Full text: (WS 1921/22)

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III. Die Gesuche um Zulassung zum Hochschulstudium in 
Deutschland sind, sofern der Gesuchsteller seinen Wohnsitz im 
Auslande hat, mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zu 
ständigen deutschen Auslandsvertretung so frühzeitig wie mög 
lich einzureichen, in der Regel jedenfalls so zeitig, daß mit ihrer 
Übermittelung an die zuständigen deutschen Unterrichts 
ministerien bei Anmeldung zum Sommersemester spätestens zum 
1. März, bei Anmeldung zum Wintersemester spätestens zum 
1. September, zu rechnen ist. 
IV, Gesuche von Ausländern, die sich schon im Inlande auf 
halten, können wie bisher bei der Universität eingereicht werden. 
Die Entscheidung ergeht durch das Ministerium. 
Ausländer zahlen erhöhte Gebühren. 
Hinsichtlich der Gebühren für Ausländsdeutsche sind be 
sondere Bestimmungen getroffen. 
4. Als Studierende dürfen nicht aufgenommen werden: 
1. Reichs-, Staats-, Gemeinde- und Kirchenbeamte, 
2. Angehörige einer anderen preußischen öffentlichen 
Bildungsanstalt, sofern nicht besondere Bestimmungen 
eine Ausnahme begründen, 
3. Personen, welche dem Gewerbestand angehören. 
Vorschriften für die Hospitanten. 
Wer nach diesen Vorschriften nicht immatrikuliert werden 
darf, aber einzelne Vorlesungen zu hören wünscht, hat zunächst 
die schriftliche Erlaubnis der betr. Dozenten, sodann die des 
Rektors persönlich einzuholen. Bei welchen Dozenten das 
Pinholen der Erlaubnis fortfällt, ist am schwarzen Brett er 
sichtlich. Frauen können nur entsprechend der am schwarzen 
ßrett bekannt gemachten näheren Bestimmungen als Hospi- 
fontinnen zu den Vorlesungen zugelassen werden. 
Für Ausländer ist die Genehmigung des Ministeriums er 
forderlich, 
Vorschriften für die An- und Abmeldung. 
, Das Belegen der Vorlesungen und die Einholung der Testate 
** a t bis zum 14. November zu geschehen. Für späteres Belegen 
^°wie für eine vorzeitige Abmeldung ist die Genehmigung des 
‘foktors unbedingt erforderlich; diese ist unter glaubhafter Nach- 
y e isung triftiger Gründe und unter Vorlegung des Anmelde- 
ü ches persönlich beim Rektor nachzusuchen. Bezüglich der 
J^Petendo und gratis zu belegenden Vorlesungen sind nicht die 
°zenten anzugehen, vielmehr ist das Nötige auf der Universi- 
a fokasse zu erfragen.
	        
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