Full text: (WS 1888/89)

Von diesen Berechtigten hören Vorlesungen: 
Von den immatrikulirten Studirenden: 
in der theologischen Fakultät 
in der juristischen Fakultät 
in der medizinischen Fakultät 
in der philosophischen Fakultät 
zusammen 
Vom Hören von Vorlesungen dispensirt sind: 
in der theologischen Fakultät 
in der juristischen Fakultät 
in der medizinischen Fakultät 
in der philosophischen Fakultät 
zusammen 
Von den übrigen berechtigten Personen: 
nicht immatrikulationsfähige Preussen und Nichtpreussen 
Gesammtzahl der Berechtigten, welche Vorlesungen hört, 
ist mithin
	        
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