Full text: (WS 1942/43)

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Zur Behandlung können aufgesucht werden die Studentensprechstunden der Uni 
versitätskliniken sowie die derKVD. angeschlossenen Ärzte der Stadt. Über Satzungen 
und Leistungspflicht der SKV. erteilt das Studentenwerk Kiel Auskunft. 
3. Gesundheitsförderung: 
Aufgabe der Gesundheitsförderung ist es, die versicherungsmäßig beschränkten 
Leistungen der studentischen Krankenversicherung (SKV.) in besonderen Krank 
heitsfällen zu ergänzen. Für die Inanspruchnahme der Gesundheitsförderung ist 
der Nachweis der persönlichen Bedürftigkeit und Förderungswürdigkeit des Er 
krankten erforderlich. 
Anträge auf Verschickung in eine Tuberkuloseheilstätte sind ausnahmslos an das 
örtliche Studentenwerk zu richten. 
4. Unfallversicherung: 
Genau wie die studentische Krankenversorgung ist die studentische Unfallversiche 
rung eine Zwangsversicherung. 
Unfallmeldungen sind auf vorgeschriebenen Formblättern umgehend an das ört 
liche Studentenwerk zu richten, das sie mit der Bestätigung über die erfolgte Prämien 
zahlung an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet. 
D. Wirtschaftsdienst: 
Der Wirtschaftsdienst des Studentenwerks Kiel umfaßt neben dem Studentenheim See 
burg das Christian-Albrecht-Haus und das Haus der Kameradschaft Holstenland des 
NSDStB. 
1. Studentenheim Seeburg: 
a) Mensa: 
Sie befindet sich in den Bäumen der Seeburg, Kiel, Düstembrooker Weg 2. 
Benutzungszeit: täglich von 1230—15 Uhr 
und von 18 —20 Uhr 
Preise: Mittagessen im Abonnement RM. 0,60 
Einzelessen RM. 0,65 
b) Studentenwohnheim in der Seeburg: 
Das Studentenwohnheim in der Seeburg umfaßt neun Einzelzimmer, die vor 
allem den Examenssemestem zur Verfügung stehen. 
2. Christian-Albrecht-Haus: 
Das Christian-Albrecht-Haus, Kiel, Niemannsweg 152, Tel. 6083, ist das Wohn 
heim der Kameradschaften „Nordschleswig“, „Otto Weddigen“ und „Bornhöved“ 
des NSDStB. Das Haus ist für Kriegsdauer der Marine-Standortverwaltung zur 
Verfügung gestellt worden. 
E. Ämter: 
1. Erwerbsvermittlungsamt, Kiel, Düstembrooker Weg 2. 
Sprechstunde siehe Anschlag. 
Das Amt vermittelt kostenlos den in Kiel eingeschriebenen Studierenden, die Neben 
erwerb suchen bzw. in den Ferien als Werkstudenten arbeiten, geeignete Stellen. 
2. Wohnungsamt: 
Das Wohnungsamt vermittelt den Kieler Studierenden geeignete Zimmer. 
3. Vergünstigungsamt: 
Stadttheater und Schauspielhaus: Ermäßigung 60 %. Die Stu 
dierenden erhalten im Studentenwerk einen Anrechtschein gegen Bezahlung von 
RM. 0,10 und können mit diesem unter Vorlegung der Ausweiskarte im Vorverkauf 
und an der Abendkasse Karten erhalten. 
Konzerte: Lösung von Studentenkarten zum Preise von RM. 1,— im Studenten 
werk. 
Bücheramt: Bei Kauf von wissenschaftlichen Büchern erhalten bei dem Stu 
dentenwerk in der Förderung stehende Studierende gegen Vorlegen der quittierten 
Rechnung 15 % des Betrages im Studentenwerk zurückerstattet. 
Blaue Dampferlinie: Für die Blaue Dampferlinie sind im Studentenwerk 
verbilligte Monatskarten zum Preise von RM. 1,50 (sonst RM. 5,—) zu erhalten.
	        
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