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Brett bekanntgegeben und außerdem schriftlich zum Untersuchungstermin
geladen. Nichterscheinen zieht Streichung des Semesters nach sich, über die
Teilnahme an der Pflichtuntersuchung wird eine Untersuchungsbescheinigung
ausgestellt, die auf dem Studentenwerk abzuholen ist und bei der Immatriku
lation vorgelegt werden muß. Die Pflichtuntersuchungen werden vor oder zu
Beginn des 1. und 5. Semesters vorgenommen.
2. Studentische Krankenversorgung (SKV.):
Jeder Studierende wird mit seiner Immatrikulation zwangsweise Mitglied der
studentischen Krankenversorgung.
Zur Behandlung können aufgesucht werden die Studentensprechstunden der
Universitätskliniken sowie die der KVD. angeschlossenen Ärzte der Stadt.
Uber Satzungen und Leistungspflicht der SKV. erteilt das Studentenwerk Kiel
Auskunft.
3. Gesundheitsförderung:
Aufgabe der Gesundheitsförderung ist es, die versicherungsmäßig beschränkten
Leistungen der studentischen Krankenversicherung (SKV.) in besonderen
Krankheitsfällen zu ergänzen. Für die Inanspruchnahme der Gesundheits
förderung ist der Nachweis der persönlichen Bedürftigkeit und Förderungs
würdigkeit des Erkrankten erforderlich.
Anträge auf Verschickung in eine Tuberkuloseheilstätte sind ausnahmslos an
das örtliche Studentenwerk zu richten.
4. Unfallversicherung:
Genau wie die studentische Krankenversorgung ist die studentische Unfall
versicherung eine Zwangsversicherung.
Unfallmeldungen sind auf vorgeschriebenen Formblättern umgehend an das
örtliche Studentenwerk zu richten, das sie mit der Bestätigung über die
erfolgte Prämienzahlung an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet.
D. Wirtschaftsdienst:
Der Wirtschaftsdienst des Studentenwerks Kiel umfaßt neben dem Studentenheim
Seeburg das Christian-Albrecht-Haus und das Haus der Kameradschaft Holsten
land des NSDStB.
1.Studentenheim Seeburg:
a) Mensa:
Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Kiel, Düsternbrooker Weg 2.
Benutzungszeit: täglich 12 30 —15 Uhr
Preise: Mittagessen im Abonnement . . . RM. 0,60
Einzelessen RM. 0,65
b) Studentenwohnheim in der Seeburg:
Das Studentenwohnheim in der Seeburg umfaßt neun Einzelzimmer, die vor
allem den Examenssemestern zur Verfügung stehen.
2. Christian-Albrecht-Haus:
Das Christian-Albrecht-Haus, Kiel, Niemannsweg 152, Tel. 6083, ist das Wohn
heim der Kameradschaften „Nordschleswig", „Otto Weddigen" und „Born-
höved" des NSDStB. Das Haus ist für Kriegsdauer der Marine-Standortverwal
tung zur Verfügung gestellt worden.
3. Kriegsversehrtenheim für Studierende, Kiel, Düsternbrooker
Weg 79, Tel. 13 685
E. Ämter:
1.Erwerbsvermittlungsamt, Kiel, Düsternbrooker Weg 2.
Sprechstunde siehe Anschlag.
Das Amt vermittelt kostenlos den in Kiel eingeschriebenen Studierenden, die
Nebenerwerb suchen bzw. in den Ferien als Werkstudenten arbeiten, geeig
nete Stellen.