Full text: (SS 1944)

2. Wohnungsamt: ' 
Das Wohnungsamt vermittelt den Kieler Studierenden geeignete Zimmer. 
3. Vergünstigungsamt: 
Stadttheater und Schauspielhaus: Ermäßigung 60°/o. Die Studierenden 
erhalten im Studentenwerk einen Anrechtschein gegen Bezahlung von RM. 0,10 
und können mit diesem unter Vorlegung der Ausweiskarte im Vorverkauf 
und ah der Abendkasse Karten erhalten. Für Generalproben Einlaßkarten im 
Studentenwerk. 
Konzerte: Lösung von Studentenkarten zum Preise von RM. 1,— im Stu 
dentenwerk. 
Bücheramt: Bei Kauf von wissenschaftlichen Büchern erhalten bei dem 
Studentenwerk in der Förderung stehende Studierende gegen Vorlegen der 
quittierten Rechnung 15 °/« des Betrages im Studentenwerk zurückerstattet. 
Blaue Dampferlinie: Für die Blaue Dampferlinie sind im Studentenwerk 
verbilligte Monatskarten zum Preise von RM. 1,50 (sonst RM. 5,—) zu erhalten. 
4. Darlehnskasse für kurzfristige Darlehen: Studentenwerk, Düstern- 
brooker Weg 2. Sprechstunde siehe Anschlag. 
Die kurzfristige Darlehnskasse ist vom Studentenwerk für Fälle vorübergehen 
der Notlage eingerichtet. Sie gibt den Studierenden der Kieler Hoch- und 
Fachschulen bis zu drei Monaten kleinere Darlehen gegen mäßigen Zins. 
Formblätter sind in der Geschäftsstelle des Studentenwerks zu haben. 
Im übrigen wird auf die Anschläge am Schwarzen Brett verwiesen. 
Stiftung „Deutsch-Nordische Burse" 
Das Kameradschaftsheim der Deutsch-Nordischen Burse ist während der Zeit des 
Krieges vom Marinewerftbauamt belegt. 
Leibesübungen 
A. Grundausbildung (Pflichtsport): 
Für die körperliche Erziehung an der Universität ist durch die Hochschulsport 
ordnung (Erlaß vom 30. Oktober 1934) folgende Regelung getroffen worden: Jeder 
der Deutschen Studentenschaft angehörende Studierende ist verpflichtet, drei 
Semester (Studierende der Pharmazie zwei Semester) lang Leibesübungen zu treiben. 
Die Ableistung dieser Sportpflicht geschieht in Form der Grundausbildung in den 
ersten drei Studiensemestern. 
Der Nachweis regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der 
Grundausbildung ist Voraussetzung für die Zulassung zum wei 
teren Studium vom 4. Semester ab und für die Zulassung zum Stu 
dium der Leibesübungen und körperlichen Erziehung. 
Die Teilnahme an der Grundausbildung wird bescheinigt auf der Grundkarte, 
die beim Wechsel der Hochschule bzw. beim Belegen von Vorlesungen im 
4. Studiensemester als Ausweis vorzulegen ist. Auf der Grundkarte wird die Teil 
nahme an den praktischen Übungen durch Eintragung von Punktzahlen vermerkt. 
B. Die Lehrerausbildung auf dem Gebiete der körperlichen Er 
ziehung: 
Die Lehrerausbildung auf dem Gebiete der körperlichen Erziehung erfolgt im Hoch 
schulinstitut für Leibesübungen Kiel; Beginn der nächsten Ausbildung Oktober 1944. 
Die Ausbildung steht offen: 
!• Studierenden, die die wissenschaftliche Prüfung für das höhere Lehramt ab- 
legen wollen, 
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