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Die Stiftung „Deutsch-Nordische Burse“
Das Kameradschaftsheim der Deutsch-Nordischen Burse ist während der Zeit des Krieges
vom Marinewerftbauamt belegt.
Leibesübungen
A. Grundausbildung (Pflichtsport).
Für die körperliche Erziehung an der Universität ist durch die Hodisdiulsporfordnung
(Erlaß vom 30. Oktober 1934) folgende Regelung getroffen worden:
Jeder der Deutschen Studentenschaft angehörende Studierende ist verpflichtet, 3 Semester
(Studierende der Pharmazie 2 Semester) lang Leibesübungen zu treiben.
Die Ableistung dieser Sp'ortpflichf geschieht in Form der Grundausbildung in den ersten
drei Studiensemesfern.
1. Sportsemester: Hallenturnen (lstdg.); Geländelauf (lsfdg.); Boxen (Männer) [lstdg];
Gymnastik und Tanz (Frauen) [lstdg.]
2. Sporfsemester: Leichtathletik (2sfdg.); Kleinkaliberschießen (lstdg.);
3. Sportsemester: Mannschaffskampfspiele (2sfdg.) und Rettungsschwimmen (lstdg.).
Die Freischwimmerprüfung muß innerhalb der allgemeinen Körper-
ausbildung im 1. Semester nachgewiesen werden.
Am Ende jedes Sporfsemesters finden pflichtmäßige Leisfungsprü-
fungen statt.
Im Zweiten Trimester 1940 werden durchgeführt:
Das 1. Sportsemester mit Hallenturnen, Geländelauf, Boxen, Gymnastik.
Das 3. Sportsemester mit Mannschaftsspielen und Rettungsschwimmen.
Der Nachweis regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an der Grundausbildung ist
Voraussetzung für die Zulassung zum weiteren Studium vom 4. Semester ab und für
die Zulassung zum Studium der Leibesübungen und körperlichen Erziehung.
Die Teilnahme an der Grundausbildung wird bescheinigt auf der Grundkarte, die
beim Wechsel der Hochschule bzw. beim Belegen von Vorlesungen im 4. Studiensemester
als Ausweis vorzulegen ist. Auf der Grundkarfe wird die Teilnahme an den praktischen
Uebungen durch Eintragung von Punktzahlen vermerkt. Jede abgeleistete Uebungssfunde
wird mit 1 Punkt, jede bestandene Leisfungsprüfung mit 15—20 Punkten bewerfet.
In jedem Sportsemester müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden.
B. Die Lehrerausbildung auf dem Gebiete der körperlichen Erziehung-
Die Lehrerausbildung auf dem Gebiete der körperlichen Erziehung erfolgt am Hoch-
schulinstitut für Leibesübungen Kiel; ein Termin für Beginn der nächsten Ausbildung
ist noch nicht festgelegt.
Die Ausbildung steht offen:
1. Studierenden, die die wissenschaftliche Prüfung für das höhere Lehramt ab-
legen wollen,
2. Studienreferendaren(-innen) und Sfudienassessoren(-innen), die die Lehrbefähi
gung in dem Fach „Leibesübungen und körperliche Erziehung“ nachträglich er
werben wollen (Erweiterungsprüfung),
3. mit besonderer Genehmigung des Ministers:
a) Studierenden anderer Fakultäten, für die die Teilnahme an der Ausbildung
eine wesentliche Ergänzung für die Berufsausbildung ist,
b) Bewerbern(-innen), die bereits andere Lehrbefähigungen (nicht des höheren
Lehramts) besitzen,
c) Bewerberinnen, die technische Lehrerin werden und zunächst die Lehr
befähigung für Turnen erwerben wollen,
d) besonders befähigten Turnerinnen und Sportlerinnen, die sich als Lehrer
innen im freien Beruf betätigen wollen. Diese Bewerberinnen benöfig eI1
keine höhere Schulbildung.