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Abteilungen des Studentenwerks
A. Wirtschaftseinrichtungen
Die Benutzung der Wirtschaftseinrichtungen des Sfudentenwerks ist jedem
Studierenden gestattet. Das Studentenwerk hat nachstehende Wirtschaftseinrichtungen:
1. Mensa. Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Düsternbrook 2.
Es wird Mittag- und Abendessen verabfolgt. Tischzeit tägl. von 12—15 Uhr,
Abendessen von 1872—21 Uhr. Preis des Mittagessens: Stammessen 55 Pfg.,
Eintopfgericht 45 Pfg. Preis des Abendessens 45 Pfg.
2. Erfrischungsraum. Er befindet sich ebenfalls in den Räumen der See
burg. Der Studierende kann zu jeder Tageszeit die verschiedensten Ge
tränke, Badewaren, Zigaretten usw. erhalten.
3. Vergünstigungen. Durch das Theateramt werden den Studierenden ver
billigte Plätze im Stadttheater und Schauspielhaus vermittelt. Die Er
mäßigung beträgt 40—60 Prozent.
4. Wohnungsamt. Das Studentenwerk vermittelt den Studierenden zu Be
ginn eines jeden Semesters billige und gute Wohnungen. Näheres siehe
Anschlag.
5. Arbeitsvermittlung. Das Arbeitsamt gibt den Studierenden die Mög
lichkeit, neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachzugehen und ver
mittelt die entsprechenden Stellen.
B. Fürsorgeeinrichtungen
1. Kurzfristige Darlehnskasse. Studierende, die in augenblicklicher Not
sind, können durch die kurzfristige Darlehnskasse auf vier Wochen Geld
beträge gegen Bürgsdiaff zu niedrigem Zinssatz erhalten. Rückzahlung hat
grundsätzlich innerhalb vier Wodien zu erfolgen. Die Aufnahme eines
kurzfristigen Darlehns ist jederzeit möglich.
2. Einzelfürsorge, ln Not geratenen Studierenden können aus der Einzel
fürsorge kleinere Beiträge einmalig gewährt werden.
Einreichungstermine:
Für Kameradschaftsförderung 5. November 1934
Für Studienförderung 5. November 1934
Für langfristige Darlehnskasse: Jederzeit
Termine für die Entscheidungen der Darlehnskasse:
Anfang des Wintersemesters 5. November 1934
Ende des Wintersemesters 30. Januar 1935