Full text: (WS 1944/45)

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Brett bekanntgegeben und außerdem schriftlich zum Untersuchungstermin 
geladen. Nichterscheinen zieht Streichung des Semesters nach sich, über die 
Teilnahme an der Pflichtuntersuchung wird eine Untersuchungsbescheinigung 
ausgestellt, die auf dem Studentenwerk abzuholen ist und bei der Immatriku 
lation vorgelegt werden muß. Die Pflichtuntersuchungen werden vor oder zu 
Beginn des 1. und 5. Semesters vorgenommen. 
2. Studentische Krankenversorgung (SKV.): 
Jeder Studierende wird mit seiner Immatrikulation zwangsweise Mitglied der 
studentischen Krankenversorgung. 
Zur Behandlung können aufgesucht werden die Studentensprechstunden der 
Universitätskliniken sowie die der KVD. angeschlossenen Ärzte der Stadt. 
Uber Satzungen und Leistungspflicht der SKV. erteilt das Studentenwerk Kiel 
Auskunft. 
3. Gesundheitsförderung: 
Aufgabe der Gesundheitsförderung ist es, die versicherungsmäßig beschränkten 
Leistungen der studentischen Krankenversicherung (SKV.) in besonderen 
Krankheitsfällen zu ergänzen. Für die Inanspruchnahme der Gesundheits 
förderung ist der Nachweis der persönlichen Bedürftigkeit und Förderungs 
würdigkeit des Erkrankten erforderlich. 
Anträge auf Verschickung in eine Tuberkuloseheilstätte sind ausnahmslos an 
das örtliche Studentenwerk zu richten. 
4. Unfallversicherung: 
Genau wie die studentische Krankenversorgung ist die studentische Unfall 
versicherung eine Zwangsversicherung. 
Unfallmeldungen sind auf vorgeschriebenen Formblättern umgehend an das 
örtliche Studentenwerk zu richten, das sie mit der Bestätigung über die 
erfolgte Prämienzahlung an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet. 
D. Wirtschaftsdienst: 
Der Wirtschaftsdienst des Studentenwerks Kiel umfaßt neben dem Studentenheim 
Seeburg das Christian-Albrecht-Haus und das Haus der Kameradschaft Holsten 
land des NSDStB. 
1.Studentenheim Seeburg: 
a) Mensa: 
Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Kiel, Düsternbrooker Weg 2. 
Benutzungszeit: täglich 12 30 —15 Uhr 
Preise: Mittagessen im Abonnement . . . RM. 0,60 
Einzelessen RM. 0,65 
b) Studentenwohnheim in der Seeburg: 
Das Studentenwohnheim in der Seeburg umfaßt neun Einzelzimmer, die vor 
allem den Examenssemestern zur Verfügung stehen. 
2. Christian-Albrecht-Haus: 
Das Christian-Albrecht-Haus, Kiel, Niemannsweg 152, Tel. 6083, ist das Wohn 
heim der Kameradschaften „Nordschleswig", „Otto Weddigen" und „Born- 
höved" des NSDStB. Das Haus ist für Kriegsdauer der Marine-Standortverwal 
tung zur Verfügung gestellt worden. 
3. Kriegsversehrtenheim für Studierende, Kiel, Düsternbrooker 
Weg 79, Tel. 13 685 
E. Ämter: 
1.Erwerbsvermittlungsamt, Kiel, Düsternbrooker Weg 2. 
Sprechstunde siehe Anschlag. 
Das Amt vermittelt kostenlos den in Kiel eingeschriebenen Studierenden, die 
Nebenerwerb suchen bzw. in den Ferien als Werkstudenten arbeiten, geeig 
nete Stellen.
	        
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