Full text: (SS 1943)

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2. Studienreferendaren(innen) und Studienassessoren(innen), die die Lehrbefähi 
gung in dem Fach „Leibesübungen und körperliche Erziehung" nachträglich 
erwerben wollen (Erweiterungsprüfung), 
3. mit besonderer Genehmigung des Ministers: 
a) Studierenden anderer Fakultäten, für die die Teilnahme an der Ausbildung 
eine wesentliche Ergänzung für die Berufsausbildung ist, 
b) Bewerbern(innen), die bereits andere Lehrbefähigungen (nicht des höheren 
Lehramts) besitzen, 
c) Bewerberinnen, die technische Lehrerin werden und zunächst die Lehr 
befähigung für Turnen erwerben wollen, 
d) besonders befähigten Turnerinnen und Sportlerinnen, die sich als Lehre 
rinnen im freien Beruf betätigen wollen. Diese Bewerberinnen benötigen 
keine höhere Schulbildung. 
Voraussetzung für die Zulassung ist bei allen unter 1—3 genannten Bewerbern(innen) 
der Nachweis arischer Abstammung sowie die körperliche und charakterliche 
Eignung. 
Die unter 1 und 3 a genannten Studierenden haben die erfolgreiche Ableistung der 
Grundausbildung, die unter 2 und 3 b—3 d Genannten eine der Grundausbildung der 
Studierenden entsprechende körperliche Vorbildung nachzuweisen. Das Mindest 
alter für die Zulassung beträgt 18 Jahre. 
Die Studierenden der körperlichen Erziehung werden nach Ableistung der vollen 
Grundausbildung innerhalb der ersten beiden Studiensemester bereits nach dem 
2. Studiensemester zur lehrmäßigen Schulung zugelassen. 
Die abgeschlossene Ausbildung einer anerkannten Gymnastikschule wird der 
Grundausbildung gleichgesetzt. 
Alle Bewerber(innen) müssen sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Die Auf 
nahmeprüfung erstreckt sich 
für die Männer auf diejenigen Leistungen, die dem Grundstein der DLRG., dem 
SA-Wehrabzeichen und dem Reichssportabzeichen zugrunde liegen, 
für die Frauen auf diejenigen Leistungen, die dem Grundstein der DLRG., und 
dem Reichssportabzeichen zugrunde liegen. 
Die am Schluß der Ausbildung abzulegende Prüfung gilt für die unter 1 und 2 Ge 
nannten als Vorprüfung für die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an 
höheren Schulen in dem Fach „Körperliche Erziehung", für die Bewerber(innen) 
unter 3 b—d als Abschlußprüfung. Die durch die Abschlußprüfung erworbene Lehr 
befähigung hat für die unter 3 b und 3 c Genannten nur in Verbindung mit anderen 
Lehrbefähigungen Gültigkeit. Den Bewerberinnen unter 3 c wird daher das Zeugnis 
über die Prüfung erst nach Abschluß ihrer übrigen Berufsausbildung ausgehändigt. 
Für die unter 3d genannten Bewerberinnen wird durch die Abschlußprüfung weder 
eine Lehrbefähigung für Schulen erworben noch die Berechtigung zur Anstellung 
im Schuldienst ausgesprochen. Nach dem Erlaß des Reichsministers für Wissen 
schaft, Erziehung und Volksbildung vom 3. November 1938 — KI 8128/1. 11. (b) — 
können befähigte Turnstudenten, die die wissenschaftliche Prüfung für das höhere 
Lehramt ablegen wollen und bei der Vorprüfung im Prüfungslager Neustrelitz mit 
„Gut" bzw. „Sehr gut" beurteilt werden, zur kostenlosen Fortsetzung und Voll 
endung ihres Studiums an der Reichsakademie für Leibesübungen zu Berlin auf 
genommen werden. 
Die Gebühren für den gesamten Ausbildungslehrgang betragen: 
a) für Studierende der Universität Kiel ...... etwa RM. 150,— 
b) für alle übrigen Teilnehmerfinnen) etwa RM. 240,— 
Sportärztliche Untersuchungs- und Beratungsstelle 
Sportarzt: Dr. Wilhelm Meister, Med. Klinik, Tirpitzstraße 12 
Fliegeruntersuchungsstelle, z. Z. zum Wehrmachtsdienst einberufen 
Für die Dauer des Krieges werden die sportärztlichen Untersuchungen durch das 
Hochschulinstitut für Leibesübungen vermittelt.
	        
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