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Vorschriften für die Benefizien.
Bewerbungen um Honorarstundung sind bis zum 30. Oktober,
solche um das Konviktstipendium bis zum 1. Dezember im Uni
versitäts-Sekretariat persönlich einzureichen. Mit dem Ge
suche um Honorar Stundung sind insbesondere vorzulegen:
1. das Anmeldebuch;
2. von Bewerbern, die sich im 2. oder in einem späteren
Studiensemester befinden, ein Fleißzeugnis, welches von einem
Universitätslehrer auf Grund einer vorgenommenen Prüfung oder
in Anerkennung sonst nachgewiesenen Fleißes erteilt worden ist;
3. von minderjährigen Bewerbern in jedemSemester
eine amtlich beglaubigte, schriftliche Erklärung ihres
gesetzlichen Vertreters dahin, daß derselbe die Eingehung
einer Honorarschuldverbindlichkeit durch den Bewerber für die
von ihm in dem betreffenden Semester anzunehmenden Vor
lesungen, für welche ihm das Honorar gestundet werde, nach
Maßgabe der im § 10 der Honorarstundungsordnung festgestellten
Verpflichtungserklärung genehmige. Im übrigen wird auf den
Anschlag des Rektors verwiesen.
Alle Bewerbungen um akademische Benefizien sind einzeln
auf hierfür bei den Pedellen kostenlos zu erhaltenden gedruckten
Formularen einzureichen. Den Bewerbungen müssen die Zeug
nisse über eine bestandene Stipendienprüfung oder die si-' er
setzende Bescheinigung in den Fällen, in welchen solche nach
der Ministerialverfügung vom 30. April 1894 (S. 24 ff. der Vor
schriften) erforderlich sind, beigefügt werden.
Sonstige Mitteilungen für die Studierenden.
Das A k a d e\^ ische Auskunftsamt an der Universi
tät Berlin — Berlin C 2, Kaiser-Franz-Joseph-Platz, Universitäts
gebäude — erteilt Studierenden und Angehörigen akademischer
Berufe sowie allen, die sich wissenschaftlich weiter bilden wollen,
.unentgeltlich Auskunft über die für ihre Studien wichtigen Ein
richtungen. Näheres ist aus den an den Schwarzen Brettern in
der Universität befindlichen besonderen Anschlägen des oben ge
nannten Auskunftsamts zu ersehen,
Über die Lebens- und Studienverhältnisse in
den deutschen Hochschulstädten gibt der vom Wohnungsamt der
deutschen Studentenschaft (Münster, Universität) herausgegebene
Hochschulführer Auskunft, der gegen Einzahlung des Be
trages von 12 M. (Ausland 25 M.) auf das Postscheckkonto des
Wohnungsamtes der Deutschen Studentenschaft, Hannover Nr.
55 205, zugesandt wird.