Studentenwerk Kiel
Diensfftelle des Reichsftudentenwerks
Oeff.-rechtl. Anstalt
Leiter: Referendar Wolfgang Schüler, Kiel, Lorentzendamm 23
Leitung und Geschäftsführung:
Kiel, Hospitalsfr. 21, F 2156
Sprechstunden: Montag bis Freitag . . . 10—14 Uhr
Sonnabend 10—12 Uhr
Das Studentenwerk Kiel hat die Aufgabe, jeder Volksdeutschen Begabung ohne Rück
sicht auf Herkunft und wirtschaftliche Kraft den Weg zur Hochschule und die Durch
führung des Studiums zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Studentenwerk Kiel als
Dienststelle des Reichsstudenfenwerks auf Grund des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1938
für die gesamte gesundheitliche und soziale Betreuung des Nachwuchses an den Hoch-
und Fachschulen im Gau Schleswig-Holstein verantwortlich.
Arbeitsgebiete des Studentenwerks Kiel:
A. Beratungsdienst:
Beratungsdienst des Reichsstudenfenwerks, Bezirksstelle Nordmark
Leiter: Dr. phil. W. Sondergeld
Dienststelle: Hamburg 36, Neue Rabenstraße 13, II. Stock, F 448788
Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat das Reichs
studentenwerk mit der Durchführung der Studienberatung beauftragt. Damit ist die
Abteilung Beratungsdienst die allein anerkannte Dienststelle, die in Zusammenarbeit
mit der Universität Auskunft erteilt und Beratung über sämtliche Studiengebiete, auch
solche der Technischen Hoch- und Fachschulen, durchführt. Damit wird allen Studierenden
und künftigen Studierenden Auskunft über alle Fragen der akademischen Ausbildung,
sowie über die akademischen Staatsprüfungen und die Gestaltung des Studiums er
teilt. Der Beratungsdienst vermittelt vor allem künftigen Studierenden ein genaues
Bild ihrer späteren Tätigkeit in ihrem gewünschten Beruf und gibt Hinweise für An
forderungen körperlicher und begabungsmäßiger Art. Diese Aufgabe erfüllt der Be
ratungsdienst in engster Fühlungnahme mit den Fakultäten, Instituten und Hochschul
lehrern, mit der Studentenschaft, der Studentenführung und den Fachschaften. Ebenso
werden Fragen der Lebenshaltungskosten und der vorhandenen Förderungsmöglich
keiten beantwortet.
Die Beratung erfolgt unentgeltlich. Eine persönliche Rücksprache ist stets erwünscht.
Sprechstunden im Studentenwerk Kiel, Hospitalsfr. 21, F 2156, Dienstag von 15—19 Uhr
nach besonderer Vereinbarung.
B. Förderung:
Voraussetzung für die Aufname in die Förderung ist neben wirtschaftlicher Bedürftig
keit nationalsozialistische Gesinnung, volle körperliche und geistige Gesundheit und
vorzügliche Eignung zu wissenschaftlicher Ausbildung und akademischem Beruf.
Die Bewerberum Förderung müssen Nationalsozialisten sein und ihre einwandfreie innere
Haltung durch den Einsatz in der Partei oder einer ihrer Gliederungen (NSDStB., HJ.,
SA., SS., NSFK., NSKK.), im Arbeitsdienst und Wehrdienst unter Beweis gestellt haben.
Für Abiturienten ist sowohl die Ableistung des Arbeitsdienstes (bzw. Ausgleichdienstes '
der Reichsstudentenführung), als auch des zweijährigen Wehrdienstes grundsätzliche
Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung.
Studentinnen werden nur in den Studiengängen gefördert, deren Berufsziel Frauen
zugänglich ist, und nur in dem Ausmaße, wie es dem Anteil der Frauen an den
akademischen Berufsplätzen entspricht.
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