Full text: (1891/92)

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und die auf dem Grunde dieser Untersuchung festgestellte luther 
ische Lehre von der Kirche einer Beurtheilung unterzogen.“ 
2. Die juristische Fakultät stellt folgende Preisaufgabe: 
„Wergeid und Busse nach dem Rechte des Sachsenspiegels 
und der ihm verwandten Rechtsquellen.“ 
3. Die medizinische Fakultät stellt folgende Preisaufgabe: 
„Die bisher gemachten Bestimmungen des Blutdruckes beim 
Menschen sollen zusammengestellt, kritisch gesichtet und durch 
eigene Beobachtungen ergänzt werden.“ 
4. Die philosophische Fakultät stellt die nachfolgenden 
zwei Preisaufgaben: 
1. „Der syntaktische Gebrauch der Verbal- und Nominalformen in 
der althochdeutschen Uebersetzung des „Tatian“ ist darzustellen, 
mit besonderer Rücksicht auf die Frage, ob eine Einwirkung 
des lateinischen Originals erkennbar ist.“ 
2. „Beziehungen zwischen Stickstoff und Phosphor sollen durch 
Vergleichung der Wasserstoffverbindungen beider Elemente 
experimentell festgestellt werden.“ 
2. Personalnachrichten, 
a. Anstellungen und Beförderungen. 
Am 14. März 1891 wurde der Privatdozent Dr. Graf Ferdinand 
von Spee zum ausserordentlichen Professor in der hiesigen medizinischen 
Fakultät ernannt. 
Durch Allerhöchste Ordre vom 9. April 1891 ist dem Professor 
Dr. Karsten der Charakter als „Geheimer Regierungsrath“ verliehen 
worden. 
Durch Allerhöchste Ordre (Kuratorial - Schreiben vom 25. No 
vember 1891) ist dem ordentlichen Professor Dr. Möller der Charakter 
als „Konsistorialrath“ verliehen worden. 
Am 23. Dezember 1891 wurde der Privatdozent und Observator 
der Sternwarte Dr. Heinrich Kreutz zum ausserordentlichen Professor 
in der hiesigen philosophischen Fakultät ernannt und durch Erlass 
des Herrn Ministers von demselben Tage dem Privatdozenten Dr. 
Ferdinand Tönnies das Prädikat „Professor“ verliehen. 
Durch Erlass des Herrn Ministers vom 24. Dezember 1891 wurde 
der Privatdozent Dr. Hermann Rodewald zum ausserordentlichen 
Professor in der hiesigen philosophischen Fakultät ernannt.
	        
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