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Die Stiftung „Deutsch-Nordische Burse“
Das Kameradschaffsheim der Deutsch-Nordischen Burse ist während der Zeit des Krieges
vom Marinewerftbauamt belegt.
Leibesübungen
A. Grundausbildung (Pflichtsport).
Für die körperliche Erziehung an der Universität ist durch die Hochschulsporfordnung
(Erlaß vom 30. Oktober 1934) folgende Regelung getroffen worden:
Jeder der Deutschen Studentenschaft angehörende Studierende ist verpflichtet, 3 Semester
(Studierende der Pharmazie 2 Semester) lang Leibesübungen zu treiben.
Die Ableistung dieser Sportpflicht geschieht in Form der Grundausbildung in den ersten
drei Studiensemestern.
1. Sportsemester: Hallenturnen (lstdg.); Geländelauf (1 stdg.); Boxen (Männer) [lstdg];
Gymnastik und Tanz (Frauen) [1 stdg.]
2. Sportsemester: Leichtathletik (2stdg.); Kleinkaliberschießen (lstdg.);
3. Sportsemester: Mannschaftskampfspiele (2stdg.) und Rettungsschwimmen (lstdg.).
Die Freischwimmerprüfung muß innerhalb der allgemeinen Körper
ausbildung im 1. Semester nachgewiesen werden.
Am Ende jedes Sporfsemesters finden pflichtmäßige Leistungsprü-
fungen statt.
Im Zweiten Trimester 1940 werden durchgeführt:
Das 1. Sporfsemester mit Hallenfurnen, Geländelauf, Boxen, Gymnastik.
Das 3. Sportsemesfer mit Mannschaftsspielen und Rettungsschwimmen.
Der Nachweis regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der Grundausbildung ist
Voraussetzung für die Zulassung zum weiteren Studium vom 4. Semester ab und für
die Zulassung zum Studium der Leibesübungen und körperlichen Erziehung.
Die Teilnahme an der Grundausbildung wird bescheinigt auf der Grundkarfe, die
beim Wechsel der Hochschule bzw. beim Belegen von Vorlesungen im 4. Studiensemester
als Ausweis vorzulegen ist. Auf der Grundkarfe wird die Teilnahme an den praktischen
Uebungen durch Eintragung von Punktzahlen vermerkt. Jede abgeleistete Uebungssfunde
wird mit 1 Punkt, jede bestandene Leistungsprüfung mit 15—20 Punkten bewertet.
In jedem Sporfsemester müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
B. Die Lehrerausbildung auf dem Gebiete der körperlichen Erziehung-
Die Lehrerausbildung auf dem Gebiete der körperlichen Erziehung erfolgt am Hoch'
schulinsfitut für Leibesübungen Kiel; ein Termin für Beginn der nächsten Ausbildung
ist noch nicht festgelegt.
Die Ausbildung steht offen:
1. Studierenden, die die wissenschaftliche Prüfung für das höhere Lehramt ab
legen wollen,
2. Studienreferendaren(-innen) und Studienassessoren(-innen), die die LehrbefaM'
gung in dem Fach „Leibesübungen und körperliche Erziehung“ nachträglich ef
werben wollen (Erweiterungsprüfung),
3. mit besonderer Genehmigung des Ministers: ,
a) Studierenden anderer Fakultäten, für die die Teilnahme an der Ausbildu
eine wesentliche Ergänzung für die Berufsausbildung ist,
b) Bewerbern(-innen), die bereits andere Lehrbefähigungen (nicht des höher
Lehramts) besitzen,
c) Bewerberinnen, die technische Lehrerin werden und zunächst die Le
befähigung für Turnen erwerben wollen,
d) besonders befähigten Turnerinnen und Sportlerinnen, die sich als Le
innen im freien Beruf betätigen wollen. Diese Bewerberinnen benöt»
keine höhere Schulbildung.