Full text: (Trim. 1941)

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Die Stiftung „Deutsch-Nordische Burse“ 
Das Kameradschaffsheim der Deutsch-Nordischen Burse ist während der Zeit des Krieges 
vom Marinewerftbauamt belegt. 
Leibesübungen 
A. Grundausbildung (Pflichtsport). 
Für die körperliche Erziehung an der Universität ist durch die Hochschulsporfordnung 
(Erlaß vom 30. Oktober 1934) folgende Regelung getroffen worden: 
Jeder der Deutschen Studentenschaft angehörende Studierende ist verpflichtet, 3 Semester 
(Studierende der Pharmazie 2 Semester) lang Leibesübungen zu treiben. 
Die Ableistung dieser Sportpflicht geschieht in Form der Grundausbildung in den ersten 
drei Studiensemestern. 
1. Sportsemester: Hallenturnen (lstdg.); Geländelauf (1 stdg.); Boxen (Männer) [lstdg]; 
Gymnastik und Tanz (Frauen) [1 stdg.] 
2. Sportsemester: Leichtathletik (2stdg.); Kleinkaliberschießen (lstdg.); 
3. Sportsemester: Mannschaftskampfspiele (2stdg.) und Rettungsschwimmen (lstdg.). 
Die Freischwimmerprüfung muß innerhalb der allgemeinen Körper 
ausbildung im 1. Semester nachgewiesen werden. 
Am Ende jedes Sporfsemesters finden pflichtmäßige Leistungsprü- 
fungen statt. 
Im Zweiten Trimester 1940 werden durchgeführt: 
Das 1. Sporfsemester mit Hallenfurnen, Geländelauf, Boxen, Gymnastik. 
Das 3. Sportsemesfer mit Mannschaftsspielen und Rettungsschwimmen. 
Der Nachweis regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der Grundausbildung ist 
Voraussetzung für die Zulassung zum weiteren Studium vom 4. Semester ab und für 
die Zulassung zum Studium der Leibesübungen und körperlichen Erziehung. 
Die Teilnahme an der Grundausbildung wird bescheinigt auf der Grundkarfe, die 
beim Wechsel der Hochschule bzw. beim Belegen von Vorlesungen im 4. Studiensemester 
als Ausweis vorzulegen ist. Auf der Grundkarfe wird die Teilnahme an den praktischen 
Uebungen durch Eintragung von Punktzahlen vermerkt. Jede abgeleistete Uebungssfunde 
wird mit 1 Punkt, jede bestandene Leistungsprüfung mit 15—20 Punkten bewertet. 
In jedem Sporfsemester müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden. 
B. Die Lehrerausbildung auf dem Gebiete der körperlichen Erziehung- 
Die Lehrerausbildung auf dem Gebiete der körperlichen Erziehung erfolgt am Hoch' 
schulinsfitut für Leibesübungen Kiel; ein Termin für Beginn der nächsten Ausbildung 
ist noch nicht festgelegt. 
Die Ausbildung steht offen: 
1. Studierenden, die die wissenschaftliche Prüfung für das höhere Lehramt ab 
legen wollen, 
2. Studienreferendaren(-innen) und Studienassessoren(-innen), die die LehrbefaM' 
gung in dem Fach „Leibesübungen und körperliche Erziehung“ nachträglich ef 
werben wollen (Erweiterungsprüfung), 
3. mit besonderer Genehmigung des Ministers: , 
a) Studierenden anderer Fakultäten, für die die Teilnahme an der Ausbildu 
eine wesentliche Ergänzung für die Berufsausbildung ist, 
b) Bewerbern(-innen), die bereits andere Lehrbefähigungen (nicht des höher 
Lehramts) besitzen, 
c) Bewerberinnen, die technische Lehrerin werden und zunächst die Le 
befähigung für Turnen erwerben wollen, 
d) besonders befähigten Turnerinnen und Sportlerinnen, die sich als Le 
innen im freien Beruf betätigen wollen. Diese Bewerberinnen benöt» 
keine höhere Schulbildung.
	        
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