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III. Gesundheitsförderung:
Die Aufgabe der Gesundheitsförderung ist es, die versicherungsmäßig beschränkten
Leistungen der studentischen Krankenversorgung (SKV) in besonderen Krankheits
fällen zu ergänzen. Die Ergänzung ist an den Nachweis der persönlichen Bedürftig
keit und die Förderungswürdigkeit des Erkrankten gebunden. Sie hat als Einzel
hilfe zu gelten.
Anträge auf Verschickung in eine Tuberkuloseheilstätte sind ausnahmslos an das
örtliche Studentenwerk zu richten.
IV. Unfallversicherung:
Die studentische Unfallversicherung ist eine Zwangsversicherung. Es müssen ihr
daher alle immatrikulierten Studierenden angehören.
Unfallmeldungen sind auf vorgeschriebenen Formblättern umgehend an das ört
liche Studentenwerk zu richten, das sie mit der Bestätigung über die erfolgte
Prämienzahlung an die Versicherungsgesellschaft weiterleitet.
V. Gesundheitspolitische Arbeit:
Entsprechend den Aufgaben der Hochschulen des nationalsozialistischen Staates,
nicht nur Arbeitsstätten engumgrenzter Fachwissenschaften zu sein, sondern
Stätten geistiger, charakterlicher und politischer Bildung zur Heranreifung eines
erbgesunden, geistig und körperlich zur Führung geeigneten akademischen Nach
wuchses, zeigt es sich als unerläßlich, die Auslese für das Hochschulstudium auch
nach gesundheitspolitischen Gesichtspunkten zu treffen.
Dieser gesundheitlichen Auslese dienen die im 1. und 5. Semester in Zusammen
hang mit dem Amt für Volksgesundheit der ; NSDAP. durchgeführten Pflicht
untersuchungen.
C. Wirtschaftseinrichtungen
Die Benutzung der Wirtschaffseinrichtungen des Sfudentenwerks ist jedem Studierenden
gestattet. Das Studentenwerk unterhält nachstehende Einrichtungen:
1. Mensa. Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Düsternbrook 2.
Es wird Mittag- und Abendessen verabfolgt. Tischzeit tägl. von 12—14‘/a Uhr,
Abendessen von 18 l /2—21 Uhr. Preis des Mittagessens: Eintopf 50 Rpfg.,
Sfammessen 60 Rpfg., Einzelessen 65 Rpfg. Preis des Abendessens 55 Rpfg.
2. Erfrischungsraum. Er befindet sich ebenfalls in den Räumen der Seeburg.
Der Studierende kann zu jeder Tageszeit die verschiedensten Getränke,
Backwaren, Zigaretten usw. erhalten.
3. Vergünstigungen. Durch das Theaferamt werden den Studierenden ver
billigte Plätze im Stadttheater und Schauspielhaus vermittelt. Bel Ver
anstaltungen des Vereins der Musikfreunde. Die Ermäßigung beträgt
40—60 Prozent.
4. Wohnungsamt. Vermittlung von Wohnungen durch das Quartieramt der
Stadt Kiel (Rathaus, Zimmer 315).
5. Arbeitsvermittlung. Das Arbeitsamt gibt den Studierenden die Möglichkeit,
neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachzugehen und vermittelt die
entsprechenden Stellen. Auch In den Ferien.
6. Kurzfristige Darlehnskasse. Studierende, die in augenblicklicher Not sind,
können durch die kurzfristige Darlehnskasse auf vier Wochen Geldbeträge
gegen Bürgschaft zu niedrigem Zinssatz erhalten. Rückzahlung hat grund
sätzlich innerhalb vier Wochen zu erfolgen. Die Aufnahme eines kurz
fristigen Darlehns ist jederzeit möglich.