Full text: (SS 1938)

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Das Studentenwerk Kiel hat seinen Sitz in Kiel, Hospitalstr. 21. Es ist ein eingetragener 
Verein und Zweigstelle des Reichsstudentenwerks Berlin, öffentl.-rechtl. Anstalt. 
Die Organe des Studentenwerks sind: 
1. der Vorstand, bestehend aus einem Dozenten und dem vom Studenten- 
führer ernannten studentischen Leiter; 
2. der Verwaltungsrat, bestehend aus dem Rektor, Vertretern der Dozenten 
schaft, Angehörigen der Wirtschaft, dem Führer der Studentenschaft und 
von ihm ernannten Studenten; 
3. die Mitgliederversammlung. 
Die Sprechstunden der einzelnen Aemter werden durch Anschlag am schwarzen Brett 
(Universität, Mensa, Studentenwerk) bekanntgegeben. 
Schulungslager Buchenhagen 
Das an der Außenförde gelegene Sdiulungslager Buchenhagen (Kitzeberg, F 8385) steht 
insbesondere für die politische Sdiulungs- und Facharbeit der Studentenführung zur 
Verfügung. 
Christian-Albrecht-Haus an der Universität Kiel 
Das Christian-Albrecht-Haus (Niemannsweg 152, F 6083) wird von dem Studenten 
führer der Universität Peter Mäckelmann geführt. Es ist das Wohnheim der Kame 
radschaften Nordschleswig, Haßmoor und Barsbek sowie eines Teiles der Amtsleiter 
der örtlichen Studentenführung. Aufnahmen erfolgen nur durch den Studentenführer. 
Die Stiftung »Deutsch-Nordische Burse“ 
Die „Deutsch-Nordische Burse“ ist ein Kameradschaftsheim mit besonderer volkspoliti 
scher Zielsetzung. Studenten aus den auslanddeufschen Siedlungsgebieten werden mit 
reichsdeutsdien zu einer festen Lebens- und Arbeitsgemeinschaft zusammengefaßt. 
Gesuche um Aufnahme aus Nordschleswig finden besondere Berücksichtigung. 
Die Schulungsarbeit umfaßt die volkspolitischen Fragen in ihrer Gesamtheit und wird 
durch eine besondere nordschleswigsche Arbeitsgemeinschaft ergänzt. 
Gesuche sind spätestens zwei Monate vor Semesterbeginn an die Deutsch-Nordische 
Burse, Kiel, Düsternbrook 14, zu richten. 
Pflichtmäßige Leibesübungen 
Für die körperliche Erziehung an den Universitäten und Hochschulen ist durch die 
Hochschulsportordnung (Erlaß vom 30. Okt. 1934) folgende Regelung getroffen worden: 
Jeder der Deutschen Studentenschaft angehörende Student (Studentin) ist verpflichtet, 
3 Semester (Studierende der Pharmazie 2 Semester) lang Leibesübungen zu treiben. 
Die Ableistung dieser Sportpflicht geschieht in Form der Grundausbildung in den ersten 
drei Studiensemestern (Teilnahme an praktischen Uebungen und Leistungsprüfungen). 
1- Semester: Allgemeine Körperausbildung, Geländelauf (Männer und Frauen), Boxen 
(Männer), Gymnastik und Tanz (Frauen) wöchentlich 3 Stunden. 
Am Ende des Semesters finden Geländelauf-Wettkampf und Prüfungs 
turnen statt.
	        
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