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und die auf dem Grunde dieser Untersuchung festgestellte luther
ische Lehre von der Kirche einer Beurtheilung unterzogen.“
2. Die juristische Fakultät stellt folgende Preisaufgabe:
„Wergeid und Busse nach dem Rechte des Sachsenspiegels
und der ihm verwandten Rechtsquellen.“
3. Die medizinische Fakultät stellt folgende Preisaufgabe:
„Die bisher gemachten Bestimmungen des Blutdruckes beim
Menschen sollen zusammengestellt, kritisch gesichtet und durch
eigene Beobachtungen ergänzt werden.“
4. Die philosophische Fakultät stellt die nachfolgenden
zwei Preisaufgaben:
1. „Der syntaktische Gebrauch der Verbal- und Nominalformen in
der althochdeutschen Uebersetzung des „Tatian“ ist darzustellen,
mit besonderer Rücksicht auf die Frage, ob eine Einwirkung
des lateinischen Originals erkennbar ist.“
2. „Beziehungen zwischen Stickstoff und Phosphor sollen durch
Vergleichung der Wasserstoffverbindungen beider Elemente
experimentell festgestellt werden.“
2. Personalnachrichten,
a. Anstellungen und Beförderungen.
Am 14. März 1891 wurde der Privatdozent Dr. Graf Ferdinand
von Spee zum ausserordentlichen Professor in der hiesigen medizinischen
Fakultät ernannt.
Durch Allerhöchste Ordre vom 9. April 1891 ist dem Professor
Dr. Karsten der Charakter als „Geheimer Regierungsrath“ verliehen
worden.
Durch Allerhöchste Ordre (Kuratorial - Schreiben vom 25. No
vember 1891) ist dem ordentlichen Professor Dr. Möller der Charakter
als „Konsistorialrath“ verliehen worden.
Am 23. Dezember 1891 wurde der Privatdozent und Observator
der Sternwarte Dr. Heinrich Kreutz zum ausserordentlichen Professor
in der hiesigen philosophischen Fakultät ernannt und durch Erlass
des Herrn Ministers von demselben Tage dem Privatdozenten Dr.
Ferdinand Tönnies das Prädikat „Professor“ verliehen.
Durch Erlass des Herrn Ministers vom 24. Dezember 1891 wurde
der Privatdozent Dr. Hermann Rodewald zum ausserordentlichen
Professor in der hiesigen philosophischen Fakultät ernannt.