Full text: (SS 1937)

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D. Führungsdienst der Nordmark 
Landsfelle des deutschen Führungsdiensfes im Reichsstudentenwerk. — Als Führer 
kommen Studierende aller Fakultäten in Frage, welche die nötigen Ortskenntnisse be 
sitzen. Bevorzugt werden Sprachenkundige zur Führung von Ausländern. 
Das Studentenwerk Kiel hat seinen Sitz in Kiel, Hospitalstr. 21. Es ist ein eingetragener 
Verein und Zweigverein des Reichsstudenfenwerks Berlin, öffentl.-rechtl. Anstalt. 
Die Organe des Sfudentenwerks sind: 
1. der Vorstand, bestehend aus einem Dozenten und dem vom Führer der 
Studentenschaft ernannten studentischen Leiter; 
2. der Verwaltungsrat, bestehend aus dem Rektor, Vertretern der Dozenten 
schaft, Angehörigen der Wirtschaft, dem Führer der Studentenschaft und 
von ihm ernannten Studenten; 
3. die Mitgliederversammlung. 
Die Sprechstunden der einzelnen Aemter werden durch Anschlag am schwarzen Brett 
(Universität, Mensa, Studentenwerk) bekanntgegeben. Sämtliche Gesuche müssen bis zu 
den angegebenen Terminen bei den Sachbearbeitern eingereicht werden. Später ein 
laufende und unvollständige Gesuche finden keine Berücksichtigung. 
Schulungslager Buchenhagen 
Das an der Außenförde gelegene Schulungslager Buchenhagen (Kifzeberg, F 8385) steht 
insbesondere für die politische Schulungs- und Facharbeit der N. S.D.-Studentenbunds- 
Gruppe und der Studentenschaft zur Verfügung. 
Christian-Albrecht-Haus an der Universität Kiel 
Das Christian-Albrecht-Haus (Niemannsweg 152, F 6083) ist das Führerhaus des 
N. S. D. St. B. Dort sollen vor allem diejenigen Kameraden wohnen, die aktiv in der 
studentischen Arbeit stehen. Das Führerhaus hat darüber hinaus die Aufgabe, den 
Führernachwuchs für die studentischen Organisationen heranzubilden. Die Aufnahmen 
erfolgen allein durch den N.S.D. St. B.-Gruppenführer. 
Die Stiftung „Deutsch-Nordische Burse“ 
Die „Deutsch-Nordische Burse“ ist ein Kameradschaffsheim mit besonderer volkspoliti 
scher Zielsetzung. Studenten aus den auslanddeutschen Siedlungsgebieten werden mit 
reichsdeutschen zu einer festen Lebens- und Arbeitsgemeinschaft zusammengefaßt. 
Gesuche um Aufnahme aus Nordschleswig finden besondere Berücksichtigung. 
Die Schulungsarbeit umfaßt die volkspolitischen Fragen in ihrer Gesamtheit und wird 
durch eine besondere nordschleswigsche Arbeitsgemeinschaft ergänzt. 
Gesuche sind spätestens zwei Monate vor Semesterbeginn an die Deutsch-Nordische 
Burse, Kiel, Düsternbrook 14, zu richten. 
Pflichtmäßige Leibesübungen 
Für die körperliche Erziehung an den Universitäten und Hochschulen ist durch die 
Hochschulsportordnung (Erlaß vom 30. Okt. 1934) folgende Regelung getroffen worden: 
Jeder der Deutschen Studentenschaft angehörende Student (Studentin) ist verpflichtet, 
3 Semester lang Leibesübungen zu treiben.
	        
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