Full text: (WS 1935/36)

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Grundsätze für die Förderung des Studentenwerks: 
1. Arische Abstammung. 
2. Körperliche und geistige Vollwertigkeit unter Zurückstellung einseitiger 
Veranlagung. 
3. Teilnahme am Arbeitsdienst (Werkhalbjahr) und der Eintritt in die Er 
ziehungsform des Kameradschaftshauses, die für jedes 1. Semester ver 
bindlich sind. 
4. Eignung zur wissenschaftlichen Ausbildung und zum Akademikerberuf, 
die sich in charaktervoller Lebensführung und geistiger Leistungsfähigkeit 
zeigt, sei es innerhalb der SA., SS. und der Hitlerjugend, aber auch im 
Arbeitsdienst, Arbeitsfront oder wirtschaftlicher und geistiger Selbsthilfe. 
5. Studentinnen werden nur in den Sfudiengängen gefördert, deren Berufs 
ziel Frauen zugänglich ist und nur in dem Maße, wie es dem Anteil der 
Frau an den akademischen Berufsplätzen entspricht. 
II. Studentischer Gesundheitsdienst 
Er gliedert sich in: 
1. Pflichfuntersuchung 
2. Krankenkasse 
3. Krankenfürsorge 
4. Unfallversicherung 
5. Gesundheitspolitisdie Arbeit. 
Das Studentenwerk Kiel e. V. hat seinen Sitz in Kiel, Hospifalstr. 21. Es ist ein 
eingetragener Verein und Mitglied des Reichsstudentenwerks. 
Die Organe des Vereins sind: 
1. Der Vorstand, bestehend aus einem Dozenten und dem vom Führer der 
Studentenschaft ernannten studentischen Leiter. 
2. Der Verwaltungsraf, bestehend aus dem Rektor, Vertretern der Dozenten 
schaft, dem Führer der Studentenschaft und von ihm ernannten Studenten 
und Angehörigen der Wirtschaft. 
3. Die Mitgliederversammlung. 
Abteilungen des Studentenwerks 
A. Wirtschaftseinrichtungen 
Die Benutzung der Wirtschaftseinrichtungen des Studentenwerks ist jedem 
Studierenden gestattet. Das Studenfenwerk hat nachstehende Wirtschaftseinrichtungen: 
1. Mensa. Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Düsternbrook 2. 
Es wird Mittag- und Abendessen verabfolgt. Tischzeit tägl. von 12—15 Uhr, 
Abendessen von I8V2—21 Uhr. Preis des Mittagessens: Stammessen 55 Rpfg., 
Einzelessen 60 Rpfg. Preis des Abendessens 45 Rpfg. 
2. Erfrischungsraum. Er befindet sich ebenfalls in den Räumen der See 
burg. Der Studierende kann zu jeder Tageszeit die verschiedensten Ge 
tränke, Backwaren, Zigaretten usw. erhalten. 
3. Vergünstigungen. Durch das Theateramt werden den Studierenden ver 
billigte Plätze im Sfadttheater und Schauspielhaus vermittelt. Die Er 
mäßigung beträgt 40—60 Prozent. 
4. Wohnungsamt. Das Studenten werk vermittelt den Studierenden zu Be 
ginn eines jeden Semesters billige und gute Wohnungen. Näheres siehe 
Anschlag. 
5. Arbeitsvermittlung. Das Arbeitsamt gibt den Studierenden die Mög 
lichkeit, neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachzugehen und ver 
mittelt die entsprechenden Stellen.
	        
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