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II. Studentischer Gesundheitsdienst
Er gliedert sich in:
1. Pflichtuntersuchung
2. Krankenkasse
3. Krankenfürsorge
4. Unfallversicherung
5. Gesundheitspolitische Arbeit.
Das Studentenwerk Kiel e. V. hat seinen Sitz in Kiel, Hospitalstr. 21. Es ist ein
eingetragener Verein und Mitglied des Deutschen Studentenwerks Dresden.
Die Organe des Vereins sind:
1. Der Vorstand, bestehend aus einem Dozenten und dem vom Führer der
Studentenschaft ernannten studentischen Leiter.
2. Der Verwaltungsraf, bestehend aus dem Rektor, Vertretern der Dozenten
schaft, dem Führer der Studentenschaft und von ihm ernannten Studenten
und Angehörigen der Wirtschaft.
3. Die Mitgliederversammlung.
Abteilungen des Studentenwerks
Ä. Wirtschaftseinrichtungen
Die Benutzung der Wirtschaftseinrichfungen des Studentenwerks ist jedem
Studierenden gestattet. Das Studentenwerk hat nachstehende Wirtschaftseinrichtungen:
1. Mensa. Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Düsternbrook 2.
Es wird Mittag- und Abendessen verabfolgt. Tischzeit tägl. von 12—15 Uhr,
Abendessen von I8V2—21 Uhr. Preis des Mittagessens: Stammessen 55 Rpfg.,
Einzelessen 60 Rpfg. Preis des Abendessens 45 Rpfg.
2. Erfrischungsraum. Er befindet sich ebenfalls in den Räumen der See
burg. Der Studierende kann zu jeder Tageszeit die verschiedensten Ge
tränke, Backwaren, Zigaretten usw. erhalten.
3. Vergünstigungen. Durch das Theateramt werden den Studierenden ver
billigte Plätze im Stadttheater und Schauspielhaus vermittelt. Die Er
mäßigung beträgt 40—60 Prozent.
4. Wohnungsamt. Das Studentenwerk vermittelt den Studierenden zu Be
ginn eines jeden Semesters billige und gute Wohnungen. Näheres siehe
Anschlag.
5. Arbeitsvermittlung. Das Arbeitsamt gibt den Studierenden die Mög
lichkeit, neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachzugehen und ver
mittelt die entsprechenden Stellen.
B. Fürsorgeeinrichtungen
1. Kurzfristige Darlehnskasse. Studierende, die in augenblicklicher Not
sind, können durch die kurzfristige Darlehnskasse auf vier Wochen Geld
beträge gegen Bürgschaft zu niedrigem Zinssatz erhalten. Rückzahlung hat
grundsätzlich innerhalb vier Wochen zu erfolgen. Die Aufnahme eines
kurzfristigen Darlehns ist jederzeit möglich.
2. Einzelfürsorge. In Not geratenen Studierenden können aus der Einzel
fürsorge kleinere Beträge einmalig gewährt werden.
Einreichungstermine:
Für Kameradschaffsförderung. . 5 Tage nach Semesterbeginn
Für Studienförderung 5 Tage nach Semesterbeginn
Für langfristige Darlehnskasse: Zu Semesterbeginn
Termine für die Entscheidungen der Darlehnskasse:
ca. 3 Wochen nach Semesterbeginn