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2. Studienreferendaren(innen) und Studienassessoren(innen), die die Lehrbefähi
gung in dem Fach „Leibesübungen und körperliche Erziehung" nachträglich
erwerben wollen (Erweiterungsprüfung),
3. mit besonderer Genehmigung des Ministers:
a) Studierenden anderer Fakultäten, für die die Teilnahme an der Ausbildung
eine wesentliche Ergänzung für die Berufsausbildung ist,
b) Bewerbern(innen), die bereits andere Lehrbefähigungen (nicht des höheren
Lehramts) besitzen,
c) Bewerberinnen, die technische Lehrerin werden und zunächst die Lehr
befähigung für Turnen erwerben wollen,
d) besonders befähigten Turnerinnen und Sportlerinnen, die sich als Lehre
rinnen im freien Beruf betätigen wollen. Diese Bewerberinnen benötigen
keine höhere Schulbildung.
Voraussetzung für die Zulassung ist bei allen unter 1—3 genannten Bewerbern(innen)
der Nachweis arischer Abstammung sowie die körperliche und charakterliche
Eignung.
Die unter 1 und 3 a genannten Studierenden haben die erfolgreiche Ableistung der
Grundausbildung, die unter 2 und 3 b—3 d Genannten eine der Grundausbildung der
Studierenden entsprechende körperliche Vorbildung nachzuweisen. Das Mindest
alter für die Zulassung beträgt 18 Jahre.
Die Studierenden der körperlichen Erziehung werden nach Ableistung der vollen
Grundausbildung innerhalb der ersten beiden Studiensemester bereits nach dem
2. Studiensemester zur lehrmäßigen Schulung zugelassen.
Die abgeschlossene Ausbildung einer anerkannten Gymnastikschule wird der
Grundausbildung gleichgesetzt.
Alle Bewerber(innen) müssen sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Die Auf
nahmeprüfung erstreckt sich
für die Männer auf diejenigen Leistungen, die dem Grundstein der DLRG., dem
SA-Wehrabzeichen und dem Reichssportabzeichen zugrunde liegen,
für die Frauen auf diejenigen Leistungen, die dem Grundstein der DLRG., und
dem Reichssportabzeichen zugrunde liegen.
Die am Schluß der Ausbildung abzulegende Prüfung gilt für die unter 1 und 2 Ge
nannten als Vorprüfung für die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an
höheren Schulen in dem Fach „Körperliche Erziehung", für die Bewerber(innen)
unter 3 b—d als Abschlußprüfung. Die durch die Abschlußprüfung erworbene Lehr
befähigung hat für die unter 3 b und 3 c Genannten nur in Verbindung mit anderen
Lehrbefähigungen Gültigkeit. Den Bewerberinnen unter 3 c wird daher das Zeugnis
über die Prüfung erst nach Abschluß ihrer übrigen Berufsausbildung ausgehändigt.
Für die unter 3d genannten Bewerberinnen wird durch die Abschlußprüfung weder
eine Lehrbefähigung für Schulen erworben noch die Berechtigung zur Anstellung
im Schuldienst ausgesprochen. Nach dem Erlaß des Reichsministers für Wissen
schaft, Erziehung und Volksbildung vom 3. November 1938 — KI 8128/1. 11. (b) —
können befähigte Turnstudenten, die die wissenschaftliche Prüfung für das höhere
Lehramt ablegen wollen und bei der Vorprüfung im Prüfungslager Neustrelitz mit
„Gut" bzw. „Sehr gut" beurteilt werden, zur kostenlosen Fortsetzung und Voll
endung ihres Studiums an der Reichsakademie für Leibesübungen zu Berlin auf
genommen werden.
Die Gebühren für den gesamten Ausbildungslehrgang betragen:
a) für Studierende der Universität Kiel ...... etwa RM. 150,—
b) für alle übrigen Teilnehmerfinnen) etwa RM. 240,—
Sportärztliche Untersuchungs- und Beratungsstelle
Sportarzt: Dr. Wilhelm Meister, Med. Klinik, Tirpitzstraße 12
Fliegeruntersuchungsstelle, z. Z. zum Wehrmachtsdienst einberufen
Für die Dauer des Krieges werden die sportärztlichen Untersuchungen durch das
Hochschulinstitut für Leibesübungen vermittelt.