Full text: (2. Trim. 1940)

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Voraussetzung für die Zulassung ist bei allen unter 1—3 genannten Bewerbern(-innen) 
der Nachweis arischer Abstammung sowie die körperliche und charakterliche Eignung. 
Die unter 1 und 3a genannten Studierenden haben die erfolgreiche Ableistung der 
Grundausbildung, die unter 2 und 3b—3d Genannten eine der Grundausbildung der 
Studierenden entsprechende körperliche Vorbildung nachzuweisen. Das Mindestalter 
für die Zulassung beträgt 18 Jahre. 
Die Studierenden der körperlichen Erziehung werden nach Ableistung der vollen 
Grundausbildung innerhalb der ersten beiden Studiensemester bereits nach dem 
2. Studiensemester zur lehrmäßigen Schulung zugelassen. 
Die abgeschlossene Ausbildung einer anerkannten Gymnastikschule wird der Grund- 
ausbildung gleichgesetzt. 
Diejenigen Bewerber(-innen), die keine Grundausbildung oder der Grundausbildung 
gleichgesetzte Vorbildung nachzuweisen vermögen, müssen sich einer Aufnahmeprüfung 
unterziehen. Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich 
für die Männer auf diejenigen Leistungen, die dem Grundschein der D. L. R. G., 
dem SA.-Wehrabzeichen und dem Reichssportabzeichen zugrunde liegen, 
für die Frauen auf diejenigen Leistungen, die dem Grundschein der D. L. R. G. 
und dem Reichssporfabzeichen zugrunde liegen. 
Die am Schluß der Ausbildung abzulegende Prüfung gilt für die unter 1 und 2 Ge 
nannten als Vorprüfung für die wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an höheren 
Schulen in dem Fach „Körperliche Erziehung“, für die Bewerber(-innen) unter 3b—d 
als Abschlußprüfung. Die durch die Abschlußprüfung erworbene Lehrbefähigung hat 
für die unter 3b und 3c Genannten nur in Verbindung mit anderen Lehrbefähigungen 
Gültigkeit. Den Bewerberinnen unter 3c wird daher das Zeugnis über die Prüfung 
er st nach Abschluß ihrer übrigen Berufsausbildung ausgehändigt. Für die unter 3d ge- 
aannten Bewerberinnen wird durch die Abschlußprüfung weder eine Lehrbefähigung für 
Schulen erworben, noch die Berechtigung zur Anstellung im Schuldienst ausgesprochen. 
Nach dem Erlaß des Reichsministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 
5 - 11. 1938 — K I 8128/1. 11. (b) — können befähigte Turnstudenten, die die wissen 
schaftliche Prüfung für das höhere Lehramt ablegen wollen und bei der Vorprüfung 
im Prüfungslager Neustrelitz mit „Gut“ bzw. „Sehr gut“ beurteilt werden, zur kosten 
losen Fortsetzung und Vollendung ihres Studiums an der Reichsakademie für Leibes 
übungen zu Berlin aufgenommen werden. 
* e Gebühren für den gesamten Ausbildungslehrgang betragen: 
a) für Studierende der Universität Kiel . . etwa RM. 150. 
b) für alle übrigen Teilnehmer(-innen) . . etwa RM. 240. 
Sportärztliche Untersuchungs- und Beratungsstelle 
Sportarzt: Dr. Wilhelm Meister, Med. Klinik, Tirpitzstr. 12, Zimmer 165a 
Sprechstunden: 
Für Studenten Montags von 16—17 Uhr 
Für Studentinnen .... Freitags von 16—17 Uhr 
Medizinische Univ.-Klinik, Tirpitzstr. 12, Zimmer 165a
	        
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