Full text: (WS 1923/24/SS 1924)

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sodann die des Rektors persönlich einzuholen. Bei welchen Dozenten das Einholen 
der Erlaubnis fortfällt, ist am Schwarzen Brett ersichtlich- Frauen können nur entsprechend 
der am Schwarzen Brett bekanntgemachten näheren Bestimmungen als Hospitantinnen 
zu den Vorlesungen zugelassen werden. 
Für Ausländer ist die Genehmigung des Ministeriums erforderlich. 
Vorschriften für die An- und Abmeldung. 
Das Belegen der Vorlesungen und die Einholung der Testate hat bis zum 
21. Mai zu geschehen. Für späteres Belegen sowie für eine vorzeitige Abmeldung ist 
die Genehmigung des Rektors unbedingt eiforderlkh; diese ist unter glaubhafter Nach 
weisung triftiger Gründe und unter Vorlegung des Anmeldebuches persönlich beim 
Rektor nachzusuchen. Bezüglich der repetendo und gratis zu belegenden Vorlesungen 
sind nicht die Dozenten anzugehen, vielmehr ist das Nötige auf der Universitätsquästur 
zu erfragen. 
Vorschriften für die Benefizien. 
Bewerbungen um Gebührenerlaß sind bis zum 28. Mai im Universitäts-Sekretariat 
persönlich einzureichen. 
Die Gewährung des Gebührenerlasses setzt voraus: 
1. daß der Studierende des Gebührenerlasses bedürftig und würdig ist; 
2. daß der Studierende die zur ordnungsmäßigen Durchführung des von ihm 
gewählten Studiums erforderliche Begabung besitzt; 
3. daß er mindestens zwei Semester das Fachgebiet, für dessen Veranstaltung 
er Erlaß beantragt, ordnungsmäßig studiert hat. 
Mit dem Gesuche um Gebührenerlaß sind insbesondere vorzulegen: 
1. das Anmeldebuch mit den eingetragenen Vorlesungen; 
2. ein Fleißzeugnis; 
3. eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde, daß der Bewerber des Gebühren 
erlasses bedürftig ist. 
Alle Gesuche um akademische Benefizien sind einzeln einzureichen. Formulare 
hierfür werden von den Pedellen unentgeltlich abgegeben. 
Sonstige Mitteilungen für die Studierenden. 
Das Akademische Auskunftsamt an der Universität Berlin — Berlin C 2, 
Kaiser-Franz-Joseph-Platz, Universitätsgebäude — erteilt Studierenden und Angehörigen 
akademischer Berufe sowie allen, die sich wissenschaftlich weiterbilden wollen, un- 
ent geltlich Auskunft über die für ihre Studien wichtigen Einrichtungen. Näheres ist 
aus den an den Schwarzen Brettern in der Universität befindlichen besonderen Anschlägen 
des obengenannten Auskunftsamts zu ersehen. 
Über die Lebens-und Studienverhältnisse in den deutschen Hochschul 
städten gibt der vom Wohnungsamt der Deutschen Studentenschaft (Münster, Universität) 
herausgegebene Hochschulführer Auskunft.
	        
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