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Vielfache Anerkennung ist Thaulow für seine unbestreitbaren Ver
dienste mannigfacher Art zu Theil geworden. Se. Majestät der Kaiser
hat ihn wiederholt durch Ordensverleihungen und bei Gelegenheit der
Einweihung des Thaülow-Museums durch die Ernennung zum Geheimen
Regierungsrath ausgezeichnet. Wie das Land und die Universität
würdigte, was er geplant und ausgeführt, hat er bei der Einweihungsfeier
des Universitätsgebäudes erfahren, wo zugleich die städtischen Kollegien
Kiels in einem Schreiben ihm den Dank der Stadt für seine Verdienste
um die Förderung des Gemeinwohls ausprachen. Ist er andererseits
auch nicht immer von Verkennung und Missdeutung verschont geblieben,
so erklärt sich dies aus der Eigenart seines Wesens und aus den, oft
mals zu selbständigen, Wegen, welche er zur Erreichung seiner idealen
Zwecke einschlug. Stets aber hat er das Beste gewollt; Grosses und Edles
hat er für das Land und die Landesgenossen, für die geliebte heimische
Hochschule, für die vaterländische Kunst und ihre Jünger erstrebt und
Vieles hat er erreicht. Ehre seinem Andenken!
Friedrich Volbehr.
II. Von der Universität im Allgemeinen und von den
Universitätsinstituten.
1. Zur Geschichte der Universität.
Jahresbericht, erstattet von dem abtretenden Rektor Herrn Professor Dr. Ladenburg bei
dem Rektoratswechsel am 5. März. 1885.
Hochansehnliche Versammlung!
Gemäss unserer Universitätsverfassung habe ich, bevor ich mein
hohes akademisches Amt niederlege, über das abgelaufene Rektorats
jahr öffentlich Bericht zu erstatten.
In diesem Jahr ist unsrer Universität eine hohe Ehre zu Theil
geworden. Se. königl. Hoheit der Prinz Heinrich hat sich als stud.
philos. hier immatrikuliren lassen und in diesem Winter mehrere private
und eine öffentliche Vorlesung gehört. Das grosse Interesse, mit
welchem Se. königl. Hoheit diese Studien betreibt, ist uns ein sicherer
Bürge für ihren Erfolg und wir dürfen hier die Hoffnung aussprechen,
dass auch später, wenn ganz andre Ziele und Gedanken sein Leben
erfüllen, die einmal gewonnene Liebe zur Wissenschaft erhalten bleiben
möge.