Full text: (SS 1934/WS 1934/35)

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Abteilungen des Studentenwerks 
A. Wirtschaftseinrichtungen 
Die Benutzung der Wirtschaftseinrichtungen des Sfudentenwerks ist jedem 
Studierenden gestattet. Das Studentenwerk hat nachstehende Wirtschaftseinrichtungen: 
1. Mensa. Sie befindet sich in den Räumen der Seeburg, Düsternbrook 2. 
Es wird Mittag- und Abendessen verabfolgt. Tischzeit tägl. von 12—15 Uhr, 
Abendessen von 1872—21 Uhr. Preis des Mittagessens: Stammessen 55 Pfg., 
Eintopfgericht 45 Pfg. Preis des Abendessens 45 Pfg. 
2. Erfrischungsraum. Er befindet sich ebenfalls in den Räumen der See 
burg. Der Studierende kann zu jeder Tageszeit die verschiedensten Ge 
tränke, Badewaren, Zigaretten usw. erhalten. 
3. Vergünstigungen. Durch das Theateramt werden den Studierenden ver 
billigte Plätze im Stadttheater und Schauspielhaus vermittelt. Die Er 
mäßigung beträgt 40—60 Prozent. 
4. Wohnungsamt. Das Studentenwerk vermittelt den Studierenden zu Be 
ginn eines jeden Semesters billige und gute Wohnungen. Näheres siehe 
Anschlag. 
5. Arbeitsvermittlung. Das Arbeitsamt gibt den Studierenden die Mög 
lichkeit, neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachzugehen und ver 
mittelt die entsprechenden Stellen. 
B. Fürsorgeeinrichtungen 
1. Kurzfristige Darlehnskasse. Studierende, die in augenblicklicher Not 
sind, können durch die kurzfristige Darlehnskasse auf vier Wochen Geld 
beträge gegen Bürgsdiaff zu niedrigem Zinssatz erhalten. Rückzahlung hat 
grundsätzlich innerhalb vier Wodien zu erfolgen. Die Aufnahme eines 
kurzfristigen Darlehns ist jederzeit möglich. 
2. Einzelfürsorge, ln Not geratenen Studierenden können aus der Einzel 
fürsorge kleinere Beiträge einmalig gewährt werden. 
Einreichungstermine: 
Für Kameradschaftsförderung 5. November 1934 
Für Studienförderung 5. November 1934 
Für langfristige Darlehnskasse: Jederzeit 
Termine für die Entscheidungen der Darlehnskasse: 
Anfang des Wintersemesters 5. November 1934 
Ende des Wintersemesters 30. Januar 1935
	        
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