Full text: (SS 1934/WS 1934/35)

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Sportärztliche Untersuchungs- und Beratungsstelle 
Sprechstunden: täglich außer Mittwoch u. Sonnabend 8—10 Uhr in der Med. Klinik 
Sportarzt: Dr. Wilhelm Meister, Med. Klinik 
Studentenwerk Kiel E. V. 
Hospitalstr. 21, F 2156 
Vorsitzender: Prof. Dr. Menzel 
Leiter: cand. pharm. Wolfram Scheel, Niemannsweg 152 
Geschäftsführer: Diplomkaufmann Kurt Drews, Adolfstr. 58 
Vorsitzender des Verwaltungsrafs: Der Rektor der Universität 
Aemter siehe unter Hauptamt III der Studentenschaft S. 11 
Die Sprechstunden der einzelnen Aemter werden durch Anschlag am schwarzen Brett 
bekannt gemacht 
Das Studentenwerk Kiel e. V. (Hauptamt III der Studentensdiaft), die frühere 
Schleswig-Holsteinische Studentenhilfe, hat die Aufgabe, durch planmäßige Unter 
stützung tüchtiger und begabter Studierender, die auf dem Boden der nationalsozialisti 
schen Weltansdiauung stehen, einen leistungsfähigen Akademikerstand zu schaffen. 
Hierzu dienen für alle Hochschulen die gleichen Maßnahmen: 
I. Förderung 
Jede planmäßige Förderung erfolgt nur in vier Förderungsabteilungen: 
1. Kameradschaftsförderung 
2. Studienförderung 
3. Studienstiftung 
4. Langfristige Darlehnskasse. 
Grundsätze für die Förderung des Studentenwerks: 
1. Arische Abstammung. 
2. Körperliche und geistige Vollwertigkeit unter Zurückstellung einseitiger 
Veranlagung. 
3. Teilnahme am Arbeitsdienst (Werkhalbjahr) und der Eintritt in die Er 
ziehungsform des Kameradschaftshauses, die für jedes 1. Semester ver 
bindlich sind. 
4. Eignung zur wissenschaftlichen Ausbildung und zum Akademikerberuf, 
die sich in charaktervoller Lebensführung und geistiger Leistungsfähigkeit 
zeigt, sei es innerhalb der SA., SS. und der Hitlerjugend, aber auch im 
Arbeitsdienst, Arbeitsfront oder wirtschaftlicher und geistiger Selbsthilfe. 
5. Studentinnen werden nur in den Studiengängen gefördert, deren Berufs- 
ziel Frauen zugänglich ist und nur in dem Maße, wie es dem Anteil der 
Frau an den akademischen Berufsplätzen entspricht. 
II. Studentischer Gesundheitsdienst 
Er gliedert sich in: 
1. Pflichtuntersuchung 
2. Krankenkasse 
3. Krankenfürsorge 
4. Unfallversicherung 
5. Gesundheitspolitische Arbeit. 
Das Studentenwerk Kiel e. V. hat seinen Sitz in Kiel, Hospitalstr. 21. Es ist ein 
eingetragener Verein und Mitglied des Deutschen Studenfenwerks Dresden. 
Die Organe des Vereins sind: 
1. Der Vorstand, bestehend aus einem Dozenten und dem vom Führer der 
Studentenschaft ernannten studentischen Leiter. 
2. Der Verwaltungsraf, bestehend aus dem Rektor, Vertretern der Dozenten 
schaft, dem Führer der Studentensdiaft und von ihm ernannten Studenten 
und Angehörigen der Wirtschaft. 
3. Die Mitgliederversammlung.
	        
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