Full text: (SS 1944)

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h) eine Erklärung über die arische Abstammung, 
i) das Anmeldebuch mit den eingetragenen Vorlesungen. 
Studierende, die in Kiel bleiben, haben ihre vollständigen Gesuche schon am 
Ende des vorhergehenden Semesters einzureichen. Nicht rechtzeitig ein 
gereichte bzw. mangelhaft ausgefüllte und unvollständige Gesuche werden 
nicht berücksichtigt. (Einzelheiten siehe am Anschlagbrett.) 
2. Planmäßige Förderung: 
a) Anfängerförderung: 
Die Anfängerförderung gewährt besonders befähigten ersten und zweiten 
Semestern Erlaß der Studiengebühren und Unterrichtsgelder, Wohnung, Ver 
pflegung und die notwendigen Beihilfen. 
b) Fortgeschrittenenförderung: 
Die Fortgeschrittenenförderung unterstützt Studenten vom 3. Semester ab 
bis zum Beginn der Examenssemester. Sie faßt wie die Anfängerförderung 
alle für den einzelnen erschließbaren Hilfsquellen zusammen und ergänzt 
sie zur vollen wirtschaftlichen Sicherheit des Geförderten. 
Die Volksdeutschen-Förderung gewährt im Rahmen der Fortgeschrittenen 
förderung Studienbeihilfen und langfristige Darlehen an Volksdeutsche 
Studenten fremder Staatsangehörigkeit, die über die zuständigen Dienst 
stellen vorgeschlagen werden. 
c) Darlehnsförderung: 
Die Darlehnsförderung gewährt Studierenden im letzten öder vorletzten 
Semester vor dem Studienabschluß neben Gebührenerlaß Förderung in Form 
von langfristigen Darlehen bis zu einem Höchstbetrag von 1200 RM. Diese 
sind spätestens nach acht Jahren zurückzuzahlen und zu einem niedrigen 
Zinssatz zu verzinsen. 
d) Reichsförderung: 
Die Reichsförderung stellt im Rahmen des Reichsstudentenwerks eine 
Spitzenförderung dar, der Kameraden aus dem Vortrupp des politischen 
Studententums angehören sollen. 
3. Nebenförderung: 
Vorstudienförderung (Langemarckstudium): 
In der Vorstudienförderung werden politisch bewährte und für ein Hoch 
schulstudium geeignete Mitglieder der NSDAP, und ihrer Gliederungen 
während der Vorbereitung auf die Zulassung zur Hochschule („Vorstudien 
ausbildung") unterstützt. 
Sprechstunden der Abteilung Förderung siehe Anschlag. 
C. Gesundheitsdienst: 
Der studentische Gesundheitsdienst gliedert sich in die Pflichtuntersuchung, die 
studentische Krankenversorgung (SKV.), die Gesundheitsförderung und die Unfall 
versicherung. 
1.Pflichtuntersuchung: 
Entsprechend den Aufgaben der Hochschulen des nationalsozialistischen 
Staates, nicht nur Arbeitsstätten eng umgrenzter Fachwissenschaften zu sein, 
sondern Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung zur Heran 
reifung eines erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung geeigneten 
akademischen Nachwuchses, zeigt es sich als unerläßlich, die Auslese für das 
Hochschulstudium nach gesundheitspolitischen Gesichtspunkten zu treffen. 
Die Pflichtuntersuchungen bilden daher nicht nur die Grundlage des studenti 
schen Gesundheitsdienstes, sondern sie sind vielmehr Voraussetzung für die 
Zulassung zum Hochschulstudium überhaupt. Die Durchführung der Pflicht 
untersuchung erfolgt durch das Studentenwerk in Zusammenarbeit mit dem 
Amt für Volksgesundheit der NSDAP. Die zur Untersuchung verpflichteten 
Studierenden werden zu Beginn des Semesters durch Anschlag am Schwarzen
	        
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