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III. Gesundheitsförderung:
Die Aufgabe der Gesundheitsförderung ist es, die versidherungsmäßig beschränkten
Leistungen der studentischen Krankenversorgung (SKV) in besonderen Krankheits
fällen zu ergänzen. Die Ergänzung ist an den Nachweis der persönlichen Bedürftig
keit und die Förderungswürdigkeit des Erkrankten gebunden. Sie hat als Einzel
hilfe zu gelten.
Anträge auf Verschickung in eine Tuberkuloseheilstätte sind ausnahmslos an das
örtliche Studentenwerk zu richten.
IV. Unfallversicherung:
Die studentische Unfallversicherung ist eine Zwangsversicherung. Es müssen ihr
daher alle immatrikulierten Studierenden angehören.
Unfallmeldungen sind auf vorgeschriebenen Formblättern umgehend an das ört
liche Studentenwerk zu richten, das sie mit der Bestätigung über die erfolgte
Prämienzahlung an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet.
V. Gesundheitspolitische Arbeit:
Entsprechend den Aufgaben der Hochschulen des nationalsozialistischen Staates,
nicht nur Arbeitsstätten engumgrenzter Fachwissenschaften zu sein, sondern
Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung zur Heranreifung eines
erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung geeigneten akademischen Nach
wuchses, zeigt es sich als unerläßlich, die Auslese für das Hochschulstudium auch
nach gesundheitspolifischen Gesichtspunkten zu treffen.
Dieser gesundheitlichen Auslese dienen die im 1. und 5. Semester in Zusammen
hang mit dem Amt für Volksgesundheit der NSDAP, durchgeführten Pflicht
untersuchungen.
C. Wirtschaftseinrichtungen
Die Benutzung der Wirtschaftseinrichtungen des Sfudentenwerks ist jedem Studierenden
gestattet. Das Studentenwerk unterhält nachstehende Einrichtungen:
1. Mensa. Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Düsternbrook 2.
Es wird Mittag- und Abendessen verabfolgt. Tischzeit tägl. von 12—1472 Uhr,
Abendessen von 1872-2072 Uhr. Preis des Mittagessens: Stammessen 60 Rpfg.,
Einzelessen 65 Rpfg. Preis des Abendessens: 55 Rpfg.
2. Erfrischungsraum. Er befindet sich ebenfalls in den Räumen der Seeburg.
Der Studierende kann zu jeder Tageszeit die verschiedensten Getränke,
Backwaren, Zigaretten usw. erhalten.
3. Vergünstigungen. Durch das Theateramt werden den Studierenden ver
billigte Plätze im Stadttheater und Schauspielhaus sowie für die Veran
staltungen des Vereins der Musikfreunde vermittelt. Die Ermäßigung be
trägt 40—60 Prozent.
4. Wohnungsamt. Vermittlung von Wohnungen erfolgt im Einvernehmen mit
dem Studentenwerk durch das Quartieramt der Stadt Kiel (Rathaus, Z. 315).
Ab 15. Oktober werden Zimmer im Olympia-Pavillon, gegenüber dem Haupt
bahnhof, nachgewiesen.
5. Arbeitsvermittlung. Das Arbeitsamt gibt den Studierenden die Möglichkeit,
neben ihrem Studium oder ln den Semesterferien einer Beschäftigung nach
zugehen und vermittelt die entsprechenden Stellen.
6. Kurzfristige Darlehnskasse. Studierende, die in augenblicklicher Notlage sind,
können durch die kurzfristige Darlehnskasse auf vier Wochen Geldbeträge
gegen Bürgschaft zu niedrigem Zinssatz erhalten. Höchstbetrag: 100 RM.
Rückzahlung hat grundsätzlich innerhalb vier Wochen zu erfolgen. Die Auf
nahme eines kurzfristigen Darlehns ist jederzeit möglich.