Full text: (SS 1942)

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Voraussetzung für die Zulassung ist bei allen unter 1—3 genannten Bewerbern- 
(innen) der Nachweis arischer Abstammung sowie die körperliche und charakter 
liche Eignung. Die unter 1 und 3a genannten Studierenden haben die erfolgreiche 
Ableistung der Grundausbildung, die unter 2 und 3 b—3 d Genannten eine der 
Grundausbildung der Studierenden entsprechende körperliche Vorbildung nach 
zuweisen. Das Mindestalter für die Zulassung beträgt 18 Jahre. 
Die Studierenden der körperlichen Erziehung werden nach Ableistung der vollen 
Grundausbildung innerhalb der ersten beiden Studiensemester bereits nach dem 
2. Studiensemester zur lehrmäßigen Schulung zugelassen. 
Die abgeschlossene Ausbildung einer anerkannten Gymnastikschule wird der 
Grundausbildung gleichgesetzt. 
Alle Bewerber (innen) müssen sich einer Aufnahmeprüfung unterziehen. Die 
Aufnahmeprüfung erstreckt sich 
für die Männer auf diejenigen Leistungen, die dem Grundstein der DLRG, 
dem SA -Wehrabzeichen und dem Reichssportabzeichen zugrunde liegen, 
für die Frauen auf diejenigen Leistungen, die dem Grundstein der DLRG 
und dem Reichssportabzeichen zugrunde liegen. 
Die am Schluß der Ausbildung abzulegende Prüfung gilt für die unter 1 und 2 
Genannten als Vorprüfung für die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt 
an höheren Schulen in dem Fach „Körperliche Erziehung“, für die Bewerber 
finnen) unter 3 b—d als Abschlußprüfung. Die durch die Abschlußprüfung 
erworbene Lehrbefähigung hat für die unter 3 b und 3 c Genannten nur in Ver 
bindung mit anderen Lehrbefähigungen Gültigkeit. Den Bewerberinnen unter 3c 
wird daher das Zeugnis über die Prüfung erst nach Abschluß ihrer übrigen 
Berufsausbildung ausgehändigt. Für die unter 3 d genannten Bewerberinnen 
wird durch die Abschlußprüfung weder eine Lehrbefähigung für Schulen er 
worben, noch die Berechtigung zur Anstellung im Schuldienst ausgesprochen. 
Nach dem Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft. Erziehung und Volks 
bildung vom 3.11.1938 — KI 8128/1.11. (b) — können befähigte Turnstudenten, 
die die wissenschaftliche Prüfung für das höhere Lehramt ablegen wollen und 
bei der Vorprüfung im Prüfungslager Neustrelitz mit „Gut“ bzw. „Sehr gut“ be 
urteilt werden, zur kostenlosen Fortsetzung und Vollendung ihres Studiums 
an der Reichsakademie für Leibesübungen zu Berlin aufgenommen werden. 
Die Gebühren für den gesamten Ausbildungslehrgang betragen: 
a) für Studierende der Universität Kiel . . etwa RM 150,— 
b) für alle übrigen Teilnehmer (innen) . . etwa RM 240,— 
Sportärztliche Unlersucliungs- und Beratungsstelle 
Sportarzt: Dr. Wilhelm Meister, Med. Klinik, Tirpitzstraße 12 
Fliegeruntersuchungsstelle, z. Zt. zum Wehrmachtsdienst einberufen 
Für die Dauer des Krieges werden die sportärztlichen Untersuchungen durch 
das Hochschulinstitut für Leibesübungen vermittelt.
	        
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