Von diesen Berechtigten hören Vorlesungen:
Von den immatrikulirten Studirenden:
in der theologischen Fakultät
in der juristischen Fakultät
in der medizinischen Fakultät
in der philosophischen Fakultät
zusammen
Vom Hören von Vorlesungen dispensirt sind:
in der theologischen Fakultät
in der juristischen Fakultät
in der medizinischen Fakultät
in der philosophischen Fakultät
zusammen
Von den übrigen berechtigten Personen:
nicht immatrikulationsfähige Preussen und Nichtpreussen
Gesammtzahl der Berechtigten, welche Vorlesungen hört,
ist mithin