Full text: (WS 1939/40)

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Dienststelle des Reichsstudentenwerks auf Grund des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1938 
für die gesamte gesundheitliche und soziale Betreuung des Nachwuchses an den Hoch- 
und Fachschulen im Gau Schleswig-Holstein verantwortlich. 
Arbeitsgebiete des Studentenwerks Kiel: 
A. Beratungsdienst: 
Beratungsdienst des Reichsstudenfenwerks, Bezirksstelle Nordmark 
Leiter: Dr. phil. W. Sondergeld 
Dienststelle: Hamburg 36, Neue Rabenstraße 13, II. Stock, F 448788 
Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat das Reidis- 
studenfenwerk mit der Durchführung der Studienberafung beauftragt. Damit ist die 
Abteilung Beratungsdienst die allein anerkannte Dienststelle, die in Zusammenarbeit 
mit der Universität Auskunft erteilt und Beratung über sämtliche Studiengebiete, auch 
solche der Technischen Hoch- und Fachschulen, durchführt. Damit wird allen Studierenden 
und künftigen Studierenden Auskunft über alle Fragen der akademischen Ausbildung, 
sowie über die akademischen Staatsprüfungen und die Gestaltung des Studiums er 
teilt. Der Beratungsdienst vermittelt vor allem künftigen Studierenden ein genaues 
Bild ihrer späteren Tätigkeit in ihrem gewünschten Beruf und gibt Hinweise für An 
forderungen körperlicher und begabungsmäßiger Art. Diese Aufgabe erfüllt der Be 
ratungsdienst in engster Fühlungnahme mit den Fakultäten, Instituten und Hochschul 
lehrern, mit der Studentenschaft, der Studentenführung und den Fachschaften. Ebenso 
werden Fragen der Lebenshaltungskosten und der vorhandenen Förderungsmöglich 
keiten beantwortet. 
Die Beratung erfolgt unentgeltlich. Eine persönliche Rücksprache ist stets erwünscht. 
Sprechstunden im Studenfenwerk Kiel, Hospitalsfr. 21, F 2156, Dienstag von 15—19 Uhr 
nach besonderer Vereinbarung. 
B. Gesundheitsdienst: 
Der studentische Gesundheitsdienst gliedert sich in die Pflichtuntersuchung, die 
studentische Krankenversorgung (SKV), die Gesundheitsförderung und die Unfall 
versicherung. 
1. Pflichtuntersuchung: 
Entsprechend den Aufgaben der Hochschulen des nationalsozialistischen Staates, 
nicht nur Arbeitsstätten eng umgrenzter Fachwissenschaften zu sein, sondern 
Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung zur Heranreifung eines 
erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung geeigneten akademischen Nach 
wuchses, zeigt es sich als unerläßlich, die Auslese für das Hochschulstudium nach 
gesundheitspolitischen Gesichtspunkten zu treffen. Die Pflichtuntersuchungen 
bilden daher nicht nur die Grundlage des studentischen Gesundheitsdienstes, 
sondern sie sind vielmehr Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschul 
studium überhaupt. 
Die Durchführung der Pflichtuntersuchung erfolgt durch das Studentenwerk in 
Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksgesundheit der NSDAP. Die zur Unter 
suchung verpflichteten Studierenden werden zu Beginn des Semesters durch An 
schlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben und außerdem schriftlich zum Unter 
suchungstermin geladen. Nichterscheinen zieht Streichung des Semesters nach sich. 
Ueber die Teilnahme an der Pflichtuntersuchung wird eine Untersuchungs 
bescheinigung ausgestellt, die auf dem Studentenwerk abzuholen ist und bei der 
Immatrikulation vorgelegt werden muß. Die Pflichtuntersuchungen werden vor 
oder zu Beginn des 1. und 5. Semesters vorgenommen.
	        
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