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D. Führungsdienst der Nordmark
Landsfelle des deutschen Führungsdiensfes im Reichsstudentenwerk. — Als Führer
kommen Studierende aller Fakultäten in Frage, welche die nötigen Ortskenntnisse be
sitzen. Bevorzugt werden Sprachenkundige zur Führung von Ausländern.
Das Studentenwerk Kiel hat seinen Sitz in Kiel, Hospitalstr. 21. Es ist ein eingetragener
Verein und Zweigverein des Reichsstudenfenwerks Berlin, öffentl.-rechtl. Anstalt.
Die Organe des Sfudentenwerks sind:
1. der Vorstand, bestehend aus einem Dozenten und dem vom Führer der
Studentenschaft ernannten studentischen Leiter;
2. der Verwaltungsrat, bestehend aus dem Rektor, Vertretern der Dozenten
schaft, Angehörigen der Wirtschaft, dem Führer der Studentenschaft und
von ihm ernannten Studenten;
3. die Mitgliederversammlung.
Die Sprechstunden der einzelnen Aemter werden durch Anschlag am schwarzen Brett
(Universität, Mensa, Studentenwerk) bekanntgegeben. Sämtliche Gesuche müssen bis zu
den angegebenen Terminen bei den Sachbearbeitern eingereicht werden. Später ein
laufende und unvollständige Gesuche finden keine Berücksichtigung.
Schulungslager Buchenhagen
Das an der Außenförde gelegene Schulungslager Buchenhagen (Kifzeberg, F 8385) steht
insbesondere für die politische Schulungs- und Facharbeit der N. S.D.-Studentenbunds-
Gruppe und der Studentenschaft zur Verfügung.
Christian-Albrecht-Haus an der Universität Kiel
Das Christian-Albrecht-Haus (Niemannsweg 152, F 6083) ist das Führerhaus des
N. S. D. St. B. Dort sollen vor allem diejenigen Kameraden wohnen, die aktiv in der
studentischen Arbeit stehen. Das Führerhaus hat darüber hinaus die Aufgabe, den
Führernachwuchs für die studentischen Organisationen heranzubilden. Die Aufnahmen
erfolgen allein durch den N.S.D. St. B.-Gruppenführer.
Die Stiftung „Deutsch-Nordische Burse“
Die „Deutsch-Nordische Burse“ ist ein Kameradschaffsheim mit besonderer volkspoliti
scher Zielsetzung. Studenten aus den auslanddeutschen Siedlungsgebieten werden mit
reichsdeutschen zu einer festen Lebens- und Arbeitsgemeinschaft zusammengefaßt.
Gesuche um Aufnahme aus Nordschleswig finden besondere Berücksichtigung.
Die Schulungsarbeit umfaßt die volkspolitischen Fragen in ihrer Gesamtheit und wird
durch eine besondere nordschleswigsche Arbeitsgemeinschaft ergänzt.
Gesuche sind spätestens zwei Monate vor Semesterbeginn an die Deutsch-Nordische
Burse, Kiel, Düsternbrook 14, zu richten.
Pflichtmäßige Leibesübungen
Für die körperliche Erziehung an den Universitäten und Hochschulen ist durch die
Hochschulsportordnung (Erlaß vom 30. Okt. 1934) folgende Regelung getroffen worden:
Jeder der Deutschen Studentenschaft angehörende Student (Studentin) ist verpflichtet,
3 Semester lang Leibesübungen zu treiben.