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III. Die Gesuche um Zulassung zum Hochschulstudium in
Deutschland sind, sofern der Gesuchsteller seinen Wohnsitz im
Auslande hat, mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zu
ständigen deutschen Auslandsvertretung so frühzeitig wie mög
lich einzureichen, in der Regel jedenfalls so zeitig, daß mit ihrer
Übermittelung an die zuständigen deutschen Unterrichts
ministerien bei Anmeldung zum Sommersemester spätestens zum
1. März, bei Anmeldung zum Wintersemester spätestens zum
1. September, zu rechnen ist.
IV, Gesuche von Ausländern, die sich schon im Inlande auf
halten, können wie bisher bei der Universität eingereicht werden.
Die Entscheidung ergeht durch das Ministerium.
Ausländer zahlen erhöhte Gebühren.
Hinsichtlich der Gebühren für Ausländsdeutsche sind be
sondere Bestimmungen getroffen.
4. Als Studierende dürfen nicht aufgenommen werden:
1. Reichs-, Staats-, Gemeinde- und Kirchenbeamte,
2. Angehörige einer anderen preußischen öffentlichen
Bildungsanstalt, sofern nicht besondere Bestimmungen
eine Ausnahme begründen,
3. Personen, welche dem Gewerbestand angehören.
Vorschriften für die Hospitanten.
Wer nach diesen Vorschriften nicht immatrikuliert werden
darf, aber einzelne Vorlesungen zu hören wünscht, hat zunächst
die schriftliche Erlaubnis der betr. Dozenten, sodann die des
Rektors persönlich einzuholen. Bei welchen Dozenten das
Pinholen der Erlaubnis fortfällt, ist am schwarzen Brett er
sichtlich. Frauen können nur entsprechend der am schwarzen
ßrett bekannt gemachten näheren Bestimmungen als Hospi-
fontinnen zu den Vorlesungen zugelassen werden.
Für Ausländer ist die Genehmigung des Ministeriums er
forderlich,
Vorschriften für die An- und Abmeldung.
, Das Belegen der Vorlesungen und die Einholung der Testate
** a t bis zum 14. November zu geschehen. Für späteres Belegen
^°wie für eine vorzeitige Abmeldung ist die Genehmigung des
‘foktors unbedingt erforderlich; diese ist unter glaubhafter Nach-
y e isung triftiger Gründe und unter Vorlegung des Anmelde-
ü ches persönlich beim Rektor nachzusuchen. Bezüglich der
J^Petendo und gratis zu belegenden Vorlesungen sind nicht die
°zenten anzugehen, vielmehr ist das Nötige auf der Universi-
a fokasse zu erfragen.