Full text: (1888/89)

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Am 5. Mai 1888 wurde dem Professor Dr. Hensen der Charakter 
als Geheimer Medicinalrath Allerhöchst verliehen. 
Am 4. Juli 1888 wurde der ausserordentliche Professor Lic. theol. 
et Dr. phil. Eduard Grafe in Halle a./S. zum ordentlichen Professor 
in der hiesigen theologischen Fakultät ernannt. 
Am 4. November 1888 wurde dem ordentlichen Professor Dr. 
Theodor Möbius der Charakter als Geheimer Regierungsrath Aller 
höchst verliehen, nachdem derselbe unterm 20. September 1888 vom 
1. October desselben Jahres ab von seinen akademischen Verpflich 
tungen entbunden worden war. 
Am 28. November 1888 wurde der ausserordentliche Professor 
Dr. Theodor Kipp in Halle a/S. zum ordentlichen Professor in dei 
hiesigen juristischen Fakultät ernannt mit Wirkung vom Anfang des 
Sommersemesters 1889. 
Am 21. December 1888 wurde dem Medicinalrath Professor 
Dr. Quincke der Charakter als Geheimer Medicinalrath verliehen. 
Am 9. Januar 1889 wurde der ausserordentliche Professor Dr. 
H. Gehring in Halle a/S. zum ordentlichen Professor in der hiesigen 
philosophischen Fakultät ernannt. 
Das Amt des Syndikus wurde durch Rescript des Herrn Mi 
nisters vom 25, Juli 1888 vom 1. August desselben Jahres ab dem 
Amtsgerichtsrath Paulsen übertragen. 
Durch Rescript des Herrn Ministers vom 9. Mai 1888 fand vom 
I. April desselben Jahres ab die definitive Ernennung des Universitäts- 
Sekretärs Werner statt. 
Mittelst Rescripts vom 15. August 1888 wurde dem Pedellen 
Jäger die Bezeichnung „Oberpedell“ beigelegt und gleichzeitig die 
Verwendung des Dieners Ueberschär bei dem früheren chemischen 
Apparat als Pedell bis auf Weiteres genehmigt. 
b. Berufungen nach auswärts. 
Am 3. März 1888 wurde der ausserordentliche Professor in der 
theologischen Fakultät Dr. Baethgen beauftragt, während des Sommer 
semesters 1888 an der Universität Halle-Wittenberg die Vertretung 
der alttestamentlichen Exegese zu übernehmen. Am 2. Juli 1888 
wurde derselbe in gleicher Eigenschaft an die genannte Universität 
versetzt. 
Am 27. März 1888 wurde dem ausserordentlichen Professor und 
kommissarischen Universitäts-Syndikus Dr. Lehmann behufs Ueber- 
nahme einer ordentlichen Professur an der Universität Giessen die 
erbetene Entlassung zum x. April 1888 ertheilt.
	        
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