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Ausserdem ist die Bearbeitung der seit Drucklegung der betreffenden
Kataloge hinzugekommenen und nur kurz inventarisierten Manuskripte,
deren Anzahl sich auf rund 300 Bände mit vielen einzelnen Stücken
beläuft, in Angriff genommen, um sie der allgemeinen Benutzung zu
gänglicher zu machen.
Die Zettelaufnahme der ausgeschiedenen und entbehrlichen Dou-
bletten ward seit dem letzten Abschluss (Chronik 1888/89 S. 16)
Weitergeführt und gedieh bei den Doubletten aus der Schleswig-
Kolsteinischen und Skandinavischen Geschichte bis zur Nummer 595?
bei den übrigen bis zur Nummer 3821.
Der gedruckte Cartonkatalog der Universitätsschriften wuchs
durch den verspätet eingelaufenen Französischen „Catalogue des theses
et ecrits academiques“ des Vorjahres um 916 und durch das Deutsche
«Jahres-Verzeichniss“ um 2270 auf 14 738 Cartons.
Für die Katalogisierung der Schulprogramme wurde durch das
v on der Berliner Königlichen Bibliothek zum ersten Male herausgegebene
»Jahres-Verzeichniss der an den Deutschen Schulanstalten erschienenen
Abhandlungen“ eine dankenswerthe Erleichterung herbeigeführt. In
böige dessen wird die schriftliche Eintragung der Deutschen Schul-
Programme in Zukunft unterbleiben, und in gleicher Weise, wie für die
Universitätsschriften, der auf Grund des Jahres-Verzeichnisses angelegte
gedruckte Cartonkatalog an die Stelle treten.
Bei Gelegenheit von Erörterungen über eine allgemeine gesetz
liche Neugestaltung des Pflichtexemplarwesens sind in der Presse
unbegründete Zweifel hinsichtlich der Berechtigung der Kieler Universi
täts-Bibliothek laut geworden 1 ). Es war erforderlich, diesen Zweifeln
'u einer auf Kosten des Oberbibliothekars gedruckten Schutzschrift
öffentlich entgegenzutreten und die bereits im Jahresbericht für 1876
(Chronik 1876 S. 14) hervorgehobenen Grundlagen des Pflichtexemplar
zwangs in Schleswig-Holstein von Neuem zu befestigen -).
Zur Vermehrung der Bibliothek ist an erster Stelle einer hoch
bedeutsamen Gabe zu gedenken. Durch gnädigste Bestimmung Seiner
Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preussen wurde die
Bibliothek mit einem überaus werthvollen Büchergeschenk bereichert,
dem werthvollsten, welches ihr seit ihrem Bestehen zu I heil geworden
') Joh. Franke, „Die Abgabe der Pflichtexemplare von Druckerzeugnissen. Berlin
*889. Seite 136, 137. „National-Zeitung“ vom 29. Juli 1890. Nr. 431 und „Börsenblatt
für den Deutschen Buchhandel“ vom 27. August 1890. Nr. 198. Seite 4474.
? ) „Der Pflichtexemplarzwang in der Provinz Schleswig - Holstein. Kiel 1890,
2 3 Seiten 8°. Vgl. „Centralblatt für Bibliothekswesen“ VII, 429 ff., 490 f. und VIII, 275 ff.
»Börsenblatt“ 1890.”^. 250. Seite 5853 ff. „Deutsche Litteraturzeitung“ 1891. Nr. 13.