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Vorschriften über die Immatrikulation,
die An- und Abmeldung und die Benefizien.
Die Immatrikulationstermine.
Die ordentlichen Immatrikulationstermine finden in der Zeit
vom 17. Oktober bis 7. November statt. Wer sich nach dem 7. No
vember meldet, bedarf zur Immatrikulation der Genehmigung
des Universitäts-Kurators, Die an den Kurator zu richtenden
Gesuche sind bei dem Rektor einzureichen.
Wer immatrikuliert werden will, hat sich Mittwochs oder
Sonnabends um 9 Uhr vormittags im Zimmer Nr. 52 unter Vor-
legung seiner betr. Papiere (Reifezeugnis, sämtliche Abgangs
zeugnisse von früher besuchten Universitäten, event. das Zeugnis
über die bestandene ärztliche Vorprüfung und bei unterbrochenem
Studium für die betreffende Zeit polizeiliche Führungszeugnisse
resp. Militärpaß) zu melden. Früher bereits in Kiel immatriku
liert gewesene Studierende haben auch ihre Kieler Matrikel ein-
2 uliefern.
Vorschriften für die Immatrikulation.
1. Zum Nachweise der wissenschaftlichen Vorbildung für das
a kademische Studium haben Angehörige des Deutschen Reiches
außerdem dasjenige Reifezeugnis einer deutschen neunstufigen
höheren Lehranstalt beizubringen, welches für die Zulassung zu
hen ihrem Studienfach entsprechenden Berufsprüfuntfen in ihrem
hieimatstaate vorgeschrieben ist; auf Grund ausländischer Reife
zeugnisse dürfen Reichsangehörige nur dann immatrikuliert wer-
uen, wenn daraufhin ihre Zulassung zu den ihrem Studienfach
e Utsprechenden Berufsprüfungen in ihrem Heimatstaate gesichert
Gr scheint.
Genügt nach den bestehenden Bestimmungen für ein Berufs-
f udium der Nachweis der Reife für die Prima einer neunstufigen
öheren Lehranstalt, so reicht das auch für die Immatrikulation
j üs - Das Gleiche gilt von dem in den Verfügungen des Ministers
Gr geistlichen und Unterrichtsangeletfenheiten vom 3. April 1909,
,° ktober 1^13 und 13. Juli 1914 zugelassenen Vorbildungs-
Uachweis für das Studium, welches zum Berufe der Oberlehrerin
fuhrt.
, Die Fakultät, bei welcher der Studierende einzutragen ist,
stimmt sich durch das von ihm gewählte Studienfach.