Full text: (SS 1935)

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II. Studentischer Gesundheitsdienst 
Er gliedert sich in: 
1. Pflichtuntersuchung 
2. Krankenkasse 
3. Krankenfürsorge 
4. Unfallversicherung 
5. Gesundheitspolitische Arbeit. 
Das Studentenwerk Kiel e. V. hat seinen Sitz in Kiel, Hospitalstr. 21. Es ist ein 
eingetragener Verein und Mitglied des Deutschen Studentenwerks Dresden. 
Die Organe des Vereins sind: 
1. Der Vorstand, bestehend aus einem Dozenten und dem vom Führer der 
Studentenschaft ernannten studentischen Leiter. 
2. Der Verwaltungsraf, bestehend aus dem Rektor, Vertretern der Dozenten 
schaft, dem Führer der Studentenschaft und von ihm ernannten Studenten 
und Angehörigen der Wirtschaft. 
3. Die Mitgliederversammlung. 
Abteilungen des Studentenwerks 
Ä. Wirtschaftseinrichtungen 
Die Benutzung der Wirtschaftseinrichfungen des Studentenwerks ist jedem 
Studierenden gestattet. Das Studentenwerk hat nachstehende Wirtschaftseinrichtungen: 
1. Mensa. Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Düsternbrook 2. 
Es wird Mittag- und Abendessen verabfolgt. Tischzeit tägl. von 12—15 Uhr, 
Abendessen von I8V2—21 Uhr. Preis des Mittagessens: Stammessen 55 Rpfg., 
Einzelessen 60 Rpfg. Preis des Abendessens 45 Rpfg. 
2. Erfrischungsraum. Er befindet sich ebenfalls in den Räumen der See 
burg. Der Studierende kann zu jeder Tageszeit die verschiedensten Ge 
tränke, Backwaren, Zigaretten usw. erhalten. 
3. Vergünstigungen. Durch das Theateramt werden den Studierenden ver 
billigte Plätze im Stadttheater und Schauspielhaus vermittelt. Die Er 
mäßigung beträgt 40—60 Prozent. 
4. Wohnungsamt. Das Studentenwerk vermittelt den Studierenden zu Be 
ginn eines jeden Semesters billige und gute Wohnungen. Näheres siehe 
Anschlag. 
5. Arbeitsvermittlung. Das Arbeitsamt gibt den Studierenden die Mög 
lichkeit, neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachzugehen und ver 
mittelt die entsprechenden Stellen. 
B. Fürsorgeeinrichtungen 
1. Kurzfristige Darlehnskasse. Studierende, die in augenblicklicher Not 
sind, können durch die kurzfristige Darlehnskasse auf vier Wochen Geld 
beträge gegen Bürgschaft zu niedrigem Zinssatz erhalten. Rückzahlung hat 
grundsätzlich innerhalb vier Wochen zu erfolgen. Die Aufnahme eines 
kurzfristigen Darlehns ist jederzeit möglich. 
2. Einzelfürsorge. In Not geratenen Studierenden können aus der Einzel 
fürsorge kleinere Beträge einmalig gewährt werden. 
Einreichungstermine: 
Für Kameradschaffsförderung. . 5 Tage nach Semesterbeginn 
Für Studienförderung 5 Tage nach Semesterbeginn 
Für langfristige Darlehnskasse: Zu Semesterbeginn 
Termine für die Entscheidungen der Darlehnskasse: 
ca. 3 Wochen nach Semesterbeginn
	        
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