Full text: (WS 1922/23)

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Vorschriften für die Benefizien. 
Bewerbungen um Honorarstundung sind bis zum 30. Oktober, 
solche um das Konviktstipendium bis zum 1. Dezember im Uni 
versitäts-Sekretariat persönlich einzureichen. Mit dem Ge 
suche um Honorar Stundung sind insbesondere vorzulegen: 
1. das Anmeldebuch; 
2. von Bewerbern, die sich im 2. oder in einem späteren 
Studiensemester befinden, ein Fleißzeugnis, welches von einem 
Universitätslehrer auf Grund einer vorgenommenen Prüfung oder 
in Anerkennung sonst nachgewiesenen Fleißes erteilt worden ist; 
3. von minderjährigen Bewerbern in jedemSemester 
eine amtlich beglaubigte, schriftliche Erklärung ihres 
gesetzlichen Vertreters dahin, daß derselbe die Eingehung 
einer Honorarschuldverbindlichkeit durch den Bewerber für die 
von ihm in dem betreffenden Semester anzunehmenden Vor 
lesungen, für welche ihm das Honorar gestundet werde, nach 
Maßgabe der im § 10 der Honorarstundungsordnung festgestellten 
Verpflichtungserklärung genehmige. Im übrigen wird auf den 
Anschlag des Rektors verwiesen. 
Alle Bewerbungen um akademische Benefizien sind einzeln 
auf hierfür bei den Pedellen kostenlos zu erhaltenden gedruckten 
Formularen einzureichen. Den Bewerbungen müssen die Zeug 
nisse über eine bestandene Stipendienprüfung oder die si-' er 
setzende Bescheinigung in den Fällen, in welchen solche nach 
der Ministerialverfügung vom 30. April 1894 (S. 24 ff. der Vor 
schriften) erforderlich sind, beigefügt werden. 
Sonstige Mitteilungen für die Studierenden. 
Das A k a d e\^ ische Auskunftsamt an der Universi 
tät Berlin — Berlin C 2, Kaiser-Franz-Joseph-Platz, Universitäts 
gebäude — erteilt Studierenden und Angehörigen akademischer 
Berufe sowie allen, die sich wissenschaftlich weiter bilden wollen, 
.unentgeltlich Auskunft über die für ihre Studien wichtigen Ein 
richtungen. Näheres ist aus den an den Schwarzen Brettern in 
der Universität befindlichen besonderen Anschlägen des oben ge 
nannten Auskunftsamts zu ersehen, 
Über die Lebens- und Studienverhältnisse in 
den deutschen Hochschulstädten gibt der vom Wohnungsamt der 
deutschen Studentenschaft (Münster, Universität) herausgegebene 
Hochschulführer Auskunft, der gegen Einzahlung des Be 
trages von 12 M. (Ausland 25 M.) auf das Postscheckkonto des 
Wohnungsamtes der Deutschen Studentenschaft, Hannover Nr. 
55 205, zugesandt wird.
	        
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