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Grundsätze für die Förderung des Studentenwerks:
1. Arische Abstammung.
2. Körperliche und geistige Vollwertigkeit unter Zurückstellung einseitiger
Veranlagung.
3. Teilnahme am Arbeitsdienst (Werkhalbjahr) und der Eintritt in die Er
ziehungsform des Kameradschaftshauses, die für jedes 1. Semester ver
bindlich sind.
4. Eignung zur wissenschaftlichen Ausbildung und zum Akademikerberuf,
die sich in charaktervoller Lebensführung und geistiger Leistungsfähigkeit
zeigt, sei es innerhalb der SA., SS. und der Hitlerjugend, aber auch im
Arbeitsdienst, Arbeitsfront oder wirtschaftlicher und geistiger Selbsthilfe.
5. Studentinnen werden nur in den Sfudiengängen gefördert, deren Berufs
ziel Frauen zugänglich ist und nur in dem Maße, wie es dem Anteil der
Frau an den akademischen Berufsplätzen entspricht.
II. Studentischer Gesundheitsdienst
Er gliedert sich in:
1. Pflichfuntersuchung
2. Krankenkasse
3. Krankenfürsorge
4. Unfallversicherung
5. Gesundheitspolitisdie Arbeit.
Das Studentenwerk Kiel e. V. hat seinen Sitz in Kiel, Hospifalstr. 21. Es ist ein
eingetragener Verein und Mitglied des Reichsstudentenwerks.
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand, bestehend aus einem Dozenten und dem vom Führer der
Studentenschaft ernannten studentischen Leiter.
2. Der Verwaltungsraf, bestehend aus dem Rektor, Vertretern der Dozenten
schaft, dem Führer der Studentenschaft und von ihm ernannten Studenten
und Angehörigen der Wirtschaft.
3. Die Mitgliederversammlung.
Abteilungen des Studentenwerks
A. Wirtschaftseinrichtungen
Die Benutzung der Wirtschaftseinrichtungen des Studentenwerks ist jedem
Studierenden gestattet. Das Studenfenwerk hat nachstehende Wirtschaftseinrichtungen:
1. Mensa. Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Düsternbrook 2.
Es wird Mittag- und Abendessen verabfolgt. Tischzeit tägl. von 12—15 Uhr,
Abendessen von I8V2—21 Uhr. Preis des Mittagessens: Stammessen 55 Rpfg.,
Einzelessen 60 Rpfg. Preis des Abendessens 45 Rpfg.
2. Erfrischungsraum. Er befindet sich ebenfalls in den Räumen der See
burg. Der Studierende kann zu jeder Tageszeit die verschiedensten Ge
tränke, Backwaren, Zigaretten usw. erhalten.
3. Vergünstigungen. Durch das Theateramt werden den Studierenden ver
billigte Plätze im Sfadttheater und Schauspielhaus vermittelt. Die Er
mäßigung beträgt 40—60 Prozent.
4. Wohnungsamt. Das Studenten werk vermittelt den Studierenden zu Be
ginn eines jeden Semesters billige und gute Wohnungen. Näheres siehe
Anschlag.
5. Arbeitsvermittlung. Das Arbeitsamt gibt den Studierenden die Mög
lichkeit, neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachzugehen und ver
mittelt die entsprechenden Stellen.