Full text: (WS 1939/40)

Als Gasthörer können zugelassen werden: Berufstätige Personen, die mindestens das 
Zeugnis der Reife für die 6. Klasse einer deutschen höheren Lehranstalt besitzen, ein 
planmäßiges Fach- oder Berufsstudium betreiben oder sich in einzelnen Wissensgebieten 
weiterbilden wollen, ohne den Vorschriften für die Immatrikulation zu genügen. 
Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die lediglich beabsichtigen, zu promo 
vieren oder ihr Studium auf einzelnen Gebieten zu vervollständigen. 
Studium von Ausländern 
Der Ausländer, der seine Zulassung zum Studium an der Universität Kiel beantragt, 
hat vorzulegen: 
a) Ein Zeugnis (erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher Uebersetzung), 
das im Heimatlande des Gesuchstellers für Zulassung zum Hochschulstudium 
berechtigt; über diese Berechtigung ist eine besondere Bescheinigung beizu 
bringen, soweit sich nicht schon ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis 
selbst befindet. Erst nach Vorlegung der Zeugnisse (oder von beglaubigten 
Abschriften) kann entschieden werden, ob der Gesuchsteller als Studierender 
immatrikuliert oder nur als Gasthörer zugelassen werden kann. 
b) Den Nachweis ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache, soweit nicht 
der Gesuchsteller ein deutsches Reifezeugnis oder das Reifezeugnis einer 
Schule mit deutscher Unterrichtssprache besitzt. Ueber das Maß dieser Kennt 
nisse ist eine tunlichst von deutscher fachmännischer Seite ausgestellte Be 
scheinigung vorzulegen. Gegebenenfalls kann die Zulassung als Hörer er 
folgen bis der Ausländer sich die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme 
an von der Hochschule eingerichteten oder anerkannten deutschen Sprach 
kursen verschafft hat. 
c) Einen selbstgeschriebenen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit des 
Antragstellers. 
Vorschriften für die An- und Abmeldung 
Das Belegen der Vorlesungen und die Einholung der Testate hat bis zum 29. Oktober 
1939 zu geschehen. Für späteres Belegen ist die Genehmigung des Rektors erforderlich; 
diese ist unter glaubhafter Nachweisung triftiger Gründe und unter Vorlegung des 
Anmeldebuches beim Rektor nachzusuchen. Bezüglich der repefendo und gratis zu 
belegenden Vorlesungen sind nicht die Dozenten anzugehen, vielmehr ist das Nötige 
auf der Universitätskasse zu erfragen. 
Das Abtestieren von Vorlesungen hat innerhalb der letzten sieben Tage des Semesters 
sowie nach dessen Ende zu erfolgen. 
Studentenwerk Kiel 
Dienststelle des Reichstudentenwerks 
Oeff.-rechtl. Anstalt 
Leiter: Dipl.-Volkswirt Karl Heinz Kaul, Kiel, Niemannsweg 152 
Leitung und Geschäftsführung: 
Kiel, Hospitalstr. 21, F 2156 
Sprechstunden: Montag bis Freitag . . . 10—14 Uhr 
Sonnabend 10—12 Uhr 
Das Studentenwerk Kiel hat die Aufgabe, jeder Volksdeutschen Begabung ohne Rück 
sicht auf Herkunft und wirtschaftliche Kraft den Weg zur Hochschule und die Durch 
führung des Studiums zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Studentenwerk Kiel als
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.