Full text: (1. Trim. 1940)

Studentenwerk Kiel 
Diensfftelle des Reichsftudentenwerks 
Oeff.-rechtl. Anstalt 
Leiter: Referendar Wolfgang Schüler, Kiel, Lorentzendamm 23 
Leitung und Geschäftsführung: 
Kiel, Hospitalsfr. 21, F 2156 
Sprechstunden: Montag bis Freitag . . . 10—14 Uhr 
Sonnabend 10—12 Uhr 
Das Studentenwerk Kiel hat die Aufgabe, jeder Volksdeutschen Begabung ohne Rück 
sicht auf Herkunft und wirtschaftliche Kraft den Weg zur Hochschule und die Durch 
führung des Studiums zu ermöglichen. Darüber hinaus ist das Studentenwerk Kiel als 
Dienststelle des Reichsstudenfenwerks auf Grund des Reichsgesetzes vom 6. Juli 1938 
für die gesamte gesundheitliche und soziale Betreuung des Nachwuchses an den Hoch- 
und Fachschulen im Gau Schleswig-Holstein verantwortlich. 
Arbeitsgebiete des Studentenwerks Kiel: 
A. Beratungsdienst: 
Beratungsdienst des Reichsstudenfenwerks, Bezirksstelle Nordmark 
Leiter: Dr. phil. W. Sondergeld 
Dienststelle: Hamburg 36, Neue Rabenstraße 13, II. Stock, F 448788 
Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat das Reichs 
studentenwerk mit der Durchführung der Studienberatung beauftragt. Damit ist die 
Abteilung Beratungsdienst die allein anerkannte Dienststelle, die in Zusammenarbeit 
mit der Universität Auskunft erteilt und Beratung über sämtliche Studiengebiete, auch 
solche der Technischen Hoch- und Fachschulen, durchführt. Damit wird allen Studierenden 
und künftigen Studierenden Auskunft über alle Fragen der akademischen Ausbildung, 
sowie über die akademischen Staatsprüfungen und die Gestaltung des Studiums er 
teilt. Der Beratungsdienst vermittelt vor allem künftigen Studierenden ein genaues 
Bild ihrer späteren Tätigkeit in ihrem gewünschten Beruf und gibt Hinweise für An 
forderungen körperlicher und begabungsmäßiger Art. Diese Aufgabe erfüllt der Be 
ratungsdienst in engster Fühlungnahme mit den Fakultäten, Instituten und Hochschul 
lehrern, mit der Studentenschaft, der Studentenführung und den Fachschaften. Ebenso 
werden Fragen der Lebenshaltungskosten und der vorhandenen Förderungsmöglich 
keiten beantwortet. 
Die Beratung erfolgt unentgeltlich. Eine persönliche Rücksprache ist stets erwünscht. 
Sprechstunden im Studentenwerk Kiel, Hospitalsfr. 21, F 2156, Dienstag von 15—19 Uhr 
nach besonderer Vereinbarung. 
B. Förderung: 
Voraussetzung für die Aufname in die Förderung ist neben wirtschaftlicher Bedürftig 
keit nationalsozialistische Gesinnung, volle körperliche und geistige Gesundheit und 
vorzügliche Eignung zu wissenschaftlicher Ausbildung und akademischem Beruf. 
Die Bewerberum Förderung müssen Nationalsozialisten sein und ihre einwandfreie innere 
Haltung durch den Einsatz in der Partei oder einer ihrer Gliederungen (NSDStB., HJ., 
SA., SS., NSFK., NSKK.), im Arbeitsdienst und Wehrdienst unter Beweis gestellt haben. 
Für Abiturienten ist sowohl die Ableistung des Arbeitsdienstes (bzw. Ausgleichdienstes ' 
der Reichsstudentenführung), als auch des zweijährigen Wehrdienstes grundsätzliche 
Voraussetzung für die Aufnahme in die Förderung. 
Studentinnen werden nur in den Studiengängen gefördert, deren Berufsziel Frauen 
zugänglich ist, und nur in dem Ausmaße, wie es dem Anteil der Frauen an den 
akademischen Berufsplätzen entspricht. 
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