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Dienststelle des Reichsstudentenwerks auf Grund des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1938
für die gesamte gesundheitliche und soziale Betreuung des Nachwuchses an den Hoch-
und Fachschulen im Gau Schleswig-Holstein verantwortlich.
Arbeitsgebiete des Studentenwerks Kiel:
A. Beratungsdienst:
Beratungsdienst des Reichsstudenfenwerks, Bezirksstelle Nordmark
Leiter: Dr. phil. W. Sondergeld
Dienststelle: Hamburg 36, Neue Rabenstraße 13, II. Stock, F 448788
Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat das Reidis-
studenfenwerk mit der Durchführung der Studienberafung beauftragt. Damit ist die
Abteilung Beratungsdienst die allein anerkannte Dienststelle, die in Zusammenarbeit
mit der Universität Auskunft erteilt und Beratung über sämtliche Studiengebiete, auch
solche der Technischen Hoch- und Fachschulen, durchführt. Damit wird allen Studierenden
und künftigen Studierenden Auskunft über alle Fragen der akademischen Ausbildung,
sowie über die akademischen Staatsprüfungen und die Gestaltung des Studiums er
teilt. Der Beratungsdienst vermittelt vor allem künftigen Studierenden ein genaues
Bild ihrer späteren Tätigkeit in ihrem gewünschten Beruf und gibt Hinweise für An
forderungen körperlicher und begabungsmäßiger Art. Diese Aufgabe erfüllt der Be
ratungsdienst in engster Fühlungnahme mit den Fakultäten, Instituten und Hochschul
lehrern, mit der Studentenschaft, der Studentenführung und den Fachschaften. Ebenso
werden Fragen der Lebenshaltungskosten und der vorhandenen Förderungsmöglich
keiten beantwortet.
Die Beratung erfolgt unentgeltlich. Eine persönliche Rücksprache ist stets erwünscht.
Sprechstunden im Studenfenwerk Kiel, Hospitalsfr. 21, F 2156, Dienstag von 15—19 Uhr
nach besonderer Vereinbarung.
B. Gesundheitsdienst:
Der studentische Gesundheitsdienst gliedert sich in die Pflichtuntersuchung, die
studentische Krankenversorgung (SKV), die Gesundheitsförderung und die Unfall
versicherung.
1. Pflichtuntersuchung:
Entsprechend den Aufgaben der Hochschulen des nationalsozialistischen Staates,
nicht nur Arbeitsstätten eng umgrenzter Fachwissenschaften zu sein, sondern
Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung zur Heranreifung eines
erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung geeigneten akademischen Nach
wuchses, zeigt es sich als unerläßlich, die Auslese für das Hochschulstudium nach
gesundheitspolitischen Gesichtspunkten zu treffen. Die Pflichtuntersuchungen
bilden daher nicht nur die Grundlage des studentischen Gesundheitsdienstes,
sondern sie sind vielmehr Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschul
studium überhaupt.
Die Durchführung der Pflichtuntersuchung erfolgt durch das Studentenwerk in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksgesundheit der NSDAP. Die zur Unter
suchung verpflichteten Studierenden werden zu Beginn des Semesters durch An
schlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben und außerdem schriftlich zum Unter
suchungstermin geladen. Nichterscheinen zieht Streichung des Semesters nach sich.
Ueber die Teilnahme an der Pflichtuntersuchung wird eine Untersuchungs
bescheinigung ausgestellt, die auf dem Studentenwerk abzuholen ist und bei der
Immatrikulation vorgelegt werden muß. Die Pflichtuntersuchungen werden vor
oder zu Beginn des 1. und 5. Semesters vorgenommen.