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Zur Behandlung können aufgesucht werden die Studentensprechstunden der Uni
versitätskliniken sowie die derKVD. angeschlossenen Ärzte der Stadt. Über Satzungen
und Leistungspflicht der SKV. erteilt das Studentenwerk Kiel Auskunft.
3. Gesundheitsförderung:
Aufgabe der Gesundheitsförderung ist es, die versicherungsmäßig beschränkten
Leistungen der studentischen Krankenversicherung (SKV.) in besonderen Krank
heitsfällen zu ergänzen. Für die Inanspruchnahme der Gesundheitsförderung ist
der Nachweis der persönlichen Bedürftigkeit und Förderungswürdigkeit des Er
krankten erforderlich.
Anträge auf Verschickung in eine Tuberkuloseheilstätte sind ausnahmslos an das
örtliche Studentenwerk zu richten.
4. Unfallversicherung:
Genau wie die studentische Krankenversorgung ist die studentische Unfallversiche
rung eine Zwangsversicherung.
Unfallmeldungen sind auf vorgeschriebenen Formblättern umgehend an das ört
liche Studentenwerk zu richten, das sie mit der Bestätigung über die erfolgte Prämien
zahlung an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet.
D. Wirtschaftsdienst:
Der Wirtschaftsdienst des Studentenwerks Kiel umfaßt neben dem Studentenheim See
burg das Christian-Albrecht-Haus und das Haus der Kameradschaft Holstenland des
NSDStB.
1. Studentenheim Seeburg:
a) Mensa:
Sie befindet sich in den Bäumen der Seeburg, Kiel, Düstembrooker Weg 2.
Benutzungszeit: täglich von 1230—15 Uhr
und von 18 —20 Uhr
Preise: Mittagessen im Abonnement RM. 0,60
Einzelessen RM. 0,65
b) Studentenwohnheim in der Seeburg:
Das Studentenwohnheim in der Seeburg umfaßt neun Einzelzimmer, die vor
allem den Examenssemestem zur Verfügung stehen.
2. Christian-Albrecht-Haus:
Das Christian-Albrecht-Haus, Kiel, Niemannsweg 152, Tel. 6083, ist das Wohn
heim der Kameradschaften „Nordschleswig“, „Otto Weddigen“ und „Bornhöved“
des NSDStB. Das Haus ist für Kriegsdauer der Marine-Standortverwaltung zur
Verfügung gestellt worden.
E. Ämter:
1. Erwerbsvermittlungsamt, Kiel, Düstembrooker Weg 2.
Sprechstunde siehe Anschlag.
Das Amt vermittelt kostenlos den in Kiel eingeschriebenen Studierenden, die Neben
erwerb suchen bzw. in den Ferien als Werkstudenten arbeiten, geeignete Stellen.
2. Wohnungsamt:
Das Wohnungsamt vermittelt den Kieler Studierenden geeignete Zimmer.
3. Vergünstigungsamt:
Stadttheater und Schauspielhaus: Ermäßigung 60 %. Die Stu
dierenden erhalten im Studentenwerk einen Anrechtschein gegen Bezahlung von
RM. 0,10 und können mit diesem unter Vorlegung der Ausweiskarte im Vorverkauf
und an der Abendkasse Karten erhalten.
Konzerte: Lösung von Studentenkarten zum Preise von RM. 1,— im Studenten
werk.
Bücheramt: Bei Kauf von wissenschaftlichen Büchern erhalten bei dem Stu
dentenwerk in der Förderung stehende Studierende gegen Vorlegen der quittierten
Rechnung 15 % des Betrages im Studentenwerk zurückerstattet.
Blaue Dampferlinie: Für die Blaue Dampferlinie sind im Studentenwerk
verbilligte Monatskarten zum Preise von RM. 1,50 (sonst RM. 5,—) zu erhalten.