes, wie sie die 4. Arbeit mit dem Motto: „das 
Zeitalter um 1500 etc.“ in hervorragender Weise auszeichnet. Wenn 
auch hier Einzelnes nicht zu voller Klarheit gebracht ist, so steht diese 
formell gewandt geschriebene Arbeit doch hinsichtlich dogmen 
geschichtlicher und allgemein theologischer Bildung, selbstständigem 
Urtheil und wissenschaftlicher Methode bei ernstem Eindringen in den 
Stoff so hoch über der 3. Arbeit, dass eine Halbirung des Preises un 
gerecht erscheinen würde. Unter dem Ausdruck des Bedauerns, dass 
ein Preis 2. Ordnung für Nr. 3 nicht zur Verfügung steht, spricht die 
Fakultät der letztgenannten Arbeit den vollen Preis zu- 
Der Verfasser ist, wie die Eröffnung des versiegelten Briefumschlages 
ergab, der stud. theol. Wilhelm Riedel aus Schwartau. 
Juristische Fakultät. Dieselbehatte folgende Aufgabe gestellt: 
»In welchem Umfange sind die Vorschriften im allgemeinen Theil des 
Strafgesetzbuches für die Landesstrafgesetze bindend?“ 
Es ist eine Arbeit eingegangen mit dem Motto: Scire leges non 
hoc est, verba earum tenere, sed vim ac potestatem.“ 
Die Abhandlung vereint logische und juristische Schärfe mit 
praktischem Takt. Sie hat die einschlagende Litteratur zwar nicht 
vollständig, aber in ihren massgebenden Erscheinungen zur Genüge 
berücksichtigt und einer selbständigem Beurtheilung unterzogen. Durch 
eine zwar nicht unbedenkliche, aber wohl begründete Auslegung 
des Gesetzestextes gelangt sie zu einem Ergebniss, welches die grund 
sätzliche Vorherrschaft der Reichsgesetzgebung über die Landesgesetz 
gebung zur Geltung bringt und doch zugleich der Landesgesetzgebung 
die Freiheit nicht verkümmert, die ihr zweifellos der legislatorischen 
Absicht nach auf den besonders hervorgehobenen Gebieten ausnahms 
weise eingeräumt werden sollte. Die Darstellung ist hin und wiedei 
breit und wiederholend, aber überall klar und flüssig. Aus diesen 
Gründen hat die Fakultät kein Bedenken getragen, der Arbeit den 
Preis zuzuerkennen. 
Der Verfasser ist der stud. jur. Hans Matthiessen aus Cismat. 
Medizinische Fakultät. Bei derselben ist keine Preisab 
handlung eingegangen. 
Die philosophische Fakultät hatte die nachfolgenden drei 
Preisaufgaben gestellt: 
a. Eine neue Berechnung der mittleren liefe der Ozeane.
	        
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