Die nach diesen einheitlichen Richtlinien geleitete Förderung ist zur Anpassung an
Sfudienstand und wirtschaftliche Lage in verschiedene Unterstützungsformen gegliedert.
1. Einzelförderung:
Die Einzelförderung umfaßt vollen oder teilweisen Gebührenerlaß, Beihilfen in
Form von Staatsstipendien und Freitischen in der Mensa. Mit dem Gesuch um
Einzelförderung sind vorzulegen:
a) ein selbstgeschriebener Lebenslauf,
b) eine Abschrift des Reifezeugnisses,
c) Zeugnisse von Zwischenprüfungen und Vorprüfungen aller Art,
d) mindestens 2 Gutachten von Dozenten sowie die Scheine über die mit schrift
lichen Arbeiten verbundenen Hebungen aus den letzten Semestern,
e) ein vom Finanzamt beglaubigter Vermögensnachweis,
f) Diensfzeugnisse der Gliederungen der Bewegung aus den letzten Semestern,
g) eine schriftl. Zustimmungserklärung des Vaters oder seines Stellvertreters,
h) eine Erklärung über die arische Abstammung,
i) das Anmeldebuch mit den eingetragenen Vorlesungen.
Meldeschluß für die Einzelförderung ist der 25. April 1940. Studierende, die in Kiel
bleiben, haben ihre vollständigen Gesuche schon am Ende des vorhergehenden
Semesters einzureichen. Nicht rechtzeitig eingereichte bzw. mangelhaft ausgefüllfe
und unvollständige Gesuche werden nicht berücksichtigt. (Einzelheiten siehe am
Anschlagsbrett.)
2. Planmäßige Förderung:
a) Kameradschaffsförderung:
Die Kameradschaffsförderung gewährt besonders befähigten ersten und
zweiten Semestern Erlaß der Sfudiengebühren und Unterrichtsgelder, Woh
nung, Verpflegung und die notwendigen Barbeihilfen.
b) Hochschulförderung:
Die Hochschulförderung unterstützt Studenten vom 3. Semester ab bis
zum Beginn der Examenssemesfer. Sie faßt wie die Kameradschaftsförde
rung alle für den Einzelnen erschließbaren Hilfsquellen zusammen und
ergänzt sie zur vollen wirtschaftlichen Sicherheit des Geförderten.
Die Volksdeutschen-Förderung gewährt im Rahmen der Hochschulförderung
Sfudienbeihilfen und langfristige Darlehen an Volksdeutsche Studenten
fremder Staatsangehörigkeit, die über die zuständigen Dienststellen vor
geschlagen werden.
c) Darlehnsförderung:
Die Darlehnsförderung gewährt Studierenden im letzten oder vorletzten
Semester vor dem Studienabschluß neben Gebührenerlaß Förderung in
Form von langfristigen Darlehn bis zu einem Höchstbetrag von 1200 RM.
Diese sind spätestens nach 8 Jahren zurückzuzahlen und zu einem nied
rigen Zinssatz zu verzinsen.
d) Reichsförderung:
Die Reichsförderung stellt im Rahmen des Reichsstudentenwerks eine
Spitzenförderung dar, der Kameraden aus dem Vortrupp des politischen
Studententums angehören sollen.
3- Nebenförderung:
Vorstudienförderung (Langemarckstudium):
In der Vorstudienförderung werden politisch bewährte und für ein Hoch
schulstudium geeignete Mitglieder der NSDAP, und ihrer Gliederungen
während der Vorbereitung auf die Zulassung zur Hochschule („Vorstudien
ausbildung“) unterstützt.
Sprechstunden der Abteilung Förderung siehe Anschlag.