Full text: (SS 1942)

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C. Gesundheitsdienst: 
Der studentische Gesundheitsdienst gliedert sich in die Pflichtuntersuchung, 
die studentische Krankenversorgung (SKV), die Gesundheitsförderung und die 
Unfallversicherung. 
1. Pflichtuntersuchung: 
Entsprechend den Aufgaben der Hochschulen des nationalsozialistischen 
Staates, nicht nur Arbeitsstätten eng umgrenzter Fachwissenschaften zu 
sein, sondern Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung 
zur Heranreifung eines erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung 
geeigneten akademischen Nachwuchses, zeigt es sich als unerläßlich, die 
Auslese für das Hochschulstudium nach gesundheitspolitischen Gesichts 
punkten zu treffen. Die Pflichtuntersuchungen bilden daher nicht nur die 
Grundlage des studentischen Gesundheitsdienstes, sondern sie sind viel 
mehr Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschulstudium überhaupt. 
Die Durchführung der Pflichtuntersuchung erfolgt durch das Studenten 
werk in Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksgesundheit der NSDAP. 
Die zur Untersuchung verpflichteten Studierenden werden zu Beginn des 
Semesters durch Anschlag am schwarzen Brett bekanntgegeben und außer 
dem schriftlich zum Untersuchungstermin geladen. Nichterscheinen zieht 
Streichung des Semesters nach sich. Über die Teilnahme an der Pflicht 
untersuchung wird eine Untersuchungsbescheinigung ausgestellt, die auf 
dem Studentenwerk abzuholen ist und bei der Immatrikulation vorgelegt 
werden muß. Die Pflichtuntersuchungen werden vor oder zu Beginn des 
1. und 5. Semesters vorgenommen. 
2. Studentische Krankenversorgung (SKV): 
Jeder Studierende wird mit seiner Immatrikulation zwangsweise Mitglied 
der studentischen Krankenversorgung. 
Zur Behandlung können aufgesucht werden die Studentensprechstunden der 
Universitätskliniken sowie die der KVD angeschlossenen Ärzte der Stadt. 
Über Satzungen und Leistungspflicht der SKV erteilt das Studentenwerk 
Kiel Auskunft. 
3. Gesundheitsförderung : 
Aufgabe der Gesundheitsförderung ist es, die versicherungsmäßig be 
schränkten Leistungen der studentischen Krankenversicherung (SKV) in 
besonderen Krankheitsfällen zu ergänzen. Für die Inanspruchnahme der 
Gesundheitsförderung ist der Nachweis der persönlichen Bedürftigkeit und 
Förderungswürdigkeit des Erkrankten erforderlich. 
Anträge auf Verschickung in eine Tuberkuloseheilstätte sind ausnahmslos 
an das örtliche Studentenwerk zu richten. 
4. Unfallversicherung : 
Genau wie die studentische Krankenversorgung ist die studentische Unfall 
versicherung eine Zwangsversicherung. 
Unfallmeldungen sind auf vorgeschriebenen Formblättern umgehend an das 
örtliche Studentenwerk zu richten, das sie mit der Bestätigung über die 
erfolgte Prämienzahlung an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet. 
D. Wirtschaftsdienst: 
Der Wirtschaftsdienst des Studentenwerks Kiel umfaßt neben dem Studenten 
heim Seeburg das Christian-Albrecht-IIaus und das Haus der Kameradschaft 
Holstenland des NSDStB.
	        
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