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Studium betreiben oder sich in einzelnen Wissensgebieten weiterbilden wollen,
ohne den Vorschriften für die Immatrikulation zu genügen.
Von dem Erfordernis der Reife für die 6. Klasse kann abgesehen werden, wenn
der Aufzunehmende ein berufliches Interesse an dem Besuch einzelner Vorlesungen
nachweist und wenn feststeht, daß er nach seiner Vor- und Allgemeinbildung in
der Lage ist, den Vorlesungen mit Verständnis und Teilnahme zu folgen.
b) Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die lediglich beabsichtigen, zu
promovieren oder ihre Studien auf einzelnen Gebieten zu vervollständigen.
Dem Antrag auf Zulassung als Gasthörer ist neben dem Nachweis über die Vorbildung
der für die Abstammung beizufügen.
Studium von Ausländern
Der Ausländer, der seine Zulassung zum Studium an der Universität Kiel beantragt,
hat vorzulegen:
a) Ein Zeugnis (erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher Übersetzung), das
im Heimatland des Gesuchstellers für Zulassung zum Hochschulstudium berechtigt;
über diese Berechtigung ist eine besondere Bescheinigung beizubringen, soweit sich
nicht schon ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis selbst befindet. Erst
nach Vorlegung der Zeugnisse (oder von beglaubigten Abschriften) kann ent
schieden werden, ob der Gesuchsteller als Studierender immatrikuliert oder nur
als Gasthörer zugelassen werden kann.
b) Den Nachweis ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache, soweit nicht
der Gesuchsteller ein deutsches Reifezeugnis oder das Reifezeugnis einer Schule
mit deutscher Unterrichtssprache besitzt. Uber das Maß dieser Kenntnisse ist
eine tunlichst von deutscher fachmännischer Seite ausgestellte Bescheinigung
vorzulegen. Gegebenenfalls kann die Zulassung als Hörer erfolgen, bis der Aus
länder sich die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an von der Hoch
schule eingerichteten oder anerkannten deutschen Sprachkursen verschafft hat.
c) Einen selbstgeschriebenen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit des
Antragstellers.
Vorschriften für die An- und Abmeldung
Das Belegen der Vorlesungen und die Einholung der Testate hat bis zum 31. Dezember 1942
zu geschehen. Eür späteres Belegen ist die Genehmigung des Rektors erforderlich; diese
ist unter glaubhafter Nachweisung triftiger Gründe und unter Vorlegung des Anmelde
buches beim Rektor nachzusuchen. Bezüglich der repetendo und gratis zu belegenden
Vorlesungen sind nicht die Dozenten anzugehen, vielmehr ist das Nötige auf der Uni
versitätskasse zu erfragen.
Das Abtestieren von Vorlesungen hat innerhalb der letzten sieben Tage des Semesters
sowie nach dessen Ende zu erfolgen.
Sludentenwerk Kiel
Dienststelle des Reichsstudentenwerks
Öff.-rechtl. Anstalt
Leiter: Referendar Wolfgang Schüler, Kiel, Lorentzendamm 23,
z. Z. zum Wehrmachtsdienst einberufen
Vertreter: Dr. L. Mülhaupt, Kiel, Clausewitzstr. 8
Leitung und Geschäftsführung:
Kiel, Düstembrooker Weg 2, Tel. 2156
Sprechstunden: Montag bis Freitag 930—1230 Uhr
Sonnabend 930—12 Uhr
Das Studentenwerk Kiel hat die Aufgabe, jeder Volksdeutschen Begabung ohne Rück
sicht auf Herkunft und wirtschaftliche Kraft den Weg zur Hochschule und die Durch
führung des Studiums zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Studentenwerk Kiel als