Full text: (WS 1936/37)

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scheiden die zuständigen Prüfungsämter, bei Promotionen die Fakultäten, bei den 
ärztlichen und zahnärztlichen Prüfungen das Preußische Ministerium des Innern. 
Vorschriften für die Gasthörer 
Personen, welche die Eigenschaft eines Studierenden nicht besitzen, können zum Be 
such von einzelnen Vorlesungen als Gasthörer mit Zustimmung der Lehrer durch den 
Rektor zugelassen werden. 
Studium von Ausländern 
Der Ausländer, der seine Zulassung zum Studium an der Universität Kiel beantragt, 
hat vorzulegen: 
a) Ein Zeugnis (erforderlichenfalls nebst beglaubigter deutscher Uebersefzung), 
das im Heimatlande des Gesuchstellers für Zulassung zum Hochschulstudium 
berechtigt; über diese Berechtigung ist eine besondere Bescheinigung beizu 
bringen, soweit sich nicht schon ein entsprechender Vermerk auf dem Zeugnis 
selbst befindet. Erst nach Vorlegung der Zeugnisse (oder von beglaubigten 
Abschriften) kann entschieden werden, ob der Gesuchsteller als Studierender 
immatrikuliert oder nur als Gasthörer zugelassen werden kann. 
b) Den Nachweis ausreichender Kenntnisse in der deutschen Sprache, soweit nicht 
der Gesuchsteller ein deutsches Reifezeugnis oder das Reifezeugnis einer 
Schule mit deutscher Unterrichtssprache besitzt. Ueber das Maß dieser Kennt 
nisse ist eine tunlichst von deutscher fachmännischer Seite ausgestellte Be 
scheinigung vorzulegen. Gegebenenfalls kann die Zulassung als Hörer er 
folgen bis der Ausländer sich die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme 
an von der Hochschule eingerichteten oder anerkannten deutschen Sprach 
kursen verschafft hat. 
c) Einen selbstgeschriebenen Lebenslauf mit Angabe der Staatsangehörigkeit des 
Antragstellers. 
Vorschriften für die An- und Abmeldung 
Das Belegen der Vorlesungen und die Einholung der Testate hat bis zum 23. November 
1936 zu geschehen. Für späteres Belegen ist die Genehmigung des Rektors erforderlich; 
diese ist unter glaubhafter Nachweisung triftiger Gründe und unter Vorlegung des 
Anmeldebuches beim Rektor nachzusuchen. Bezüglich der repefendo und gratis zu 
belegenden Vorlesungen sind nicht die Dozenten anzugehen, vielmehr ist das Nötige 
auf der Universitätsquästur zu erfragen. 
Das Abtestieren von Vorlesungen hat innerhalb der letzten sieben Tage des Semesters 
sowie nach dessen Ende zu erfolgen. 
Studentenwerk Kiel e.V. 
Wirtschaftseinrichtung der Studierenden an der Universität Kiel 
(früher Schleswig-Holsteinische Studentenhilfe e. V.) 
Hospltalstr. 21, F 2156 
Vorsitzender: Professor Dr. Siebert, Esmarchstr. 44, F 5198 
Leiter: cand. phil. Heino Lembke, Hospltalstr. 23 
Geschäftsführer: Diplomkaufmann KurtDrews, Dammstr. 12 
Vorsitzender des Verwalfungsrats: Der Rektor der Universität 
Das Studentenwerk Kiel e. V. (Hauptamt III der Studentenschaft) hat die Aufgabe, 
den nach Anlage und Haltung geeigneten Volksgenossen die Möglichkeit zu geben, 
die Hochschule zu besuchen und dort ihre Ausbildung ohne Rüdesicht auf wirtschaft 
lichen Notstand durchzuführen. Damit sind die Studentenwerke bewußte Aufgabenträger 
im nationalsozialistischen Neubau des Staates.
	        
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