Das Studentenwerk Kiel hat die Aufgabe, jeder Volksdeutschen Begabung ohne
Rücksicht auf Herkunft und wirtschaftliche Kraft den Weg zur Hochschule und die
Durchführung des Studiums zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Studentenwerk
Kiel als Dienststelle des Reichsstudentenwerks auf Grund des Reichsgesetzes vom
6. Juli 1938 für die gesamte gesundheitliche und soziale Betreuung des Nach
wuchses an den Hoch- und Fachschulen im Gau Schleswig-Holstein verantwortlich.
Arbeitsgebiete des Studentenwerks Kiel
A. Beratungsdienst:
Beratungsdienst des Reichsstudentenwerks, Bezirksstelle Nordmark
Leiterin: Frau Dipl.-Volkswirt Groh
Dienststelle: Hamburg 36, Neue Rabenstraße 13, II. Stock, Tel. 4487 88
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat das Reichs
studentenwerk mit der Durchführung der Studienberatung beauftragt. Damit ist die
Abteilung Beratungsdienst die allein anerkannte Dienststelle, die in Zusammen
arbeit mit der Universität Auskunft erteilt und Beratung über sämtliche Studien
gebiete, auch solche der Technischen Hoch- und Fachschulen, durchführt. Allen
Studenten und künftig Studierenden wird über alle Fragen der akademischen Aus
bildung sowie über die akademischen Staatsprüfungen und die Gestaltung des
Studiums Auskunft erteilt. Der Beratungsdienst vermittelt vor allem künftigen
Studierenden ein genaues Bild ihrer späteren Tätigkeit in ihrem gewünschten Be
ruf und gibt Hinweise für die Anforderungen körperlicher und begabungsmäßiger
Art. Diese Aufgabe erfüllt der Beratungsdienst in engster Fühlungnahme mit den
Fakultäten, Instituten und Hochschullehrern, mit der Studentenschaft, der Studenten
führung und den Fachschaften. Ebenso werden Fragen der Lebenshaltungskosten
und der vorhandenen Förderungsmöglichkeiten beantwortet. Die Beratung erfolgt
unentgeltlich.
B. Förderung:
Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung ist neben wirtschaftlicher Bedürf
tigkeit nationalsozialistische Gesinnung, volle körperliche und geistige Gesundheit
und vorzügliche Eignung zu wissenschaftlicher Ausbildung und akademischem Beruf.
Die Bewerber um Förderung müssen ihre nationalsozialistische Haltung durch den
Einsatz in der Partei oder einer ihrer Gliederungen (NSDStB., HJ., SA., SS., NSFK.,
NSKK.), im Arbeitsdienst und Wehrdienst unter Beweis gestellt haben. Für Abi
turienten ist sowohl die Ableistung des Arbeitsdienstes (bzw. Ausgleichsdienstes
der Reichsstudentenführung) als auch des zweijährigen Wehrdienstes grundsätz
liche Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung. Studentinnen werden nur
in den Studiengängen gefördert, deren Berufsziel Frauen zugänglich ist, und nur
in dem Ausmaße, wie es dem Anteil der Frauen an den akademischen Berufs
plätzen entspricht.
Die nach diesen einheitlichen Richtlinien geleitete Förderung ist zur Anpassung
an Studienstand und wirtschaftliche Lage in verschiedene Unterstützungsformen
gegliedert.
l.Einzelförderung:
Die Einzelförderung umfaßt vollen oder teilweisen Gebührenerlaß, Beihilfen in
Form von Staatsstipendien und Freitischen in der Mensa. Mit dem Gesuch um
Einzelförderung sind vorzulegen:
a) ein selbstgeschriebener Lebenslauf,
b) eine Abschrift des Reifezeugnisses,
c) Zeugnisse von Zwischenprüfungen und Vorprüfungen aller Art,
d) mindestens zwei Gutachten von Dozenten sowie die Scheine über die mit
schriftlichen Arbeiten verbundenen Übungen aus den letzten Semestern,
e) ein vom Finanzamt beglaubigter Vermögensnachweis,
f) Dienstzeugnisse der Gliederungen der Bewegung aus den letzten Semestern,
g) eine schriftliche Zustimmungserklärung des Vaters oder seines Stellvertreters,