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Am 5. Mai 1888 wurde dem Professor Dr. Hensen der Charakter
als Geheimer Medicinalrath Allerhöchst verliehen.
Am 4. Juli 1888 wurde der ausserordentliche Professor Lic. theol.
et Dr. phil. Eduard Grafe in Halle a./S. zum ordentlichen Professor
in der hiesigen theologischen Fakultät ernannt.
Am 4. November 1888 wurde dem ordentlichen Professor Dr.
Theodor Möbius der Charakter als Geheimer Regierungsrath Aller
höchst verliehen, nachdem derselbe unterm 20. September 1888 vom
1. October desselben Jahres ab von seinen akademischen Verpflich
tungen entbunden worden war.
Am 28. November 1888 wurde der ausserordentliche Professor
Dr. Theodor Kipp in Halle a/S. zum ordentlichen Professor in dei
hiesigen juristischen Fakultät ernannt mit Wirkung vom Anfang des
Sommersemesters 1889.
Am 21. December 1888 wurde dem Medicinalrath Professor
Dr. Quincke der Charakter als Geheimer Medicinalrath verliehen.
Am 9. Januar 1889 wurde der ausserordentliche Professor Dr.
H. Gehring in Halle a/S. zum ordentlichen Professor in der hiesigen
philosophischen Fakultät ernannt.
Das Amt des Syndikus wurde durch Rescript des Herrn Mi
nisters vom 25, Juli 1888 vom 1. August desselben Jahres ab dem
Amtsgerichtsrath Paulsen übertragen.
Durch Rescript des Herrn Ministers vom 9. Mai 1888 fand vom
I. April desselben Jahres ab die definitive Ernennung des Universitäts-
Sekretärs Werner statt.
Mittelst Rescripts vom 15. August 1888 wurde dem Pedellen
Jäger die Bezeichnung „Oberpedell“ beigelegt und gleichzeitig die
Verwendung des Dieners Ueberschär bei dem früheren chemischen
Apparat als Pedell bis auf Weiteres genehmigt.
b. Berufungen nach auswärts.
Am 3. März 1888 wurde der ausserordentliche Professor in der
theologischen Fakultät Dr. Baethgen beauftragt, während des Sommer
semesters 1888 an der Universität Halle-Wittenberg die Vertretung
der alttestamentlichen Exegese zu übernehmen. Am 2. Juli 1888
wurde derselbe in gleicher Eigenschaft an die genannte Universität
versetzt.
Am 27. März 1888 wurde dem ausserordentlichen Professor und
kommissarischen Universitäts-Syndikus Dr. Lehmann behufs Ueber-
nahme einer ordentlichen Professur an der Universität Giessen die
erbetene Entlassung zum x. April 1888 ertheilt.