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4. mindestens 2 Gutachten von Dozenten sowie die Scheine über die mit schriftlichen
Arbeiten verbundenen Uebungen aus dem letzten Semester;
5. eine Bescheinigung des Finanzamts, daß der Bewerber des Gebührenerlasses
bedürftig ist;
6 eine schriftliche Zustimmungserklärung des Vaters oder seines Vertreters;
7. die Erklärung über die arische Abstammung;
8. Dienstzeugnisse über Werkhalbjahr bezw. Arbeitsdienst und des Wehrverbandes
bezw. des SA-Hochschulamtes.
Gesuche, denen die in Ziffern 1—8 bezeichneten Papiere nicht beiliegen, haben
keine Aussicht auf Berücksichtigung.
Schulungslager Buchenhagen
Das an der Außenförde gelegene Schulungslager Buchenhagen steht für Gemeinschafts
veranstaltungen der Universität, insbesondere für die Fachschaftsarbeit der Studenten
schaft und für die politische Schulungsarbeit des NSDStB. zur Verfügung. Im Sommer
semester 1936 werden verschiedene Seminare und Uebungen, auf die im Vorlesungs
verzeichnis hingewiesen ist, in Buchenhagen abgehalten werden.
Christian-Albrecht-Haus an der Universität Kiel
Das Christian-Albrecht-Haus (Niemannsweg 152, F 6083) ist das Kameradschaftshaus
der Amtsleiter der Kieler Studentenschaft und ihres Nachwuchses. Es ist insbesondere
Träger der in den Fachschaften zu leistenden Erneuerungsarbeit an der Hochschule.
Zur Aufnahme ist politische Schulung, wissenschaftliches Können sowie Eignung zur
Uebernahme von Verantwortung Voraussetzung. Die Semesterzahl und die wirtschaft
liche Lage des Bewerbers spielen bei der Aufnahme keine Rolle. Die genauen Auf
nahmebedingungen sind bei dem Führer des Hauses zu erfahren.
Die Stiftung „Deutsch-Nordische Burse“
Die „Deutsch-Nordische Burse“ ist ein Kameradschaftsheim mit besonderer volkspoliti-
scher Zielsetzung. Studenten aus den auslanddeutschen Siedlungsgebieten werden mit
reichsdeutschen zu einer festen Lebens- und Arbeitsgemeinschaft zusammengefaßt.
Gesuche um Aufnahme aus Nordschleswig finden besondere Berücksichtigung.
Die Schulungsarbeit umfaßt die volkspolitischen Fragen in ihrer Gesamtheit und wird
durch eine besondere nordschleswigsche Arbeitsgemeinschaft ergänzt.
Gesuche sind spätestens zwei Monate vor Semesterbeginn an die Deutsch-Nordische
Burse, Kiel, Düsternbrook 14, zu richten.
Das theologische Studienhaus, Julius-Kögel-Stift,
ist ein Heim, das tüchtigen und bedürftigen Studenten der Theologie, in erster Linie
Schleswig-Holsteinern, zu geringem Preis Wohnung und Förderung im Studium ge
währt. Nähere Auskunft erteilt der Dekan der Theologischen Fakultät. Aufnahme
gesuche sind bis zum 15. Februar bezw. 15. Juli an diesen einzureichen.
Pflichtmäßige Leibesübungen
Für die körperliche Erziehung an den Universitäten und Hochschulen ist durch die
Hochschulsporfordnung (Erlaß vom 30. Okt. 1934) folgende Regelung getroffen worden:
Jeder der Deutschen Studentenschaft angehörende Student (Studentin) ist verpflichtet,
3 Semester lang Leibesübungen zu treiben (Studierende der Pharmazie nur 2 Semester).
Die Ableistung dieser Sportpflicht geschieht in Form der Grundausbildung in den ersten
drei Studiensemestern (Teilnahme an praktischen Uebungen und Leistungsprüfungen).