Full text: (1891/92)

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positionsrecht der Fakultät bei Konkurrenz mehrerer Preisarbeiten aut 
die Erlaubniss beschränken, den Preis zu gleichen Hälften auf die 
zwei besseren Arbeiten zu vertheilen, so sah sich die Fakultät zu 
ihrem Bedauern genöthigt, die durch Fleiss ausgezeichnete Arbeit Nr. 2 
mit dem Motto aus Psalm in v. io hinter die durch bessere Ver 
arbeitung des Stoffes überlegene Arbeit Nr. 3 zurück und diese mit 
der wieder etwas höher gelegenen Arbeit Nr. 4 zusammenzustellen, 
mithin den Preis von 600 Jk. unter die Arbeiten Nr. 3 und 4 zu gleichen 
Hälften zu vertheilen. 
Die Verfasser waren die Studirenden der Theologie Carl Schröder 
aus Marienhof und Christian Braren aus Gravenstein. 
Juristische Fakultät. Der Fakultät ist über das Thema: 
„Die Grundzüge des römischen Rechtes über den Eigenthums 
erwerb an Geldstücken und die Vindikation von Geldstücken“ 
eine Arbeit eingereicht mit dem Motto: „Fest steh immer, still steh 
nimmer!“ 
Die Fakultät hat über diese Arbeit den nachstehenden Beschluss 
gefasst: Die unter dem Motto etc. eingegangene Arbeit zeugt 
von dem ernstlichen Streben des Verfassers, in die zur Bearbeitung 
gestellte Frage einzudringen. Er hat indessen das Quellenmaterial 
nicht mit der wünschenswerthen Vollständigkeit benutzt und lässt 
überall wissenschaftliche Methode vermissen. Von der vorgefassten 
Meinung geleitet, dass in Betreff der Behandlung der Vindikation von 
Geldstücken eine historische Entwickelung im römischen Rechte statt 
gefunden habe, hat er, statt die Quellen einer unbefangenen Würdigung 
zu unterziehen, in gezwungener Weise Meinungsverschiedenheiten der 
römischen Juristen, welche nicht bestanden haben, in sie hineingelegt 
und ihren Sinn vielfach missverstanden. So vermochte er zu einer 
befriedigenden Darstellung der Lehre nicht zu gelangen. Die Fakultät 
war daher zu ihrem Bedauern nicht in der Lage, ihm den Preis zu 
ertheilen. 
Medizinische Fakultät. Dieselbe hatte für die Bewerbung 
um den Schassischen Preis die Aufgabe gestellt: 
„Welchen Einfluss hat die erbliche Disposition auf die Ent 
wicklung der Myopie?“ 
Es ist eine Arbeit eingelaufen mit dem Denkspruch: „Suchet 
die Erkenntniss und fraget nicht, was sie nützt.“ 
Der Verfasser hat mit grossem Fleisse und gutem Verständnis 
recht umfängliche und schwierige Untersuchungen ausgeführt; er hat 
es verstanden, die Ergebnisse der Untersuchungen zu verwerthen. Die 
Arbeit liefert einen schätzenswerthen und interessanten Beitrag zur 
Statistik der Myopie.
	        
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