Als Gasthörer können zugelassen werden: Berufstätige Personen, die mindestens das
Zeugnis der Reife für die 6. Klasse einer deutschen höheren Lehranstalt besitzen, ein
planmäßiges Fach- oder Berufsstudium betreiben oder sich in einzelnen Wissensgebieten
weiterbilden wollen, ohne den Vorschriften für die Immatrikulation zu genügen.
Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die lediglich beabsichtigen, zu promo
vieren oder ihr Studium auf einzelnen Gebieten zu vervollständigen.
Studium von Ausländern
Der Ausländer, der seine Zulassung zum Studium an der Universität Kiel beantragt,
hat vorzulegen:
a) Ein Zeugnis (erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher Uebersetzung),
das im Heimatlande des Gesuchstellers für Zulassung zum Hochschulstudium
berechtigt; über diese Berechtigung ist eine besondere Bescheinigung beizu
bringen, soweit sich nicht schon ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis
selbst befindet. Erst nach Vorlegung der Zeugnisse (oder von beglaubigten
Abschriften) kann entschieden werden, ob der Gesuchsteller als Studierender
immatrikuliert oder nur als Gasthörer zugelassen werden kann.
b) Den Nachweis ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache, soweit nicht
der Gesuchsteller ein deutsches Reifezeugnis oder das Reifezeugnis einer
Schule mit deutscher Unterrichtssprache besitzt. Ueber das Maß dieser Kennt
nisse ist eine tunlichst von deutscher fachmännischer Seite ausgestellte Be
scheinigung vorzulegen. Gegebenenfalls kann die Zulassung als Hörer er
folgen bis der Ausländer sich die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme
an von der Hochschule eingerichteten oder anerkannten deutschen Sprach
kursen verschafft hat.
c) Einen selbstgeschriebenen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit des
Antragstellers.
Vorschriften für die An- und Abmeldung
Das Belegen der Vorlesungen und die Einholung der Testate hat bis zum 29. Oktober
1939 zu geschehen. Für späteres Belegen ist die Genehmigung des Rektors erforderlich;
diese ist unter glaubhafter Nachweisung triftiger Gründe und unter Vorlegung des
Anmeldebuches beim Rektor nachzusuchen. Bezüglich der repefendo und gratis zu
belegenden Vorlesungen sind nicht die Dozenten anzugehen, vielmehr ist das Nötige
auf der Universitätskasse zu erfragen.
Das Abtestieren von Vorlesungen hat innerhalb der letzten sieben Tage des Semesters
sowie nach dessen Ende zu erfolgen.
Studentenwerk Kiel
Dienststelle des Reichstudentenwerks
Oeff.-rechtl. Anstalt
Leiter: Dipl.-Volkswirt Karl Heinz Kaul, Kiel, Niemannsweg 152
Leitung und Geschäftsführung:
Kiel, Hospitalstr. 21, F 2156
Sprechstunden: Montag bis Freitag . . . 10—14 Uhr
Sonnabend 10—12 Uhr
Das Studentenwerk Kiel hat die Aufgabe, jeder Volksdeutschen Begabung ohne Rück
sicht auf Herkunft und wirtschaftliche Kraft den Weg zur Hochschule und die Durch
führung des Studiums zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Studentenwerk Kiel als