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h) eine Erklärung über die arische Abstammung,
i) das Anmeldebuch mit den eingetragenen Vorlesungen.
Studierende, die in Kiel bleiben, haben ihre vollständigen Gesuche schon am
Ende des vorhergehenden Semesters einzureichen. Nicht rechtzeitig ein
gereichte bzw. mangelhaft ausgefüllte und unvollständige Gesuche werden
nicht berücksichtigt. (Einzelheiten siehe am Anschlagbrett.)
2. Planmäßige Förderung:
a) Anfängerförderung:
Die Anfängerförderung gewährt besonders befähigten ersten und zweiten
Semestern Erlaß der Studiengebühren und Unterrichtsgelder, Wohnung, Ver
pflegung und die notwendigen Beihilfen.
b) Fortgeschrittenenförderung:
Die Fortgeschrittenenförderung unterstützt Studenten vom 3. Semester ab
bis zum Beginn der Examenssemester. Sie faßt wie die Anfängerförderung
alle für den einzelnen erschließbaren Hilfsquellen zusammen und ergänzt
sie zur vollen wirtschaftlichen Sicherheit des Geförderten.
Die Volksdeutschen-Förderung gewährt im Rahmen der Fortgeschrittenen
förderung Studienbeihilfen und langfristige Darlehen an Volksdeutsche
Studenten fremder Staatsangehörigkeit, die über die zuständigen Dienst
stellen vorgeschlagen werden.
c) Darlehnsförderung:
Die Darlehnsförderung gewährt Studierenden im letzten öder vorletzten
Semester vor dem Studienabschluß neben Gebührenerlaß Förderung in Form
von langfristigen Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von 1200 RM. Diese
sind spätestens nach acht Jahren zurückzuzahlen und zu einem niedrigen
Zinssatz zu verzinsen.
d) Reichsförderung:
Die Reichsförderung stellt im Rahmen des Reichsstudentenwerks eine
Spitzenförderung dar, der Kameraden aus dem Vortrupp des politischen
Studententums angehören sollen.
3. Nebenförderung:
Vorstudienförderung (Langemarckstudium):
In der Vorstudienförderung werden politisch bewährte und für ein Hoch
schulstudium geeignete Mitglieder der NSDAP, und ihrer Gliederungen
während der Vorbereitung auf die Zulassung zur Hochschule („Vorstudien
ausbildung") unterstützt.
Sprechstunden der Abteilung Förderung siehe Anschlag.
C. Gesundheitsdienst:
Der studentische Gesundheitsdienst gliedert sich in die Pflichtuntersuchung, die
studentische Krankenversorgung (SKV.), die Gesundheitsförderung und die Unfall
versicherung.
1.Pflichtuntersuchung:
Entsprechend den Aufgaben der Hochschulen des nationalsozialistischen
Staates, nicht nur Arbeitsstätten eng umgrenzter Fachwissenschaften zu sein,
sondern Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung zur Heran
reifung eines erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung geeigneten
akademischen Nachwuchses, zeigt es sich als unerläßlich, die Auslese für das
Hochschulstudium nach gesundheitspolitischen Gesichtspunkten zu treffen.
Die Pflichtuntersuchungen bilden daher nicht nur die Grundlage des studenti
schen Gesundheitsdienstes, sondern sie sind vielmehr Voraussetzung für die
Zulassung zum Hochschulstudium überhaupt. Die Durchführung der Pflicht
untersuchung erfolgt durch das Studentenwerk in Zusammenarbeit mit dem
Amt für Volksgesundheit der NSDAP. Die zur Untersuchung verpflichteten
Studierenden werden zu Beginn des Semesters durch Anschlag am Schwarzen