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2. Semester: Fünfkampftraining und Kleinkaliberschießen (Männer und Frauen) wöchent
lich 3 Stunden.
Am Semesterende Leistungsprüfung im Fünfkampf und Prüfungsschießen.
3. Semester: Mannschaftskampfspiele und Schwimmen unter besonderer Betonung des
Rettungsschwimmens (Männer und Frauen) wöchentlich 3 Stunden. Die
Freischwimmerprüfung muß innerhalb der allgemeinen Körperausbildung
im 1. Semester nachgewiesen werden.
Am Ende des Semesters Wettspiele und Prüfungsschwimmen.
Der Nachweis regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der Grundausbildung ist
Voraussetzung für die Zulassung zum weiteren Studium vom 4. Semester ab und bei
besonderer Eignung Voraussetzung für die Zulassung zum Studium der Leibesübungen
und körperlichen Erziehung. Eine Befreiung von der Grundausbildung kann nur er
folgen auf Grund einer sportärztlichen Untersuchung durch den Direktor des Hoch
schulinstituts für Leibesübungen. Einzelbefreiungen können auch durch den Rektor der
Universität nach Anhören des Direktors des Hochschulinstifufs für Leibesübungen
erfolgen.
Aelteren Semestern, die ihrer Sportpflicht genügt haben, wird der freiwillige Sport
betrieb empfohlen.
Ueber die lehrmäßige Schulung der Studierenden des Faches „Leibesübungen und
körperliche Erziehung“ siehe Vorlesungsverzeichnis Seite 56.
Sportärztliche Untersuchungs- und Beratungsstelle
Sportarzt: Dr. Wilhelm Meister, Med. Klinik, Tirpitzsfr. 12, Zimmer 165a
Sprechstunden: Wochentäglich, außer Mittwoch und Sonnabend, von 12 50 —13 30 Uhr
in der Med. Klinik, Tirpitzsfr. 12.
Für Studentinnen: Dienstag und Freitag von 18 30 —19 30 Uhr.
Akademische Gottesdienste
in der Universitätskirche, Falckstraße, 11 Uhr pünktl., am 17. November (Bußtag), 5. De
zember (2. Advent), 25. Dezember 1937 (1. Weihnachtsfag), 16. Januar, 13. Februar 1938.