Full text: (SS 1938)

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III. Gesundheitsförderung: 
Die Aufgabe der Gesundheitsförderung ist es, die versicherungsmäßig beschränkten 
Leistungen der studentischen Krankenversorgung (SKV) in besonderen Krankheits 
fällen zu ergänzen. Die Ergänzung ist an den Nachweis der persönlichen Bedürftig 
keit und die Förderungswürdigkeit des Erkrankten gebunden. Sie hat als Einzel 
hilfe zu gelten. 
Anträge auf Verschickung in eine Tuberkuloseheilstätte sind ausnahmslos an das 
örtliche Studentenwerk zu richten. 
IV. Unfallversicherung: 
Die studentische Unfallversicherung ist eine Zwangsversicherung. Es müssen ihr 
daher alle immatrikulierten Studierenden angehören. 
Unfallmeldungen sind auf vorgeschriebenen Formblättern umgehend an das ört 
liche Studentenwerk zu richten, das sie mit der Bestätigung über die erfolgte 
Prämienzahlung an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet. 
V. Gesundheitspolitische Arbeit: 
Entsprechend den Aufgaben der Hochschulen des nationalsozialistischen Staates, 
nicht nur Arbeitsstätten engumgrenzter Fachwissenschaften zu sein, sondern 
Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung zur Heranreifung eines 
erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung geeigneten akademischen Nach 
wuchses, zeigt es sich als unerläßlich, die Auslese für das Hochschulstudium auch 
nach gesundheitspolitischen Gesichtspunkten zu treffen. 
Dieser gesundheitlichen Auslese dienen die im 1. und 5. Semester in Zusammen 
hang mit dem Amt für Volksgesundheit der ; NSDAP. durchgeführten Pflicht 
untersuchungen. 
C. Wirtschaftseinrichtungen 
Die Benutzung der Wirtschaffseinrichtungen des Sfudentenwerks ist jedem Studierenden 
gestattet. Das Studentenwerk unterhält nachstehende Einrichtungen: 
1. Mensa. Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Düsternbrook 2. 
Es wird Mittag- und Abendessen verabfolgt. Tischzeit tägl. von 12—14‘/a Uhr, 
Abendessen von 18 l /2—21 Uhr. Preis des Mittagessens: Eintopf 50 Rpfg., 
Sfammessen 60 Rpfg., Einzelessen 65 Rpfg. Preis des Abendessens 55 Rpfg. 
2. Erfrischungsraum. Er befindet sich ebenfalls in den Räumen der Seeburg. 
Der Studierende kann zu jeder Tageszeit die verschiedensten Getränke, 
Backwaren, Zigaretten usw. erhalten. 
3. Vergünstigungen. Durch das Theaferamt werden den Studierenden ver 
billigte Plätze im Stadttheater und Schauspielhaus vermittelt. Bel Ver 
anstaltungen des Vereins der Musikfreunde. Die Ermäßigung beträgt 
40—60 Prozent. 
4. Wohnungsamt. Vermittlung von Wohnungen durch das Quartieramt der 
Stadt Kiel (Rathaus, Zimmer 315). 
5. Arbeitsvermittlung. Das Arbeitsamt gibt den Studierenden die Möglichkeit, 
neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachzugehen und vermittelt die 
entsprechenden Stellen. Auch In den Ferien. 
6. Kurzfristige Darlehnskasse. Studierende, die in augenblicklicher Not sind, 
können durch die kurzfristige Darlehnskasse auf vier Wochen Geldbeträge 
gegen Bürgschaft zu niedrigem Zinssatz erhalten. Rückzahlung hat grund 
sätzlich innerhalb vier Wochen zu erfolgen. Die Aufnahme eines kurz 
fristigen Darlehns ist jederzeit möglich.
	        
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