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für die gesamte gesundheitliche und soziale Betreuung des Nachwuchses an den Hoch-
und Fachschulen im Gau Schleswig-Holstein verantwortlich.
Arbeitsgebiete des Studentenwerks Kiel:
A. Beratungsdienst:
Bezirksstelle Nordmark der Abteilung Beratungsdienst des Reichsstudentenwerks,
Unterabteilung Kiel, Hospitalstr. 21, F 2156.
Bezirksberater: Dr. Sondergeld
Sprechstunde: Siehe Anschlag am Schwarzen Brett
Auf Grund eines Ueberelnkommens zwischen dem Reichsarbeitsministerium und dem
Reichserziehungsministerium führt der Beratungsdienst des Reichsstudentenwerks die
Studienberatung durch. Neben der allgemeinen Beratung von Personen, die sich zum
Studium entschlossen haben, erhält der junge Student im Beratungsdienst Auskunft
über die Gestaltung des Studiums und der hierauf aufbauenden Spezialberufe.
B. Gesundheitsdienst:
Der studentische Gesundheitsdienst gliedert sich in die Pflichtuntersuchung, die
studentische Krankenversorgung (SKV), die Gesundheitsförderung und die Unfall
versicherung.
1. Pflichtuntersuchung:
Entsprechend den Aufgaben der Hochschulen des nationalsozialistischen Staates,
nicht nur Arbeitsstätten eng umgrenzter Fachwissenschaften zu sein, sondern
Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung zur Heranreifung eines
erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung geeigneten akademischen Nach
wuchses, zeigt es sich als unerläßlich, die Auslese für das Hochschulstudium nach
gesundheitspolifischen Gesichtspunkten zu treffen. Die Pflichfunfersuchungen
bilden daher nicht nur die Grundlage des studentischen Gesundheitsdienstes,
sondern sie sind vielmehr Voraussetzung für die Zulassung zum Hochschul-
• Studium überhaupt.
Die Durchführung der Pflichtuntersuchung erfolgt durch das Studentenwerk in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Volksgesundheit der NSDAP. Die zur Unter
suchung verpflichteten Studierenden werden zu Beginn des Semesters durch An
schlag am Schwarzen Brett bekanntgegeben und außerdem schriftlich zum Unter
suchungstermin geladen. Nichterscheinen zieht Streichung des Semesters nach sich.
Ueber die Teilnahme an der Pflichtuntersudiung wird eine Untersuchungs
bescheinigung ausgestellt, die auf dem Sfudentenwerk abzuholen ist und bei der
Immatrikulation vorgelegt werden muß. Die Pflichtuntersuchungen werden vor
oder zu Beginn des 1. und 5. Semesters vorgenommen.
2. Studentische Krankenversorgung (SKV):
Jeder Studierende wird mit seiner Immatrikulation zwangsweise Mitglied der
studentischen Krankenversorgung.
Zur Behandlung können aufgesucht werden die Studentensprechsfunden der
Universitätskliniken sowie die der KVD angeschlossenen Aerzte der Stadt.
Satzungen und Leistungspflicht der SKV siehe Anschlag 1
3. Gesundheitsförderung:
Aufgabe der Gesundheitsförderung ist es, die versicherungsmäßig beschränkten
Leistungen der studentischen Krankenversorgung (SKV) in besonderen Krank
heitsfällen zu ergänzen. Für die Inanspruchnahme der Gesundheitsförderung
ist der Nachweis der persönlichen Bedürftigkeit und Förderungswürdigkeit des
Erkrankten erforderlich.